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ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2001 - 8 BV 633/00 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. November 2001 - 8 BV 633/00 (https://dejure.org/2001,16430)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JurPC
BetrVG § 40 Abs. 2
Zugang des Betriebsrats zum Konzern-Intranet - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Betriebsrates auf Zugang zur Nutzung des konzerninternen elektronischen Intranets; Informationsrechte eines Betriebsrates; Sachgerechte Aufgabenerfüllung des Betriebsrats gegenüber der Belegschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zugang des Betriebsrats zum Intranet
Papierfundstellen
- NZA-RR 2002, 252
Wird zitiert von ...
- LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02
Betriebsrat und Sachmittel und Informations- und Kommunikationstechniken und …
Die Arbeitgeberin beruft sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. vom 13.11.2001 - 8 BV 633/00 - (NZA-RR 2002, 252 f.).Die Arbeitgeberin kann sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des ArbG Frankfurt a.M. v. 13.11.2001 (a.a.O.) berufen.