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   VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182   

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VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182 (https://dejure.org/2010,10162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.06.2010 - 8 BV 10.182 (https://dejure.org/2010,10162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 8 BV 10.182 (https://dejure.org/2010,10162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Auflage; Spendensammelverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Gesichtspunkten ohne sachlichen Bezug zur Straße i.R.e. Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen und einer Anordnung von Auflagen durch eine Straßenbaubehörde; Rechtmäßigkeit einer gemeinnützigen Vereinen das Sammeln von Spenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Gesichtspunkten ohne sachlichen Bezug zur Straße i.R.e. Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen und einer Anordnung von Auflagen durch eine Straßenbaubehörde; Rechtmäßigkeit einer gemeinnützigen Vereinen das Sammeln von Spenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 830
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211

    Überprüfung des Art. 22a des Bayerischen Straßengesetzes und Wegegesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
    Daneben können aber auch Belange des Straßen- und Stadtbilds und der Ausgleich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßennutzer in der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 23.7.2009 BayVBl. 2010, 306/307; VGH Bad.-Württ. vom 9.12.1999 NVwZ-RR 2000, 837).

    Hingegen können Auflagen in einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis nicht auf immissionsschutz-, umwelt- oder sicherheitsrechtliche Überlegungen oder auf sonstige mit der Straßennutzung nicht in Zusammenhang stehende öffentliche Belange gestützt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 BayVBl. 2004, 533; VGH Bad.-Württ. vom 14.10.1996 NVwZ-RR 1997, 679).

    Soweit konkrete städtebauliche oder straßengestalterische Gründe vorliegen, kann ein solches Verbot unter Umständen auch weite Teile einer historischen Altstadt erfassen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336 ff.).

    Daneben können aber auch Belange des Straßen- und Stadtbilds und der Ausgleich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßennutzer in der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 23.7.2009 BayVBl. 2010, 306/307; VGH Bad.-Württ. vom 9.12.1999 NVwZ-RR 2000, 837).

    Hingegen können Auflagen in einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis nicht auf immissionsschutz-, umwelt- oder sicherheitsrechtliche Überlegungen oder auf sonstige mit der Straßennutzung nicht in Zusammenhang stehende öffentliche Belange gestützt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533; VGH Bad.-Württ. vom 14.10.1996 NVwZ-RR 1997, 679).

    Soweit konkrete städtebauliche oder straßengestalterische Gründe vorliegen, kann ein solches Verbot unter Umständen auch weite Teile einer historischen Altstadt erfassen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336 ff.).

  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96

    Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
    Die Behörde muss vielmehr im konkreten Einzelfall die für und gegen eine Sondernutzungserlaubnis sprechenden Gesichtspunkte prüfen, gewichten und abwägen (vgl. BVerwG vom 4.7.1996 NJW 1997, 406/407).

    Die Behörde muss vielmehr im konkreten Einzelfall die für und gegen eine Sondernutzungserlaubnis sprechenden Gesichtspunkte prüfen, gewichten und abwägen (vgl. BVerwG vom 4.7.1996 NJW 1997, 406/407).

  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90

    Sammlungsrechtliche Erlaubnispflicht - Persönliche Mitgliederwerbung -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
    Die Sammlung von Spenden durch gemeinnützige Vereine auf öffentlichen Straßen ist daher den gleichen Bestimmungen unterworfen wie eine entsprechende Tätigkeit von Einzelpersonen (vgl. BVerwG vom 12.2.1991 BVerwGE 88, 9/12).

    Dieses Abwehrrecht gibt den Vereinen aber keine weitergehenden Teilhaberechte an öffentlichen Sachen als privaten Einzelpersonen (vgl. BVerwG vom 12.2.1991 BVerwGE 88, 9/12).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93

    Sondernutzungserlaubnis; Differenzierung nach gewerblicher Betätigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
    Des Weiteren ist die Benutzung der Straße - speziell wenn wie hier die Spendensammlung an einem ortsfesten Informationstisch stattfindet - erheblich intensiver als das noch zum Gemeingebrauch zählende Verteilen von Flugblättern im fließenden Verkehr (OVG Niedersachsen vom 13.11.1995 NVwZ-RR 1996, 244/245; VG Düsseldorf vom 9.12.2008 Az. 16 L 1896/08 RdNr. 5).

    Des Weiteren ist die Benutzung der Straße - speziell wenn wie hier die Spender- oder Mitgliedergewinnung an einem ortsfesten Informationstisch stattfindet - erheblich intensiver als das noch zum Gemeingebrauch zählende Verteilen von Flugblättern im fließenden Verkehr (vgl. OVG Niedersachsen vom 13.11.1995 NVwZ-RR 1996, 244/245; VG Düsseldorf vom 9.12.2008 Az. 16 L 1896/08 RdNr. 5).

  • VG Düsseldorf, 09.12.2008 - 16 L 1896/08

    Eilantrag wegen Spendensammlung auf dem Weihnachtsmarkt

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
    Des Weiteren ist die Benutzung der Straße - speziell wenn wie hier die Spendensammlung an einem ortsfesten Informationstisch stattfindet - erheblich intensiver als das noch zum Gemeingebrauch zählende Verteilen von Flugblättern im fließenden Verkehr (OVG Niedersachsen vom 13.11.1995 NVwZ-RR 1996, 244/245; VG Düsseldorf vom 9.12.2008 Az. 16 L 1896/08 RdNr. 5).

    Des Weiteren ist die Benutzung der Straße - speziell wenn wie hier die Spender- oder Mitgliedergewinnung an einem ortsfesten Informationstisch stattfindet - erheblich intensiver als das noch zum Gemeingebrauch zählende Verteilen von Flugblättern im fließenden Verkehr (vgl. OVG Niedersachsen vom 13.11.1995 NVwZ-RR 1996, 244/245; VG Düsseldorf vom 9.12.2008 Az. 16 L 1896/08 RdNr. 5).

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
    Gegen einen Rechtsfehler der Behörde spricht insoweit allerdings der Umstand, das vor Erlass eines Verwaltungsakts nur angehört werden muss, wenn durch ihn ein status quo in einen status quo minus umgewandelt wird; dies ist hier nicht der Fall (vgl. BVerwG vom 14.10.1982 BVerwGE 66, 184/186 f.).

    Gegen einen Rechtsfehler der Behörde spricht insoweit allerdings der Umstand, dass vor Erlass eines Verwaltungsakts nur angehört werden muss, wenn durch ihn ein status quo in einen status quo minus umgewandelt wird; dies ist hier nicht der Fall (vgl. BVerwG vom 14.10.1982 BVerwGE 66, 184/186 f.).

  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Erlaubnisvorbehalt für Straßenverkauf von Sonntagszeitungen wegen Sondernutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
    Diese abstrakt-typisierende Feststellung rechtfertigt es, solche geschäftsanbahnenden Tätigkeiten unter einen straßenrechtlichen Erlaubnisvorbehalt zu stellen und einer behördlichen Prüfung zu unterziehen (vgl. BVerfG vom 12.4.2007 NVwZ 2007, 1306/1308).

    Diese abstrakt-typisierende Feststellung rechtfertigt es, solche geschäftsanbahnenden Tätigkeiten unter einen straßenrechtlichen Erlaubnisvorbehalt zu stellen und einer behördlichen Prüfung zu unterziehen (vgl. BVerfG vom 12.4.2007 NVwZ 2007, 1306/1308).

  • VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.3282

    Konkurrentenklage auf Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
    Daneben können aber auch Belange des Straßen- und Stadtbilds und der Ausgleich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßennutzer in der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 23.7.2009 BayVBl. 2010, 306/307; VGH Bad.-Württ. vom 9.12.1999 NVwZ-RR 2000, 837).

    Daneben können aber auch Belange des Straßen- und Stadtbilds und der Ausgleich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßennutzer in der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336/337 f.; vom 23.7.2009 BayVBl. 2010, 306/307; VGH Bad.-Württ. vom 9.12.1999 NVwZ-RR 2000, 837).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
    Denn diese Straßen und Plätze sind nicht nur zur reinen Fortbewegung von Menschen und Sachen bestimmt, sondern dienen traditionell auch dem Austausch von Meinungen in Wort und Schrift (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 31.1.2002 VBlBW 2002, 297/299; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Art. 14 RdNr. 39).

    Denn diese Straßen und Plätze sind nicht nur zur reinen Fortbewegung von Menschen und Sachen bestimmt, sondern dienen traditionell auch dem Austausch von Meinungen in Wort und Schrift (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 31.1.2002 VBlBW 2002, 297/299; Wiget in Zeitler, BayStrWG, RdNr. 39 zu Art. 14).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
    Die Bescheidsgründe sind so auszulegen, wie sie von dem Betroffenen des Bescheids nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstanden werden müssen (BVerwG vom 25.4.1994 NJW-RR 1995, 73/75).

    Die Bescheidsgründe sind so auszulegen, wie sie von dem Betroffenen des Bescheids nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstanden werden müssen (BVerwG vom 25.4.1994 NJW-RR 1995, 73/75).

  • BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage,

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 2051/98

    Sondernutzungserlaubnis für Verkaufsstand in Fußgängerbereich -

  • VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96

    Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung

  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93

    Gemeingebrauch; Werbendes Ansprechen von Personen; Sondernutzung; Scientology;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 A 1520/92

    Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen gem. § 114 S. 2

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1999 - 21 A 3481/96

    Abfallverwertung

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 B 10.970

    Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr; Sondernutzungserlaubnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2006 - 11 A 2642/04

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

  • VG Augsburg, 25.11.2009 - Au 6 K 09.247

    Sondernutzungserlaubnis; Informationsstand; Sammeln von Spenden; Abschluss von

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    1.1.2 Die Verlegung und der Verbleib eines Stolpersteins in öffentlichen Straßen gehen über den Gemeingebrauch hinaus, weil sie nicht für Zwecke des Verkehrs erfolgen, und zwar weder im engeren Sinn eines auf Ortsveränderung gerichteten Fortbewegungsverkehrs noch im weiteren Sinn eines auf Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern gerichteten sog. kommunikativen Verkehrs (vgl. zum Verkehrsbegriff Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 14 Rn. 19 ff. und 38 ff.; BVerwG, U.v. 9.11.1989 - 7 C 81.88 - BVerwGE 84, 71/73 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 22.6.2010 - 8 BV 10.182 - BayVBl 2011, 176 = juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

    Daneben können aber auch baugestalterische oder städtebauliche Belange, wie etwa der Schutz eines bestimmten Straßen- oder Ortsbilds, berücksichtigt werden, sofern sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben und auf einem konkreten Gestaltungskonzept der Gemeinde beruhen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336; vom 22.6.2010 BayVBl 2011, 176; VGH Baden-Württemberg vom 2.11.2009 NVwZ-RR 2010, 164; OVG Nordrhein-Westfalen vom 2.8.2006 NWVBl 2007, 64).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1819

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    1.1.2 Die Verlegung und der Verbleib eines Stolpersteins in öffentlichen Straßen gehen über den Gemeingebrauch hinaus, weil sie nicht für Zwecke des Verkehrs erfolgen, und zwar weder im engeren Sinn eines auf Ortsveränderung gerichteten Fortbewegungsverkehrs noch im weiteren Sinn eines auf Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern gerichteten sog. kommunikativen Verkehrs (vgl. zum Verkehrsbegriff Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 14 Rn. 19 ff. und 38 ff.; BVerwG, U.v. 9.11.1989 - 7 C 81.88 - BVerwGE 84, 71/73 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 22.6.2010 - 8 BV 10.182 - BayVBl 2011, 176 = juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1814

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    1.1.2 Die Verlegung und der Verbleib eines Stolpersteins in öffentlichen Straßen gehen über den Gemeingebrauch hinaus, weil sie nicht für Zwecke des Verkehrs erfolgen, und zwar weder im engeren Sinn eines auf Ortsveränderung gerichteten Fortbewegungsverkehrs noch im weiteren Sinn eines auf Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern gerichteten sog. kommunikativen Verkehrs (vgl. zum Verkehrsbegriff Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 14 Rn. 19 ff. und 38 ff.; BVerwG, U.v. 9.11.1989 - 7 C 81.88 - BVerwGE 84, 71/73 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 22.6.2010 - 8 BV 10.182 - BayVBl 2011, 176 = juris Rn. 16).
  • VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5322

    Keine Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für "Stolpersteine" in München

    Daneben können aber auch baugestalterische oder städtebauliche Belange, wie etwa der Schutz eines bestimmten Straßen- oder Ortsbilds berücksichtigt werden, sofern sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben und auf einem konkreten Gestaltungskonzept der Gemeinde beruhen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336; vom 22.6.2010 BayVBl 2011, 176; VGH Baden-Württemberg vom 2.11.2009 NVwZ-RR 2010, 164).
  • VGH Bayern, 06.03.2019 - 8 CS 18.1890

    Beseitigung privater Hinweisschilder

    Soweit die Antragsgegnerin die behauptete Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs damit begründet, dass die Verkehrsteilnehmer zum Lesen des Schildes "gezwungen" würden, verkennt sie zum einen, dass der Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen - ungeachtet der noch offenen Frage, ob der fragliche Straßenabschnitt eine gewidmete öffentliche Straße oder eine tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche darstellt - auch den kommunikativen Verkehr umfasst (BayVGH, U.v. 22.6.2010 - 8 BV 10.182 - NVwZ-RR 2010, 830 = juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 179/15

    Keine Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung eines Restaurants auf

    Straßenrechtlich zu beanstanden sind dagegen etwa rein subjektive oder geschäftsbezogene Merkmale (s. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2015 - 11 A 1131/13 -, juris und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. März 2014 - 5 S 348/13 -, NVwZ-RR 2014, 539) sowie immissionsschutz-, umwelt- oder sicherheitsrechtliche Aspekte (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 22. Juni 2010 - 8 BV 10.182 -, NVwZ-RR 2010, 830).
  • VGH Bayern, 05.12.2011 - 8 ZB 11.1748

    Berufungszulassung (abgelehnt); Sondernutzungserlaubnis für Freischankfläche;

    Daneben können aber auch baugestalterische oder städtebauliche Belange, wie etwa der Schutz eines bestimmten Straßen- oder Ortsbilds berücksichtigt werden, sofern sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben und auf einem konkreten Gestaltungskonzept der Gemeinde beruhen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336; vom 22.6.2010 BayVBl 2011, 176; VGH Baden-Württemberg vom 2.11.2009 NVwZ-RR 2010, 164).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 11.1457

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die bei der Erteilung einer

    Daneben können aber auch baugestalterische oder städtebauliche Belange, wie etwa der Schutz eines bestimmten Straßen- oder Ortsbilds, berücksichtigt werden, sofern sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben und auf einem konkreten Gestaltungskonzept der Gemeinde beruhen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl. 2004, 336; vom 22.6.2010 BayVBl 2011, 176; VGH Baden-Württemberg vom 2.11.2009 NVwZ-RR 2010, 164; OVG Nordrhein-Westfalen vom 2.8.2006 NWVBl 2007, 64).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2022 - 11 B 6.19
    Es ging der Klägerin nach der Erledigung weiterhin um die gerichtliche Überprüfung der mit dem Bescheid verfügten Maßgabe, die aus ihrer Sicht eine rechtswidrige Nebenbestimmung darstellte (zur Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigten Nebenbestimmungen vgl. auch VGH München, Urteil vom 22. Juni 2010 - 8 BV 10.182 - juris Rn. 14 = NVwZ-RR 2010, 830 f.).
  • VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5323

    Sondernutzungserlaubnis für den Einbau eines "Stolpersteins" auf dem Gehweg

  • VG Ansbach, 29.11.2012 - AN 10 K 12.00957

    Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO; Abänderung der Fahrtstrecke; Ermessensausfall;

  • VG Gelsenkirchen, 29.10.2012 - 14 L 1166/12

    Altkleidercontainer, Altkleidersammlung, Altkleidersammelbehälter, Anhörung,

  • VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5324

    Sondernutzungserlaubnis für den Einbau eines "Stolpersteins" auf dem Gehweg

  • VG Augsburg, 23.02.2011 - Au 6 K 10.1653

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VG München, 20.10.2022 - M 28 S 22.3648

    Erfolgloser Eilantrag auf Genehmigung der Aufstellung von Heizstrahlern auf

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