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   BVerwG, 15.01.1997 - 8 B 217.96   

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BVerwG, 15.01.1997 - 8 B 217.96 (https://dejure.org/1997,18807)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1997 - 8 B 217.96 (https://dejure.org/1997,18807)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - 8 B 217.96 (https://dejure.org/1997,18807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 25.94

    Wehrpflicht - Höchstalter - Grundwehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 8 B 217.96
    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 31. März 1995 - BVerwG 8 C 25.94 und BVerwG 8 C 2.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 20 S. 3 und vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits in dem Sinne geklärt, daß Zurückstellungen nach § 12 WPflG nicht den gesamten Zeitraum zwischen Musterung und der Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen umfassen müssen.

    Sein Einberufungsalter hat sich somit bis zur Vollendung seines 28. Lebensjahres nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a WPflG verlängert (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1995 - BVerwG 8 C 25.94 - a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 8 B 217.96
    Bei der Beurteilung, ob dem Verwaltungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von dessen materieller Rechtsauffassung - unabhängig von deren Richtigkeit - auszugehen (stRspr, vgl. Urteile vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229 S. 54 und vom 18. April 1991 - BVerwG 2 C 7.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 230 S. 56 ).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 7.90

    Verletzung der richterlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 8 B 217.96
    Bei der Beurteilung, ob dem Verwaltungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von dessen materieller Rechtsauffassung - unabhängig von deren Richtigkeit - auszugehen (stRspr, vgl. Urteile vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229 S. 54 und vom 18. April 1991 - BVerwG 2 C 7.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 230 S. 56 ).
  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.96

    Recht der Soldaten: Heranziehung zum Grundwehrdienst eines bereits über 25 Jahre

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 8 B 217.96
    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 31. März 1995 - BVerwG 8 C 25.94 und BVerwG 8 C 2.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 20 S. 3 und vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits in dem Sinne geklärt, daß Zurückstellungen nach § 12 WPflG nicht den gesamten Zeitraum zwischen Musterung und der Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen umfassen müssen.
  • BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 2.95

    Erfordernis des Umfassens des gesamten Zeitraumes zwischen Musterung und

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 8 B 217.96
    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 31. März 1995 - BVerwG 8 C 25.94 und BVerwG 8 C 2.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 20 S. 3 und vom 19. April 1996 - BVerwG 8 C 3.96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits in dem Sinne geklärt, daß Zurückstellungen nach § 12 WPflG nicht den gesamten Zeitraum zwischen Musterung und der Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen umfassen müssen.
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 109.86

    Zivildienst - Lebensalter - Einberufung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1997 - 8 B 217.96
    Auf die von der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage, ob bei ordnungsgemäßer Sachbehandlung im Rahmen des normalen Geschäftsgangs eine Einberufung des Klägers zum Grundwehrdienst vor Vollendung seines 25. Lebensjahres möglich gewesen wäre (vgl. dazu Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 ), kommt es nicht an, da der Kläger über die Vollendung seines 25. Lebensjahres zurückgestellt war und seine (rechtzeitige) Einberufung aus Rechtsgründen somit nicht möglich war.
  • BVerwG, 12.08.1998 - 6 B 71.98

    Hinausschiebung der Einberufungsaltersgrenze; Zurückstellung; vorübergehende

    Diesem knapp gehaltenen klägerischen Vorbringen trägt der eine Satz Rechnung, mit welchem das Verwaltungsgericht seine Auffassung, die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a WPflG lägen vor, begründet hat: "Denn der Kläger wurde im vorliegenden Falle mit Bescheid vom 27.02.1996 aufgrund der von der Beklagten festgestellten vorübergehenden Wehrdienstunfähigkeit bis 31.08.1996 und damit über das 25. Lebensjahr hinaus zurückgestellt." Mit dieser - wenn auch in gestraffter Form gegebenen - Begründung hat das Verwaltungsgericht hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, daß es nach seiner Auffassung für das Hinausschieben der Altersgrenze nach dem Tatbestand jener Vorschrift allein darauf ankam, daß der letzte, bis 31. August 1996 dauernde Zurückstellungszeitraum den Zeitpunkt des 25. Geburtstags des Klägers (8. März 1996) erfaßte, somit für weitergehende Kausalitätsüberlegungen der vom Kläger angesprochenen Art kein Raum mehr war (vgl. dazu Beschluß vom 15. Januar 1997 - BVerwG 8 B 217.96 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 26).
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