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   BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00   

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BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00 (https://dejure.org/2001,6404)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2001 - 8 C 30.00 (https://dejure.org/2001,6404)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 8 C 30.00 (https://dejure.org/2001,6404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Grundeigentum - Widmung - Widmungsbegriff - Widmung für den Gemeingebrauch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Gemeingebrauch; Betriebsparkplatz; Widmung

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b; ; Thüringer Straßengesetz § 52 Abs. 4; ; Thüringer Straßengesetz § 52 Abs. 6; ; Thüringer Straßengesetz § 53 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 273
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00
    Der Begriff der Widmung umschreibt die zulassungsfreie Benutzung einer öffentlichen Sache durch jedermann oder mindestens einem nicht individualisierten Personenkreis (wie Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ).

    Er umschreibt seinem herkömmlichen Verständnis nach die Benutzung einer öffentlichen Sache, die jedermann oder mindestens einem nicht individualisierten Personenkreis ohne besondere Zulassung eröffnet ist (vgl. Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ).

    Hauptanwendungsfall dieses Rechtsinstituts sind Verkehrseinrichtungen (vgl. Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - a.a.O., S. 74, 76, m.w.N.).

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00
    Durch sie wird bestimmt, welche Verkehrsarten als solche auf der jeweiligen Straße zulässig sein sollen und damit der Gemeingebrauch eröffnet wird, während über die Ausübung des Gemeingebrauchs vom Straßenverkehrsrecht entschieden wird (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 - NJW 1985, 371 ).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00
    Das Straßenverkehrsrecht knüpft mithin an eine wegerechtliche Widmung in ihrem Bestand an und befasst sich nicht selbst mit deren Voraussetzungen, insbesondere mit ihrem Umfang (vgl. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 7 C 27.79 - NJW 1982, 840 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00
    Hat sich das Tatsachengericht jedoch nicht mit dem Landesrecht befasst, ist es dem Revisionsgericht ermöglicht, bei seiner Sachentscheidung auch nicht revisibles Landesrecht anzuwenden (stRspr; vgl. Urteil vom 26. August 1964 - BVerwG 5 C 128 und 129.63 - BVerwGE 19, 204 ; Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - BVerwGE 80, 164 ).
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00
    Das Straßenverkehrsrecht setzt damit das Straßenrecht voraus (BVerfGE 40, 371 ).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00
    In Konkretisierung dieses allgemeinen Ausschlussgrundes zählt § 5 Abs. 1 VermG Tatbestände auf, bei deren Vorliegen die rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit eine Rückübertragung kraft Gesetzes angeordnet wird (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 ; Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 ).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00
    In Konkretisierung dieses allgemeinen Ausschlussgrundes zählt § 5 Abs. 1 VermG Tatbestände auf, bei deren Vorliegen die rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit eine Rückübertragung kraft Gesetzes angeordnet wird (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 ; Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 ).
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00
    Hat sich das Tatsachengericht jedoch nicht mit dem Landesrecht befasst, ist es dem Revisionsgericht ermöglicht, bei seiner Sachentscheidung auch nicht revisibles Landesrecht anzuwenden (stRspr; vgl. Urteil vom 26. August 1964 - BVerwG 5 C 128 und 129.63 - BVerwGE 19, 204 ; Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - BVerwGE 80, 164 ).
  • VG Weimar, 29.08.2000 - 3 K 2073/97
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00
    BVerwG 8 C 30.00 VG 3 K 2073/97.We .
  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Dazu gehören Sachen im sog. Anstaltsgebrauch nicht, weil der Zugang zu ihnen reglementiert ist (Urteile vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 30.00 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 1 B 8.04

    Feststellung der Öffentlichkeit eines zur Zeit der DDR öffentlichen Weges nach

    Diese Freigabe ging über die bloße Duldung der wegemäßigen Benutzung der Straße durch Dritte hinaus (vgl. OVG Weimar, a.a.O.; vgl. auch die [jeweils vermögensrechtlichen] Entscheidungen des BVerwG, Urteil vom 30. September 2000 - 8 C 24.01; Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 30.00 -, Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 33).
  • OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12

    öffentlicher Feld- und Waldweg; betrieblich-öffentliche Straßen

    Eine nur gelegentliche Nutzung einer Parkfläche durch Dritte erfüllt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Voraussetzungen einer betrieblich-öffentlichen Straße hingegen nicht (Urt. v. 12. Dezember 2001 - 8 C 30/00 -, juris Rn. 22).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05

    Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines

    Eine mögliche gelegentliche Nutzung der Fläche durch private Dritte erfüllt diese Voraussetzung noch nicht (BVerwG, U. v. 12.12.2001 - 8 C 30/00 - ZOV 2002, 118 = VIZ 2002, 339, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 08.02.2023 - 1 B 5/23

    Statusverlust übergeleiteter Straßen; negative Publizität des

    Eine nur gelegentliche Nutzung einer Parkfläche durch Dritte erfüllt dagegen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Voraussetzungen einer betrieblichöffentlichen Straße nicht (BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 2001 - 8 C 30.00 -, juris Rn. 22).
  • OVG Bremen, 01.12.2022 - 1 D 187/22

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Abwägungsmaterial; Ermittlungs- und

    Vielmehr knüpft das Straßenverkehrsrecht an eine wegerechtliche Widmung in ihrem Bestand an und befasst sich nicht selbst mit deren Voraussetzungen (BVerwG, Urt. v. 12.12.2001 - 8 C 30.00, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Berlin, 05.05.2021 - 1 L 177.21

    Zaun als unzulässige Anlage im öffentlichen Straßenraum, hier einer

    Diese Freigabe ging über die bloße Duldung der wegemäßigen Benutzung der Straße durch Dritte hinaus (vgl. OVG Weimar, a.a.O.; vgl. auch die [jeweils vermögensrechtlichen] Entscheidungen des BVerwG, Urteil vom 30. September 2000 - 8 C 24.01; Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 30.00 -, Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 33).
  • BVerwG, 13.06.2002 - 8 B 32.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Die von der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Restitutionsausschlussgrund der Widmung zum Gemeingebrauch (§ 5 Abs. 1 Buchst. b VermG) aufgeworfenen Fragen sind, soweit sie überhaupt dem revisiblen Recht angehören, durch die Urteile des Senats vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 30.00 - (ZOV 2002, 118 ) und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) hinreichend geklärt.
  • VG Saarlouis, 08.10.2008 - 11 L 507/08

    Fiktion der Widmung als öffentlicher Weg und Widmungsvermutung der

    Das Straßenverkehrsrecht knüpft mithin an eine wegerechtliche Widmung in ihrem Bestand an und befasst sich nicht selbst mit deren Vorraussetzungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2001 -8 C 30/00- zit. n. juris; Kodal/Krämer, a.a.O., Kapitel 24, Rdnr. 60 ff.; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, § 4 Rdnr. 53, § 6 Rdnr. 186 und § 14 Rdnr. 554 sowie Beschluss der Kammer vom 19.04.2007 -11 L 314/07- und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.09.2007 -1 B 215/07-).
  • VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00

    Anspruch auf Ernennung zum Oberbrandmeister unter Berufung in das

    Der Ablauf der Frist in § 168 Abs. 1 SächsBG ist als Änderung der Rechtslage bei der vorliegenden Verpflichtungsklage zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5.2001 - 8 C 30/00 -, Urt. v. 1.12.1972, BVerwGE 41, 227 [230]).
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