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   BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01   

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BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01 (https://dejure.org/2001,3222)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2001 - 8 C 10.01 (https://dejure.org/2001,3222)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 8 C 10.01 (https://dejure.org/2001,3222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    DDR-Recht - Baulandgesetz - Manipulation - Festlegung eines Stichtages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Manipulation; Baulandenteignung; Stichtag

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § 1 Abs. 1 Buchst. b; ; VermG § 1 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 VermG
    Unlautere Machenschaften - manipulative Enteignungen nach dem 18.10.1989 - Verstöße gegen BaulandG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 380
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01

    Unlautere Machenschaft; Inanspruchnahme nach dem BaulandG der DDR;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
    Die Festlegung eines Stichtages, wie der 18. Oktober 1989, kommt insoweit nicht in Betracht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Mai 2000 - BGH V ZR 47/99 - NJW 2000, 2419; vgl. Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - ZOV 2001, 360 f.).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (ZOV 2001, 360 f.) darauf hingewiesen, dass diese Ausführungen ausschließlich mit dem Urteil des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (BVerwGE 109, 81 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1) begründet werden, das aber eine derartige Aussage für den Zeitraum vor Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise vom 26. Januar 1990 (abgedruckt in ZOV 1996, 416) gerade nicht enthält, und dass es nicht den tatsächlichen Verhältnissen in der DDR entsprach, dass unmittelbar mit dem Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989 eine Veränderung in der Verwaltungspraxis eingetreten ist.

    Für die Zeit vor dem 26. Januar 1990 kann die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes über die Beteiligung und Bekanntgabe der Inanspruchnahmebescheide als manipulativ zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Falles beantwortet werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 1. August 2000 - BVerwG 8 B 144.00 - und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
    Diese Regelung setzt voraus, dass "bereits nach den einschlägigen Vorschriften der DDR für bestimmte Enteignungsmaßnahmen eine Entschädigung generell ausgeschlossen war" (stRspr; vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 ).

    Die Nichtfestsetzung oder Nichtauszahlung der Entschädigung im Einzelfall ist hierbei unerheblich und kann allenfalls einen Restitutionsanspruch hinsichtlich der vorenthaltenen Entschädigung begründen (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O.; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1 - insoweit nicht in BVerwGE 109, 81 abgedruckt - und Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416).

  • BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99

    Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
    Die Festlegung eines Stichtages, wie der 18. Oktober 1989, kommt insoweit nicht in Betracht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Mai 2000 - BGH V ZR 47/99 - NJW 2000, 2419; vgl. Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - ZOV 2001, 360 f.).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Mai 2000 - BGH V ZR 47/99 - (VIZ 2000, 494 ff.) die allerdings nicht entscheidungstragende Auffassung vertreten, dass Enteignungen auf der Grundlage des Baulandgesetzes der DDR nach dem 18. Oktober 1989, also dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker, unter bewusster Nichtbeteiligung der Westeigentümer grundsätzlich als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zu werten seien.

  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98

    Recht der Offenen Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
    Die Nichtfestsetzung oder Nichtauszahlung der Entschädigung im Einzelfall ist hierbei unerheblich und kann allenfalls einen Restitutionsanspruch hinsichtlich der vorenthaltenen Entschädigung begründen (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O.; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1 - insoweit nicht in BVerwGE 109, 81 abgedruckt - und Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (ZOV 2001, 360 f.) darauf hingewiesen, dass diese Ausführungen ausschließlich mit dem Urteil des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (BVerwGE 109, 81 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1) begründet werden, das aber eine derartige Aussage für den Zeitraum vor Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise vom 26. Januar 1990 (abgedruckt in ZOV 1996, 416) gerade nicht enthält, und dass es nicht den tatsächlichen Verhältnissen in der DDR entsprach, dass unmittelbar mit dem Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989 eine Veränderung in der Verwaltungspraxis eingetreten ist.

  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
    Die Nichtfestsetzung oder Nichtauszahlung der Entschädigung im Einzelfall ist hierbei unerheblich und kann allenfalls einen Restitutionsanspruch hinsichtlich der vorenthaltenen Entschädigung begründen (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O.; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1 - insoweit nicht in BVerwGE 109, 81 abgedruckt - und Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416).

    Nicht ausreichend ist deshalb bei der grundsätzlich an den Einzelumständen orientierten Beurteilung die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 9; Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416, sowie Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
    Als typischer Fall gelten dafür die sog. Ministerratsbeschlüsse von 1976 und 1977 wonach bei Grundstücken von Eigentümern aus kapitalistischen Staaten und West-Berlin anders als für DDR-Bürger eine allein am Ertragswert orientierte und damit zu geringeren Entschädigungsbeträgen führende Rechnungsmethode vorgeschrieben war (stRspr; vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92

    Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
    Nicht ausreichend ist deshalb bei der grundsätzlich an den Einzelumständen orientierten Beurteilung die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 9; Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416, sowie Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22).
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
    Abgesehen davon, dass es zweifelhaft ist, ob überhaupt ein persönliches oder gesellschaftliches Fürsorgebedürfnis für die Bestellung eines Pflegers zum Zwecke des Verkaufs an den VEB hätte bejaht werden können (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136), hätte dies im Hinblick auf den festgestellten, höchstzulässigen Kaufpreis von 1 700 Mark den staatlichen Behörden bzw. dem VEB keinerlei Vorteil gebracht, sodass ein Interesse an einer derartigen Manipulation nicht erkennbar ist.
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 2.00

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Teilenteignung; 500 m2-Flächenbegrenzung für

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
    Nicht ausreichend ist deshalb bei der grundsätzlich an den Einzelumständen orientierten Beurteilung die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 9; Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416, sowie Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22).
  • BGH, 03.06.1996 - II ZR 217/95

    Anspruch der Mitglieder einer PGH auf Auszahlung ihres Anteils am unteilbaren

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (ZOV 2001, 360 f.) darauf hingewiesen, dass diese Ausführungen ausschließlich mit dem Urteil des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (BVerwGE 109, 81 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1) begründet werden, das aber eine derartige Aussage für den Zeitraum vor Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise vom 26. Januar 1990 (abgedruckt in ZOV 1996, 416) gerade nicht enthält, und dass es nicht den tatsächlichen Verhältnissen in der DDR entsprach, dass unmittelbar mit dem Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989 eine Veränderung in der Verwaltungspraxis eingetreten ist.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98

    Baulandgesetz, Enteignung nach dem - , Entschädigung, diskriminierende

  • BVerwG, 20.08.2001 - 8 B 136.01

    Wirksamkeit einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz als Rechtsfrage von

  • BVerwG, 01.08.2000 - 8 B 144.00

    Ansprüche wegen einer entschädigungslosen Enteignung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

    Richtig ist (vgl. u.a. Urteil vom 25. November 1901 - BVerwG 8 C 10.01 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 13 ), daß § 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB nur solche Lärmschutzanlagen erfaßt, die von Gemeinden in Erfüllung einer ihnen nach § 123 Abs. 1 BauGB obliegenden Erschließungslast hergestellt worden sind bzw. - bei Vorausleistungen - hergestellt werden.
  • KG, 04.02.2003 - 13 W 1/03

    Zivilrechtliche Ansprüche bei nichtiger Enteignung nach dem Baulandgesetz:

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2000, S. 2419 ff) und des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, VIZ 2001, S. 611 f; VIZ 2002, S. 340 ff) war jedoch, entgegen der Ansicht des Widerspruchsausschlusses des LAROV, ein Anwendungsfall von § 1 Abs. 3 VermG gegeben.

    Mit dem BGH (a. a. O.) und in Kenntnis der dagegen vorgebrachten Kritik (vgl. Hermann, OV spezial, 2000, S. 350 ff; BVerwG VIZ 2002, S. 340 ff; VIZ 2001, S. 611 f) geht der Senat davon aus, dass in diesen speziellen Fällen in der Spätphase der DDR über Art. 237 § 1 Abs. 3 EGBGB zwar auch das Vermögensgesetz anwendbar ist, daneben aber die Geltendmachung zivilrechtliche Ansprüche nicht ausgeschlossen wird.

  • BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06

    Abstrakte Beantwortbarkeit von Fragen bzgl. unlauterer Machenschaften bei

    Die Fallgestaltung, dass vor einer Inanspruchnahme keine Bemühungen um einen privatrechtlichen Erwerb stattgefunden haben, hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verschiedentlich beschäftigt (vgl. Urteil vom 20. März 1997 BVerwG 7 C 23.96 BVerwGE 104, 186 f.; sowie Urteil vom 12. Dezember 2001 BVerwG 8 C 10.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06

    Rückübertragung eines Grundstücks; Internationaler Lizenzhandel; Inanspruchnahme

    6 1. Die Beschwerde hat nicht dargelegt, dass das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1995 BVerwG 7 B 223.95 , vom 3. Juli 2001 BVerwG 8 B 37.01 (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27) und vom 12. Dezember 2001 BVerwG 8 C 10.01 (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32) abweicht.
  • BVerwG, 31.01.2007 - 8 B 5.07

    Verstoß einer Behörde gegen Verfahrensvorschriften durch Nichtbeteiligung von

    Sie beruft sich vielmehr darauf, dass das Verwaltungsgericht in Abweichung von den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27) und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 10.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32) keine umfassende Prüfung vorgenommen habe, ob Verstöße gegen Vorschriften des Baulandgesetzes als manipulativ zu werten seien.
  • BVerwG, 11.01.2008 - 8 B 93.07

    Unlautere Machenschaften als gravierender Verstoß gegen die damaligen

    Die einfache Rechtswidrigkeit unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit ist für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nicht ausreichend (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 16, vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22 S. 65 f. und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 10.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32 S. 98).
  • BVerwG, 24.01.2003 - 8 B 126.02

    Annahme einer vermögensrechtlichen Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 3 des

    Der Senat hat mit Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 10.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32) entschieden, dass für den Zeitraum zwischen diesem Rücktritt und der Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise vom 26. Januar 1990 die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes der DDR als manipulativ zu bewerten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls beantwortet werden kann.
  • VG Potsdam, 29.08.2007 - 6 K 3130/01

    Schädigung aufgrund unlauterer Machenschaften; vorzeitiger Baubeginn bei

    Die Frage, ob formale Verstöße gegen Vorschriften des Baulandgesetzes der DDR in der Spätphase der DDR, also zwischen dem Rücktritt Erich Honeckers am 18. Oktober 1989 und der Verlautbarung des bezeichneten Schreibens vom 26. Januar 1990, als manipulativ zu werten sind, kann jedoch nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantwortet werden Die Festlegung eines Stichtages - wie des 18. Oktober 1989 - kommt insoweit nicht in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 21. September 2006 - 7 B 32.06 -, juris; Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 10.01 -, juris).
  • EGMR, 09.03.2010 - 37142/07

    Zulässigkeit der Zurechnung von nach 1949 in der DDR vorgenommenen Enteignungen

    In einem Urteil vom 12. Dezember 2001 (Az. 8 C 10/01) stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Frage, ob die DDR-Behörden Enteignungen aufgrund unlauterer Machenschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG vorgenommen hatten, für den Zeitraum zwischen dem Rücktritt Erich Honeckers am 18. Oktober 1989 und dem 26. Januar 1990, dem Datum des vorbezeichneten Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Falls beantwortet werden könne.
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