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   BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00   

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https://dejure.org/2001,11763
BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00 (https://dejure.org/2001,11763)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2001 - 8 C 27.00 (https://dejure.org/2001,11763)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 8 C 27.00 (https://dejure.org/2001,11763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Redlicher Erwerb - Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks - Veräußerung durch staatlichen Verwalter - Befugnis des staatlichen Verwalters zum Verkauf - Verstoß gegen Rechtsordnung der DDR - Fahrlässige Unkenntnis

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 3 Buchst. a; ; Verwalterverordnung vom 11. Dezember 1968 § 1 Abs. 1; ; Verwalterverordnung vom 11. Dezember 1968 § 1 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 20.99

    Redlicher Erwerb; Kauf durch den Bürgermeister als Organ des staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00
    Bei einer hierauf gestützten Verwaltungsübung würde es sich aber um keine berücksichtigungsfähige Praxis im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG gehandelt haben; denn sie hätte eine gruppengerichtete Diskriminierung von "Westeigen-tümern" bewirken sollen und wäre daher als objektiv-rechtlicher Maßstab für die Redlichkeitsbeurteilung mit der Folge ungeeignet, dass es in jedem Falle bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 der Verwalterverordnung verbleibt (vgl. im Einzelnen Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 20.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 5 S. 14 ).

    Diese Einschätzung damals erlebter Wirklichkeit deckt sich mit Erkenntnissen des Senats über die fehlende Transparenz bei der Behandlung des Vermögens von Personen, welche die DDR verlassen hatten, durch die rigorose Abschottung der Zuständigkeitsbereiche örtlicher Organe der Staatsmacht (vgl. Urteil vom 19. Juli 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99

    Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG; redlicher Erwerb; unredlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00
    Das Tatbestandsmerkmal "hätte wissen müssen" in § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG ist gleichbedeutend mit dem Schuldvorwurf der Fahrlässigkeit (stRspr; vgl. Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6).

    Zu der im Rechtsverkehr mit staatlichen Verwaltern gebotenen Umsicht hat der Senat im Urteil vom 13. September 2000 (a.a.O.) entschieden, dass Verkäufe durch den staatlichen Verwalter zur Lebenswirklichkeit der DDR gehört haben und daher regelmäßig nicht davon ausgegangen werden kann, bei ihnen habe es sich aus Sicht eines durchschnittlichen DDR-Bürgers um ein zweifelhaftes Rechtsgeschäft gehandelt.

  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00
    Lediglich die Bereiche, die der tatsächlichen Würdigung zuzurechnen sind, bleiben einer Nachprüfung des Revisionsrichters entzogen (stRspr; vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 9.85 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 13 S. 5 und vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 17 S. 16 ).
  • BGH, 15.11.1971 - VIII ZR 62/70

    Bewachungspflicht des Betreibers einer Tiefgarage im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00
    Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, mithin auf das Maß an Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises von dem in seinem Rahmen Handelnden zu fordern ist (BGH, Urteil vom 15. November 1971 - VIII ZR 62/70 - NJW 1972, 150 ).
  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 26.00

    Redlicher Erwerb; Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks; Veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00
    Allein der Umstand, dass die erste Verkaufsalternative der Verwalterverordnung nicht vorlag, nötigte noch nicht zum Mißtrauen über das Bestehen der zweiten Alternative (wie Urteil vom 27. Juni 2001 - BVerwG 8 C 26.00 -).
  • BVerwG, 03.02.1995 - 7 B 221.94

    Zur Frage der Unredlichkeit eines Grundstückserwerbs - Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00
    Soweit sich die Vorinstanz für ihre entgegengesetzte Einschätzung auf den Beschluss vom 3. Februar 1995 - BVerwG 7 B 221.94 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 14 S. 33) beruft, zieht sie damit keine für ihre Entscheidung tragfähige Schlussfolgerung.
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 9.85

    Überzahlter Anwärterverheiratetenzuschlag - Ehegatte im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00
    Lediglich die Bereiche, die der tatsächlichen Würdigung zuzurechnen sind, bleiben einer Nachprüfung des Revisionsrichters entzogen (stRspr; vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 9.85 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 13 S. 5 und vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 17 S. 16 ).
  • BVerwG, 09.11.2000 - 8 B 198.00

    Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund des Vorliegen eines

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 27.00 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Meiningen, 29.07.2002 - 5 K 1086/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; redlicher; Erwerb;

    Selbst der staatliche Verwalter musste sich auf die körperliche Verwaltung des Vermögenswertes beschränken, da auch ihm gegenüber die Auskunftserteilung beschränkt war (BVerwG, U. v. 19.07.2000, Az. 8 C 20/99; BVerwG, U. v. 27.06.2001, Az. 8 C 27/00).
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