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   BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 29.86   

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BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 29.86 (https://dejure.org/1988,3118)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1988 - 8 C 29.86 (https://dejure.org/1988,3118)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1988 - 8 C 29.86 (https://dejure.org/1988,3118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zivildienst - Einberufung - Zurückstellung - Theologische Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 937
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Betreuungsbedürftigkeit eines nichtehelichen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 29.86
    Ist - wie hier - ein Einberufungsbescheid ergangen, so richtet sich ungeachtet der angeordneten Vollzugsaussetzung die Beurteilung sowohl der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides als auch des Zurückstellungsbegehrens nach der im festgesetzten Gestellungszeitpunkt gegebenen Sach- und Rechtslage (vgl. Urteile vom 30. November 1977 - BVerwG VIII C 80.76 - Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 1 S. 1 und vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 ; zum Wehrpflichtrecht: Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 , jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 29.86
    Ist - wie hier - ein Einberufungsbescheid ergangen, so richtet sich ungeachtet der angeordneten Vollzugsaussetzung die Beurteilung sowohl der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides als auch des Zurückstellungsbegehrens nach der im festgesetzten Gestellungszeitpunkt gegebenen Sach- und Rechtslage (vgl. Urteile vom 30. November 1977 - BVerwG VIII C 80.76 - Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 1 S. 1 und vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 ; zum Wehrpflichtrecht: Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 , jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 96.86

    Zivildienst - Tauglichkeit - Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 29.86
    Das Verwaltungsgericht hat nicht geprüft, ob der Kläger zivildienstfähig im Sinne des § 7 ZDG (vgl. dazu Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 96.86 -) und der ebenfalls angefochtenen Musterungsbescheid zu Recht ergangen ist.
  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 18.79

    Kurzfristige Härtelagen - Zurückstellung des Kriegsdienstverweigerers -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 29.86
    Entgegen seiner Auffassung liegt eine Vorbereitung auf das geistliche Amt nicht darin, daß er Zulassung zum Studium der Theologie und Einschreibung bei der Universität bewirkt und ferner eine Erklärung des zuständigen Landeskirchenamts vorgelegt hat (vgl. Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 18.79 - amtl. Umdruck S. 11, insoweit in Buchholz 448.11 § 13 ZDG Nr. 1 S. 1 nicht abgedruckt), sondern setzt vielmehr die - hier noch nicht erfolgte - Aufnahme der theologischen Ausbildung (Studienaufnahme) voraus.
  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 80.76

    Entlassung eines Dienstpflichtigen - Zivildienst - Aufschiebende Wirkung der

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 29.86
    Ist - wie hier - ein Einberufungsbescheid ergangen, so richtet sich ungeachtet der angeordneten Vollzugsaussetzung die Beurteilung sowohl der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides als auch des Zurückstellungsbegehrens nach der im festgesetzten Gestellungszeitpunkt gegebenen Sach- und Rechtslage (vgl. Urteile vom 30. November 1977 - BVerwG VIII C 80.76 - Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 1 S. 1 und vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 ; zum Wehrpflichtrecht: Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 , jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 11.05.1994 - 8 C 8.94

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Öffentliches Interesse an der

    Wie der beschließende Senat im Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 29.86 - (Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 25 S. 1 ) dargelegt hat, kann wegen der Vorbereitung auf das geistliche Amt nur zurückgestellt werden, wer die theologische Ausbildung bereits aufgenommen hat.

    Das ergibt sich aus dem insoweit eindeutigen Wortlaut der §§ 12 Abs. 2 WPflG, 7 Abs. 2 Nr. 1 MustV und wird durch die im wesentlichen gleichlautende Zurückstellungsregelung in den §§ 11 Abs. 2, 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ZDG bestätigt (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988, a.a.O. S. 2).

  • BVerwG, 18.11.1998 - 6 B 90.98

    Genehmigung zum Verlassen des Bundesgebiets; Gestellungszeitpunkt; besondere

    Insofern handelt es sich, wie in dem von der Beklagten weiter zitierten Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 - (BVerwGE 59, 23, 27 f.) klargestellt wird, um eine Einschränkung des Grundsatzes, wonach es für die Frage, ob eine besondere Härte vorliegt, bei der Erteilung der Genehmigung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 WPflG ebenso wie bei der Beurteilung eines Zurückstellungsbegehrens nach § 12 Abs. 4 WPflG auf den Gestellungszeitpunkt ankommt, wenn ein Einberufungsbescheid ergangen ist (vgl. zur Zurückstellung: Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 29.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 25; Urteil vom 26. Mai 1989 - BVerwG 8 C 87.87 - BVerwGE 82, 98, 99; Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 21.94 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 185 S. 7 f.).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 9.92

    Zivildienst - Geistliches Hauptamt - Lebensunterhalt - Weltliche Berufstätigkeit

    Rechtsirrig ist jedoch die weitere entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, der Kläger sei in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebenden Gestellungszeitpunkt (st. Rspr.; vgl. etwa Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 29.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 25 S. 1 m. weit. Nachw.) als Geistlicher der Zeugen Jehovas "hauptamtlich" im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG tätig gewesen.
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 87.87

    Zurückstellung vom Wehrdienst über die gesetzliche Altergsrenze hinaus -

    In Fällen, in denen - wie hier - ein Einberufungsbescheid ergangen ist, richtet sich die Rechtmäßigkeit eines Zurückstellungsbegehrens nach der im festgesetzten Gestellungszeitpunkt bestehenden Sach- und Rechtslage (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 29.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 25 S. 1 m.weit.Machw., st.Rspr.).
  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 2.87

    Zivildienstbefreiung - Ausbildung zum tibetanischen Lama - Zivildienstpflichtiger

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, daß der Kläger in dem für die Beurteilung maßgebenden Gestellungszeitpunkt (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 29.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 25 S. 1 m.weit.Nachw.) am 1. August 1985 die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG in der maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1983 (BGBl. I S. 1221) nicht erfüllte.
  • BVerwG, 24.02.1992 - 8 B 24.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die in dem vom Kläger angestrebten Revisionsverfahren ggf. unter den Voraussetzungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu beantwortende Frage, ob der erledigte Einberufungsbescheid rechtswidrig gewesen ist, wäre aufgrund der Sach- und Rechtslage in dem im angefochtenen Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungszeitpunkt (2. Oktober 1989) zu entscheiden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 29.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 25 S. 1 m.weit.Nachw.).
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