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   BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92   

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BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92 (https://dejure.org/1994,769)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1994 - 8 C 24.92 (https://dejure.org/1994,769)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1994 - 8 C 24.92 (https://dejure.org/1994,769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Erschlossensein - Gewerbegebiet - Wohnbebauung - Erreichbarkeitsanforderungen - Anbaustraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 131 Abs. 1 S. 1; BauGB § 133 Abs. 1
    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei bestehendem bebauungsplanrechtlichen Zu- und Abfahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 116
  • NVwZ 1995, 1211
  • DVBl 1995, 55
  • ZfBR 1995, 40
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92
    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 88, 70 (72)) geht das Berufungsgericht davon aus, bei - wie hier - Anbaustraßen (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) knüpfe das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich mit der Folge an das bebauungsrechtliche Erschlossensein (§§ 30 ff. BauGB) an, daß die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks - eine Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen auf der Fahrbahn der Straße bis zur Höhe des Grundstücks zu fahren und es von da ab ggf. über einen Geh- und/oder Radweg betreten zu können, oder eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, auf das Grundstück mit Kraftfahrzeugen herauffahren zu können - für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, wesentlich eine bebauungsrechtliche Frage ist.

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. BVerwGE 88, 70 (72) m. w. N.) wird das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein (lediglich) "wesentlich" von dem bebauungsrechtlichen Erschlossensein bestimmt.

  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 70.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Bestandsschutz; Verlust der Bestimmung als

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92
    Richtig ist ferner, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG 4 C 70.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 48 S. 41 (42 f.)) ein bebautes Grundstück, das etwa wegen seiner Außenbereichslage nicht mehr bebaut werden darf, nicht dadurch gemäß § 133 Abs. 1 BauGB beitragspflichtig wird, daß das auf ihm vorhandene Gebäude Bestandsschutz genießt; einem solchen Grundstück fehlt vielmehr die Bebaubarkeit mit der Folge, daß es schon bei § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB, d. h. bei der Aufwandsverteilung, unberücksichtigt zu bleiben hat.

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 20. September 1974 (a.a.O.) entschieden; daran ist festzuhalten.

  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92
    Zwar hat sich die Prüfung, ob ein Grundstück durch eine bestimmte beitragsfähige Erschließungsanlage im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen ist, auch darauf zu erstrecken, ob sich aufgrund der im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungs(teil)beitragspflichten bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse die Annahme rechtfertigt, dieses Grundstück werde auch die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BauGB erfüllen können (vgl. u. a. Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 S. 62 (63)).
  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92
    Deshalb ist für die Beantwortung der Frage nach dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Einzelfall ausnahmsweise über das Bebauungsrecht hinausgehend "ausschlaggebend darauf abzustellen, ob die Eigentümer der übrigen Grundstücke nach den bestehenden Verhältnissen schutzwürdig erwarten können", daß auch die Grundstücke, deren Erschlossensein auf der Grundlage einzig der bebauungsrechtlichen Situation zu verneinen ist, "in den Kreis der erschlossenen Grundstücke einbezogen werden müssen und sich so die Beitragsbelastung dieser übrigen Grundstücke vermindert" (Urteil vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 (23)).
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 36.74

    Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis wegen Unvereinbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92
    Festsetzungen eines Bebauungsplans über den Anschluß der Grundstücke an die Verkehrsflächen können (auch) negativ durch Anschlußverbote (hier: Zu- und Abfahrverbot zum N.-Weg) getroffen werden (vgl. u. a. Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 36.74 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 17 S. 1 (3 ff.)).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 10.70

    Erschließungsbeitragspflichtigkeit eines Friedhofs

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92
    Grundsätzlich können deshalb die übrigen Beitragspflichtigen die Einbeziehung des bzw. der weiteren Grundstücke schutzwürdig erwarten, wenn es die "Beziehung, in der sie zur Erschließungsanlage stehen, rechtfertigt, dem Eigentümer Kosten der Erschließung" anzulasten (Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40 S. 24 (25)).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine solche Ausnahmesituation bejaht bei einer - ungeachtet ihrer rechtlichen Zulässigkeit - tatsächlich bestehenden Zufahrt zu der Erschließungsanlage; denn in diesem Fall konnten die Anlieger selbst vor Ort sehen, dass die Straße von dem klagenden Grundstückseigentümer im selben Umfang genutzt und in Anspruch genommen wird wie von ihren Grundstücken aus und dass damit auch ihm ein Erschließungsvorteil zuwächst (vgl. Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 24.92 - BVerwGE 96, 116 ; Driehaus, a.a.O. § 17 Rn. 18).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Dieser macht eine Fläche jedoch nicht bebaubar im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB und reicht deshalb zur Begründung einer Erschließungsbeitragspflicht des Grundstücks nach dieser Vorschrift nicht aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 70.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 48 S. 42 und vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 24.92 - BVerwGE 96, 116 ).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Da hier sogar die Möglichkeit der Zufahrt auf das klägerische Grundstück gegeben ist, kommt es nicht auf die Frage an, unter welchen Voraussetzungen auch eine geringere Form der Erreichbarkeit als ausreichend anzusehen ist (vgl. dazu u.a. Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 24.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 93 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Das Bundesverwaltungsgericht (8 C 24.92, BVerwGE 96, 116 ) hat eine solche Ausnahmesituation bejaht bei einer tatsächlich bestehenden Zufahrt zu der Erschließungsanlage; denn in diesem Fall konnten die Anlieger selbst vor Ort sehen, dass die Straße von dem Grundstückseigentümer im selben Umfang genutzt und in Anspruch genommen wird wie von ihren Grundstücken aus und dass damit auch ihm ein Erschließungsvorteil zuwächst.
  • OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14

    Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung

    Eine Einbeziehung des Friedhofsgeländes in den Kreis der erschlossenen Grundstücke folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.6.1994, 8 C 24/92, BVerwGE 96, 116, juris Rn. 16; Urt. v. 27.9.2006, 9 C 4/05, BVerwGE 126, 378, juris Rn. 12) zur Beitragspflicht sog. Hinterliegergrundstücke, die nicht unmittelbar an die Erschließungsanlage angrenzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass für die Beantwortung der Frage nach dem Erschlossensein durch Anbaustraßen i.S.d. § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG im Einzelfall ausnahmsweise über das Bebauungsrecht hinausgehend darauf abgestellt werden kann, ob die Eigentümer der übrigen Grundstücke nach den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten können, dass auch Grundstücke, deren Erschlossensein auf der Grundlage der bebauungsrechtlichen Situation zu verneinen ist, in den Kreis der erschlossenen Grundstücke einbezogen werden müssen, und sich so die Beitragsbelastung dieser übrigen Grundstücke vermindert (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2012 - 2 S 185/12 -, juris; Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.06.1994 - 8 C 24.92 -, BVerwGE 96, 116 zum Erschließungsbeitragsrecht nach dem BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs

    Das erschließungs(beitrags)rechtlich zu beurteilende Erschlossensein wird im Übrigen wesentlich vom bebauungsrechtlichen Erschlossensein nach §§ 30 ff. BauGB bestimmt mit der Folge, dass die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, auch wesentlich vom Bebauungsrecht abhängt (BVerwG, Urteil vom 1.3.1991, BVerwGE 88, 70, 72; Urteil vom 17.6.1994, DVBl. 1995, 55; Senat, Urteil vom 13.12.1994, VBlBW 1995, 358).

    Deshalb ist für die Beantwortung der Frage nach dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB im Einzelfall ausnahmsweise über das Bebauungsrecht hinausgehend ausschlaggebend darauf abzustellen, ob die Eigentümer der übrigen Grundstücke nach den bestehenden Verhältnissen schutzwürdig erwarten können, dass auch bebauungsrechtlich nicht erschlossene Grundstücke in die Aufwandsverteilung einzubeziehen sind und sich so die Beitragsbelastung der übrigen Grundstücke vermindert (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 24.92 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 2 S 185/12

    Erschließung eines Gewerbegrundstücks

    Für die Beantwortung der Frage nach dem Erschlossensein durch Anbaustraßen i.S.d. § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG ist im Einzelfall ausnahmsweise über das Bebauungsrecht hinausgehend darauf abzustellen, ob die Eigentümer der übrigen Grundstücke nach den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten können, dass auch Grundstücke, deren Erschlossensein auf der Grundlage der bebauungsrechtlichen Situation zu verneinen ist, in den Kreis der erschlossenen Grundstücke einbezogen werden müssen, und sich so die Beitragsbelastung dieser übrigen Grundstücke vermindert (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1994 - 8 C 24.92 - BVerwGE 96, 116 zum Erschließungsbeitragsrecht nach dem BauGB).

    Festsetzungen eines Bebauungsplans über den Anschluss der Grundstücke an die Verkehrsflächen können auch negativ durch Anschlussverbote (hier: Zu- und Abfahrtsverbot zur "Lange Straße") getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1994 - 8 C 24.92 - BVerwGE 96, 116).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 131 Abs. 1 BauGB ist dementsprechend anerkannt, dass für die Beantwortung der Frage nach dem Erschlossensein durch Anbaustraßen im Einzelfall ausnahmsweise über das Bebauungsrecht hinausgehend darauf abzustellen ist, ob die Eigentümer der übrigen Grundstücke nach den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten können, dass auch die Grundstücke, deren Erschlossensein auf der Grundlage einzig der bebauungsrechtlichen Situation - wie hier - zu verneinen ist, in den Kreis der erschlossenen Grundstücke einbezogen werden müssen und sich so die Beitragsbelastung dieser übrigen Grundstücke vermindert (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1994, aaO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 A 11159/20

    Ausbaubeitragspflicht von Grundstücken an nicht gewidmeten Straßen

    Die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich jedoch ausdrücklich auf Grundstücke, deren Erschlossensein durch eine Verkehrsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf der Grundlage einzig der bebauungsrechtlichen Situation zu verneinen ist (vgl. Urteile vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 -, juris Rn. 34; vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 -, juris Rn. 13; vom 17. Juni 1994 - 8 C 24.92 -, juris Rn. 14 f., 19; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 -, juris Rn. 39, sowie - zur Grundstückserschließung durch einen privaten Weg zu einer beitragsfähigen Anlage - Urteil vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 -, juris Rn. 15).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in aller Regel nur für sogenannte Hinterliegergrundstücke oder etwa durch Böschungen oder ähnliche Hindernisse von der Straße getrennte Grundstücke Bedeutung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24.92 -, juris Rn. 13 f., zum Erschlossensein i.S.d. § 131 BauGB trotz eines bebauungsplanrechtlichen Zu- und Abfahrverbots).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Stundung des Erschließungsbeitrags

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - 3 A 3028/01

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des Baulandes i.S. von § 133 Abs. 1 BauGB ,

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96

    Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis

  • BVerwG, 31.05.2000 - 11 B 10.00

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks; faktisches

  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 82/19

    Berufung der Eigentümerin eines angrenzenden Grundstücks gegen die Feststellung

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 25.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

  • VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 122/14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Abrechnungszeitraum; Abweichung vom

  • VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12

    Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2000 - 9 L 4119/98

    Artzuschlag; Beitrag; Eckgrundstück; Eckgrundstücksvergünstigung; Erschließung;

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

  • OVG Thüringen, 24.06.2013 - 4 EO 233/10

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein als Seniorenwohnheim und als

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07

    Herstellung einer Immissionsschutzanlage für ein Baugebiet im Einwirkungsbereich

  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Bekanntmachung der Beitragssatzung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2007 - 4 L 512/04

    Zur Erhebung eines Erschließungsbeitrages

  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 6 ZB 06.1444

    Erschließungsbeitragsrecht; Grundstück im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne

  • OVG Thüringen, 30.10.2013 - 4 KO 1307/10

    Bestimmung der Anlage zur Beitragserhebung bei einem Verlauf durch eine

  • OVG Sachsen, 15.10.2013 - 5 A 50/11

    Erschließungsbeitrag, Aufwand, Verteilung, Wald, Umwandlungsgenehmigung

  • VG Münster, 12.09.2011 - 3 K 126/11

    Fehlende Einbeziehbarkeit eines im Zeitpunkt der Entstehung einer Beitragspflicht

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 9 LA 90/05

    Weiteres Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks im weiteren Sinne durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 15 A 392/15
  • BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Schleswig, 31.03.2020 - 9 B 34/19

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags in Schleswig-Holstein: Anforderungen des

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 5351/92

    Bebauungsplan; Gemeindeverkehrsfinanzierung; Heranziehungsbescheid;

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2001 - 1 K 2816/00

    Ausgleichsmaßnahme; Bauland; Ermittlung; naturschutzrechtliche

  • VG Schleswig, 31.03.2020 - 9 B 33/19

    Erschließungbeiträge für ein Hinterliegergrundstück; Satzungsbekanntmachung

  • VG Wiesbaden, 22.09.2016 - 1 L 982/16
  • VG Trier, 22.10.2002 - 2 K 842/02

    Erstmalige Herstellung einer Erschließungsstraße mangels Widmungsakt.

  • VGH Hessen, 16.06.2000 - 5 TG 4365/99
  • VGH Hessen, 16.06.2000 - 5 TG 4390/99
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 2 S 373/96

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks durch rein

  • VG Bayreuth, 15.07.2014 - B 4 K 12.348

    Straßenausbaubeitrag; Verlängerung einer bereits endgültig hergestellten Straße;

  • VG Würzburg, 05.05.2010 - W 2 K 10.57

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung

  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 555/08

    Voraussetzungen der Erhebung von Vorausleistungen auf kommunalrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.1998 - 2 L 378/95

    Grundstück; Neue Entschließungsanlage; Äußerer Eindruck; Vorhandene Bebauung;

  • VG Münster, 09.09.2009 - 3 K 2641/08

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags bis zur Höhe des voraussichtlichen

  • VG Bremen, 23.06.2005 - 2 K 482/03

    Heranziehung von Hinterliegergrundstücken zu Verbesserungsbeiträgen

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