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   BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98   

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https://dejure.org/1998,177
BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98 (https://dejure.org/1998,177)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1998 - 8 B 2.98 (https://dejure.org/1998,177)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 8 B 2.98 (https://dejure.org/1998,177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Trennung von Verfahren - Ordnung des Prozessstoffes im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit - Steigerung des Kostenrisikos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Verfahrenstrennung im Restitutionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 685
 
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Wird zitiert von ... (146)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98
    Die Kläger zu 1 bis 3 können auch im Hinblick auf den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten lückenlosen gerichtlichen Schutz nicht verlangen, daß das Prozeßrisiko durch gemeinsame Verhandlung und Entscheidung über alle ihre beim Verwaltungsgericht anhängigen Ansprüche möglichst niedrig gehalten wird (vgl. BVerfGE 54, 39 [BVerfG 27.03.1980 - 2 BvR 316/80]).

    Im übrigen kann jeder Beteiligte, der infolge der Trennung des Verfahrens die Kosten des Prozesses voraussichtlich nicht mehr aus eigenem Vermögen, aus Einkünften oder dank Zahlung Dritter bestreiten kann, auf Prozeßkostenhilfe zurückgreifen (vgl. BVerfGE 54, 39 [BVerfG 27.03.1980 - 2 BvR 316/80]).

  • BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95

    Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98
    Der Maßstab für diese Entscheidung besteht darin, eine Ordnung des Prozeßstoffes im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1996 - 2 BvR 65-74/95 u.a. - NJW 1997, 649 [BVerfG 10.07.1996 - 2 BvR 65/95]).
  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 32.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist eine von Gesetzes wegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidung dann ausnahmsweise mit der Beschwerde angreifbar, "wenn sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist" (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 3. März 1997 - BVerwG 8 B 32.97 - m.w.N.).
  • VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11

    Zum Anspruch einer kreisfreien Stadt auf Informationszugang im Zusammenhang mit

    Die Entscheidung über die Abtrennung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts und hat sich am Maßstab der Ordnung des Prozessstoffes im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit auszurichten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2012 - BVerwG 7 A 22.11 -, juris, Rn. 1, und vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 -, NVwZ-RR 1998, S. 685).
  • LSG Bayern, 22.09.2014 - L 15 SF 157/14

    Beschwerdeausschluss bei Kostengrundentscheidungen gemäß § 193 SGG

    Der vom Beschwerdeführer und auch in der früheren Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass eine von Gesetzes wegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidung dann ausnahmsweise mit der Beschwerde angreifbar sei, "wenn sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist" (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.01.1998, Az.: 8 B 2/98 - m.w.N.), kann jedenfalls nach der Einführung der Anhörungsrüge mit § 178 a SGG nicht mehr gefolgt werden (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/ders., SGG, 11. Aufl. 2014, § 172, Rdnr. 8).
  • BVerwG, 14.03.2011 - 8 B 61.10

    Zulässigkeit des Richterwechsels; Unterrichtung des nachfolgenden Richters

    Auch eine Differenzierung nach Beizuladenden ist weder willkürlich noch sonst unzulässig (Beschluss vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 17).
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