Rechtsprechung
BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 35.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 11.11.1983 - 9 K 83 A.0356
- BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 35.84
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70
Dauernde Untauglichkeit für den Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst
Auszug aus BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 35.84
Ziel des Rechtsschutzes kann daher nur das weitergehende Begehren und somit eine auf den Erlaß des die weitergehende Feststellung enthaltenden Verwaltungsakts gerichtete Verpflichtungsklage sein (vgl. Urteil vom 30. September 1971 - BVerwG VIII C 114.70 - BVerwGE 38, 310 [312]).Ob das Verwaltungsgericht den vom Kläger gestellten Antrag, "den Bescheid ... und den Widerspruchsbescheid ... aufzuheben und festzustellen, daß der Kläger auf Dauer nicht wehrdienstfähig ist", als Verpflichtungsklage - und zwar als eine Verpflichtungsklage verbunden mit der Anregung, die Feststellung gemäß § 113 Abs. 2 VwGO unmittelbar durch das Gericht zu treffen (vgl. auch dazu das Urteil vom 30. September 1971 a.a.O.) - hätte verstehen sollen, kann dahinstehen.
- BVerwG, 05.07.1972 - VIII C 130.71
Wehrdienstausnahme wegen dauernder Untauglichkeit für den Wehrdienst - Definition …
Auszug aus BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 35.84
Dementsprechend kann für das vorliegende Beschwerdeverfahren auch keine Rolle spielen, daß das Verwaltungsgericht jedenfalls in der Beantwortung der dritten Frage von der Entscheidung des Senats vom 5. Juli 1972 - BVerwG VIII C 130.71 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 3 S. 6(7) abgewichen ist.
- BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 87.84
Gerichtlicher Rechtsschutz neben der Anfechtung des Musterungsbescheides bzw. …
Ein Wehrpflichtiger, der sich darauf beruft, daß er auf Dauer "nicht wehrdienstfähig" im Sinne der §§ 8 a Abs. 1 und 9 Nr. 1 WPflG sei und deshalb nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 WPflG nicht der Wehrüberwachung unterliege, kann gerichtlichen Rechtsschutz neben der Anfechtung des Musterungs- bzw. Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides auch durch Klage mit dem Ziel der Verpflichtung der Beklagten erwirken, die Wehrdienstunfähigkeit festzustellen; eine Feststellungsklage ist dagegen unzulässig (im Anschluß anUrteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 undBeschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 8 S. 6).Ein Wehrpflichtiger, der sich - wie hier - darauf beruft, daß er auf Dauer "nicht wehrdienstfähig" im Sinne der §§ 8 a Abs. 1 und 9 Nr. 1 WPflG sei und deshalb nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 WPflG nicht der Wehrüberwachung unterliege, kann gerichtlichen Rechtsschutz neben der Anfechtung des Musterungs- bzw. Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides (vgl.Urteil vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 -) auch durch Klage mit dem Ziel der Verpflichtung der Beklagten erwirken, die Wehrdienstunfähigkeit festzustellen (vgl.Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 8 S. 6).
- BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84
Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage
Ein Wehrpflichtiger, der sich - wie hier - darauf beruft, daß er (auf Dauer) "nicht wehrdienstfähig" im Sinne der §§ 8 a Abs. 1 und 9 Nr. 1 WPflG sei und deshalb nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 WPflG nicht der Wehrüberwachung unterliege, kann gerichtlichen Rechtsschutz im Wege der Verpflichtungsklage mit dem Ziel der Verpflichtung der Beklagten erwirken, die Wehrdienstunfähigkeit festzustellen (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 8 S. 6). - BVerwG, 12.08.1998 - 6 B 71.98
Hinausschiebung der Einberufungsaltersgrenze; Zurückstellung; vorübergehende …
Ziel des Rechtsschutzes kann daher nur das weitergehende Begehren und somit eine auf den Erlaß des die weitergehende Feststellung enthaltenen Verwaltungsakts gerichtete, vom Kläger indes nicht erhobene Verpflichtungsklage sein (Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 8;… Beschluß vom 8. Juni 1993 - BVerwG 8 B 39.93 - a.a.O. Nr. 15).
- BVerwG, 30.08.1996 - 8 B 144.96
Voraussetzungen der Aufklärungsrüge - Verletzung der gerichtlichen …
Das Verwaltungsgericht hat die dem sachlichen Begehren nach (vgl. § 88 VwGO) auf Verpflichtung der Beklagten, die (dauernde) Wehrdienstunfähigkeit des Klägers festzustellen, gerichtete zulässige Klage (vgl. Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 8 S. 6 ; Urteile vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 und vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 10 S. 1 ) ohne Beweisaufnahme als unbegründet abgewiesen, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens aufdrängen mußte. - BVerwG, 08.06.1993 - 8 B 39.93
Wehrpflicht - Wehrdienstunfähigkeit - Tauglichkeitsprüfung - Verpflichtungsklage
Ziel des Rechtsschutzes kann daher nur das weitergehende Begehren und somit eine auf den Erlaß des die weitergehende Feststellung enthaltenden Verwaltungsakts gerichtete, vom Kläger indessen nicht erhobene Verpflichtungsklage sein (vgl. Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 8 S. 6 und Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 ). - BVerwG, 15.05.1998 - 6 B 21.98
Pflicht zur Erhebung von einem Sachverständigenbeweis zur Klärung der vom Kläger …
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt, daß Klagegegenstand sowohl das Verpflichtungsbegehren des Klägers auf Feststellung seiner Wehrdienstunfähigkeit (vgl. Beschluß vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 B 35.84 - Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9; Urteil vom 8. Mai 1987 - BVerwG 8 C 87.84 -) als auch das Anfechtungsbegehren auf Aufhebung des Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides mit den dortigen Festsetzungen des Tauglichkeitsgrades und des Verwendungsgrades ist (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 4 ff.; Beschluß vom 6. November 1992 - BVerwG 8 B 75.92 - Buchholz 448.0 § 19 WPflG Nr. 21).