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   BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04 (8 C 22.05)   

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BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04 (8 C 22.05) (https://dejure.org/2006,16444)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2006 - 8 C 10.04 (8 C 22.05) (https://dejure.org/2006,16444)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2006 - 8 C 10.04 (8 C 22.05) (https://dejure.org/2006,16444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c, § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1
    Rückübertragung; Restitution; Bestandskraft der Berechtigtenfeststellung; Aktenwidrigkeit; Grundstücksverkauf nach dem 23. November 1989; ernstliche objektive Zwangslage; Übertragung von hälftigem Bruchteilseigentum; Übertragung eines in ehelicher Vermögensgemeinschaft ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c; § 1 Abs. 3; § 4 Abs. 1
    Aktenwidrigkeit; Aktenwidrigkeit; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft; Bestandskraft der Berechtigtenfeststellung; Bruchteilseigentum; Eigentumsanteil; Grundstück; Grundstücksverkauf; Grundstücksverkauf nach dem 23 November 1989; Konnexitätsgrundsatz; Restitution; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragung; Restitution; Bestandskraft der Berechtigtenfeststellung; Aktenwidrigkeit; Grundstücksverkauf nach dem 23. November 1989; ernstliche objektive Zwangslage; Übertragung von hälftigem Bruchteilseigentum; Übertragung eines in ehelicher Vermögensgemeinschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
    Denn von dem mit einem Veräußerungsverlangen konfrontierten Ausreisewilligen konnte bei der gebotenen objektiven Betrachtung erwartet werden, dass er sich dieser Forderung durch einen Verzicht auf die Erteilung der Ausreisegenehmigung entzog und beispielsweise einen privaten Verwalter für sein Grundvermögen einsetzte (Urteil vom 29. Februar 1996 BVerwG 7 C 59.94 BVerwGE 100, 310 ).

    Derartige Fallgestaltungen liegen etwa dann vor, wenn die mit dem Ausreisebegehren befassten Stellen der DDR damit gedroht haben, ein ungenehmigtes Verlassen des Landes mit polizeilichen oder strafrechtlichen Mitteln verhindern zu wollen oder das zurückgelassene Grundstück entgegen der geänderten Rechtslage unter staatliche Treuhandverwaltung zu stellen oder an einen Dritten zu veräußern (Urteil vom 29. Februar 1996 BVerwG 7 C 59.94 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht für Erbengemeinschaften entschieden, dass es nicht möglich ist, im Wege der Restitution anstatt einer früheren gesamthänderisch gebundenen Berechtigung Bruchteilseigentum nach §§ 1008 ff., 741 ff. BGB einzuräumen (Urteil vom 24. Oktober 1996 BVerwG 7 C 14.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93 S. 286).

    Er setzt die Gleichartigkeit von Schädigungs- und Restitutionsgegenstand voraus; eine Begünstigung des nicht geschädigten Ehegatten ist danach ausgeschlossen (vgl. z.B. Beschluss vom 29. Januar 2004 BVerwG 8 B 132.03 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 50 S. 42; Urteil vom 24. Oktober 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
    Diese einem Anschlussrechtsmittel vergleichbare Befugnis sichert den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz, da der Verfügungsberechtigte nach Ergehen des vermögensrechtlichen Bescheides zunächst mangels Beschwer gehindert war, die den Anmelder begünstigende Berechtigtenfeststellung selbständig anzugreifen (vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 42.93 BVerwGE 97, 286 ; Urteil vom 16. April 1998 BVerwG 7 C 32.97 BVerwGE 106, 310 ; Urteil vom 16. Juli 1998 BVerwG 7 C 39.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159).

    Gleichwohl ist von Seiten der Beigeladenen im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht erklärt worden, dass sie die Berechtigtenfeststellung in Form eines zulässigen Angriffs hinreichend deutlich in Frage (vgl. Urteil vom 16. Juli 1998 BVerwG 7 C 39.97 a.a.O. S. 498) stellen.

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
    Bindungswirkungen entfalten solche offensichtlich aktenwidrigen Tatsachenfeststellungen nicht (vgl. Urteil vom 29. April 1988 BVerwG 9 C 54.87 BVerwGE 79, 291 = Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 3; Urteil vom 12. März 1985 BVerwG 7 C 26.83 BVerwGE 71, 93 ).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
    Bindungswirkungen entfalten solche offensichtlich aktenwidrigen Tatsachenfeststellungen nicht (vgl. Urteil vom 29. April 1988 BVerwG 9 C 54.87 BVerwGE 79, 291 = Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 3; Urteil vom 12. März 1985 BVerwG 7 C 26.83 BVerwGE 71, 93 ).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 17.96

    Rückübertragung des Eigentums an einem Wohnhaus - Verlust des Eigenheims auf

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
    48 Der Senat weist darauf hin, dass nur für den Fall, dass der besagte Herr M. als Mitarbeiter der Staatssicherheit Druck auf die Klägerin vor dem Verkauf ausgeübt haben sollte, der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG in Betracht kommt, denn diese Vorschrift ist auf die Wiedergutmachung staatlichen Unrechts angelegt und setzt damit zumindest voraus, dass das Verhalten privater Dritter von staatlichen Stellen gedeckt wurde (vgl. Urteil vom 27. Februar 1997 BVerwG 7 C 17.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 105).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
    Diese einem Anschlussrechtsmittel vergleichbare Befugnis sichert den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz, da der Verfügungsberechtigte nach Ergehen des vermögensrechtlichen Bescheides zunächst mangels Beschwer gehindert war, die den Anmelder begünstigende Berechtigtenfeststellung selbständig anzugreifen (vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 42.93 BVerwGE 97, 286 ; Urteil vom 16. April 1998 BVerwG 7 C 32.97 BVerwGE 106, 310 ; Urteil vom 16. Juli 1998 BVerwG 7 C 39.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
    Auch wenn die Regelung unmittelbar nur die Rückübertragung beschränkt dinglicher Rechte betrifft, kann in der Vorschrift ein verallgemeinerungsfähiger Rechtsgedanke erblickt werden, dass die Rückübertragung nicht daran scheitern soll, dass das frühere Recht infolge des Systemwechsels erloschen oder rechtlich umgestaltet ist, wenn für die Restitution ein vergleichbares Rechtsinstitut zur Verfügung steht (vgl. Urteil vom 28. Juni 1996 BVerwG 7 C 8.95 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 84 S. 254).
  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
    Diese einem Anschlussrechtsmittel vergleichbare Befugnis sichert den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz, da der Verfügungsberechtigte nach Ergehen des vermögensrechtlichen Bescheides zunächst mangels Beschwer gehindert war, die den Anmelder begünstigende Berechtigtenfeststellung selbständig anzugreifen (vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 42.93 BVerwGE 97, 286 ; Urteil vom 16. April 1998 BVerwG 7 C 32.97 BVerwGE 106, 310 ; Urteil vom 16. Juli 1998 BVerwG 7 C 39.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03

    Anspruch auf Restitution eines Grundstücks bei Veräußerung durch eine

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04
    Er setzt die Gleichartigkeit von Schädigungs- und Restitutionsgegenstand voraus; eine Begünstigung des nicht geschädigten Ehegatten ist danach ausgeschlossen (vgl. z.B. Beschluss vom 29. Januar 2004 BVerwG 8 B 132.03 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 50 S. 42; Urteil vom 24. Oktober 1996 a.a.O.).
  • VG Halle, 11.03.2004 - 3 A 440/01
  • VG Halle, 09.03.2005 - 5 A 326/04
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 18.22

    Vorlage geeigneter Nachweise nach § 10a Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2 InVeKoSV bei der

    Die Annahme des Berufungsgerichts, es bestünden Zweifel am Wahrheitsgehalt der "Rechnungen", weil sie vom 7. Mai 2018 datierten und damit erst erhebliche Zeit nach dem behaupteten Umpflügen und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sammelantrag 2018 erstellt worden seien, beruht auf einer offensichtlich aktenwidrigen tatsächlichen Feststellung und ist für den Senat nicht bindend (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1988 - 9 C 54.87 - BVerwGE 79, 291 , 29. März 2006 - 8 C 10.04 - juris Rn. 43 und vom 25. November 2008 âEURŒ- 10 C 25.07 - Buchholz 402.25 § 71 AsylVfG Nr. 15 Rn. 17; Beschluss vom 30. Juni 2016 - 2 B 40.15 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 9 Rn. 15).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06

    Unmöglichkeit; rechtlich; tatsächlich; Rückgabe; Surrogat; Ersatz; Grundstück;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erwächst die Feststellung der Berechtigung isoliert in Bestandskraft, da sie nicht angefochten ist (Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 8 C 10.04 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 13).

    Er setzt die Gleichartigkeit von Schädigungs- und Restitutionsgegenstand voraus (Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 8 C 10.04 - a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 16.12.2019 - 8 B 38.18

    Keine Rückübertragung von Grundstücken einer früheren Baumschule wegen Vorliegens

    Damit erwächst sie in Bestandskraft und kann in späteren Verfahren oder im Rahmen eines Rechtsmittels nicht mehr in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. April 2000 - 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 und vom 29. März 2006 - 8 C 10.04 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 13 Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.10.2005 - 8 B 78.05

    Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Rückübertragung eines in der DDR im

    Wie die bereits beim Senat anhängige Parallelsache BVerwG 8 C 10.04 kann auch dieses Streitverfahren dem Senat insbesondere Gelegenheit zur Klärung der Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Rückübertragung eines Grundstücks geben, das in der DDR im Gesamt(hands)-eigentum von Ehegatten in der Form der ehelichen Vermögensgemeinschaft stand.
  • VG Berlin, 30.06.2016 - 29 K 170.14

    Restitutionsansprüche nach Art. 21 EinigVtr

    Im Übrigen ist das Vermögensgesetz vor allem vom Konnexitätsgrundsatz gekennzeichnet, d.h. der Gleichartigkeit von Schädigungs- und Restitutionsgegenstand (BVerwG, Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 8 C 10.04 -, Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 13 = juris Rn. 40 m.w.N.).
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   BVerwG, 09.03.2009 - 8 C 10.04   

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  • Bundesverwaltungsgericht

    Aktenwidrigkeit; Aktenwidrigkeit; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft; Bestandskraft der Berechtigtenfeststellung; Bruchteilseigentum; Eigentumsanteil; Grundstück; Grundstücksverkauf; Grundstücksverkauf nach dem 23 November 1989; Konnexitätsgrundsatz; Restitution; ...

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