Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.12.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00   

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BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00 (https://dejure.org/2001,3681)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2001 - 8 C 31.00 (https://dejure.org/2001,3681)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 8 C 31.00 (https://dejure.org/2001,3681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung Grundstück - Ursächlichkeitsvermutung der Kostenunterdeckung - Unlautere Machenschaften - Nötigung - Gesamtverzicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Nötigung; Eigentumsverzicht; Gesamtverzicht; Überschuldung; Kostenunterdeckung; Ursächlichkeitsvermutung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2; ; VermG § 1 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 55 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 VermG
    Rückübertragung - Verzicht auf Eigentum an Grundstücken - Überschuldung - Altschulden - unlautere Machenschaften - Nötigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 159
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00
    Unter "Nötigung" im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG ist in Anlehnung an § 240 StGB die rechtswidrige Einflussnahme auf die Willensentschließungs- oder Willensbetätigungsfreiheit durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu verstehen (stRspr, vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310, 312 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 m.w.N.).

    Das angedrohte Übel ist "empfindlich", wenn der in Aussicht gestellte Nachteil bei objektiver Betrachtung geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem damit erstrebten Verhalten zu bestimmen (Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O).

    Dementsprechend genügt die nur subjektiv gegründete Vorstellung, sich in einer Zwangslage zu befinden, nicht für die Annahme eines Nötigungstatbestandes (Urteil vom 19. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 25.99

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00
    Doch kann bei der Vermietung zu Wohnzwecken im Regelfall vermutet werden, dass die Überschuldung auf nicht kostendeckenden Mieten beruht hatte (stRspr, vgl. Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 m.w.N.).

    Die Prüfung der Schuldensituation des Grundstücks erfolgt anhand einer Gegenüberstellung des Zeitwerts der Immobilie mit den dieser zuzuordnenden Verbindlichkeiten (Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - a.a.O. S. 19).

    Aber Zweifel daran, dass der Ursachenbeitrag der nicht kostendeckenden Mieten für die beim Verzicht nicht abgebaute Überschuldung wesentlich war, sind dann nicht berechtigt, wenn das Grundstück lange Zeit in gebrauchsfähigem Zustand gehalten wurde (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 287 f. bzw. 6 f. und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - a.a.O. S. 20).

  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00
    Für die Bestimmung des Grundstückswertes ist grundsätzlich die konkrete Beleihungsgrenze maßgeblich, wobei vereinfachend auf den Einheitswert zurückgegriffen werden kann, bis zu dessen Höhe üblicherweise höchstens Kredite bewilligt wurden (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ).

    Aber Zweifel daran, dass der Ursachenbeitrag der nicht kostendeckenden Mieten für die beim Verzicht nicht abgebaute Überschuldung wesentlich war, sind dann nicht berechtigt, wenn das Grundstück lange Zeit in gebrauchsfähigem Zustand gehalten wurde (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O. S. 287 f. bzw. 6 f. und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - a.a.O. S. 20).

  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00
    Die Aussicht, ohne umfassenden Verzicht auch das verschuldete Grundstück behalten zu müssen, war ein Nachteil, der bei objektiver Betrachtung regelmäßig geeignet gewesen ist, jeden besonnenen Eigentümer zu dem erstrebten Verhalten des Gesamtverzichts zu bestimmen (Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306 , vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 151 S. 459 und vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 S. 9 ).

    c) Das für den Tatbestand der Nötigung erforderliche Element der Rechtswidrigkeit des behördlichen Verlangens (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14 S. 44) liegt darin begründet, dass das Verlangen nach einem umfassenden Verzicht weder von der Rechts- oder Verwaltungspraxis der DDR noch im Hinblick auf die besonderen Umstände des vorliegenden Falls gerechtfertigt war (Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - a.a.O. S. 308).

  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98

    Beweis des ersten Anscheins, Anscheinsbeweis, Aufklärungspflicht,

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00
    Die Aussicht, ohne umfassenden Verzicht auch das verschuldete Grundstück behalten zu müssen, war ein Nachteil, der bei objektiver Betrachtung regelmäßig geeignet gewesen ist, jeden besonnenen Eigentümer zu dem erstrebten Verhalten des Gesamtverzichts zu bestimmen (Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306 , vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 151 S. 459 und vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 S. 9 ).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; landwirtschaftliches Anwesen; unlautere

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00
    Die Aussicht, ohne umfassenden Verzicht auch das verschuldete Grundstück behalten zu müssen, war ein Nachteil, der bei objektiver Betrachtung regelmäßig geeignet gewesen ist, jeden besonnenen Eigentümer zu dem erstrebten Verhalten des Gesamtverzichts zu bestimmen (Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306 , vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 151 S. 459 und vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 305 S. 9 ).
  • BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00
    c) Das für den Tatbestand der Nötigung erforderliche Element der Rechtswidrigkeit des behördlichen Verlangens (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14 S. 44) liegt darin begründet, dass das Verlangen nach einem umfassenden Verzicht weder von der Rechts- oder Verwaltungspraxis der DDR noch im Hinblick auf die besonderen Umstände des vorliegenden Falls gerechtfertigt war (Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - a.a.O. S. 308).
  • BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05

    Eigentumsverzicht; unlautere Machenschaften; Nutzungsvertrag; Pachtvertrag;

    Der hier allein in Betracht kommende Verlust des Eigentums aufgrund unlauterer Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG liegt zwar in der Form der rechtswidrigen Einflussnahme auf die Willensbetätigungsfreiheit durch Drohung mit einem empfindlichen Übel auch dann vor, wenn dem Eigentümer eines überschuldeten Grundstücks in Aussicht gestellt wurde, den Eigentumsverzicht ohne Einbeziehung eines nicht verschuldeten Grundstücks nicht genehmigen zu wollen (stRspr vgl. Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22 und - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31).

    Anderenfalls würden in derartigen Fällen die weiteren Grundstücke gemäß § 1 Abs. 3 VermG zurückübertragen, während hinsichtlich der überschuldeten Grundstücke keine Restitution stattfinden müsste, obwohl diese der eigentliche Hebel für die Nötigung des Alteigentümers waren (Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute

    In den Gesamtverzichtsfällen setzt eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung hinsichtlich der weiteren Grundstücke voraus, dass bezüglich des bebauten Grundstücks der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG vorlag (ebenso: Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).

    c) Das für den Tatbestand der Nötigung erforderliche Element der Rechtswidrigkeit des behördlichen Verlangens (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 und Beschluss vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14) ergibt sich im Regelfall daraus, dass das Recht der DDR keine Verpflichtung zur Erklärung eines Gesamtverzichts begründete (vgl. Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 Nr. 101 S. 306 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 1.03

    Mietwohngrundstück; Verzicht; Überschuldung; Kausalitätsvermutung nicht

    Wenn die Mieten die Kosten nicht deckten, mussten zwangsläufig erhebliche sonstige private Mittel investiert worden sein (vgl. Urteile des Senats vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 ; vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22 S. 90 und vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 27.01 - a.a.O. S. 98 f.).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01

    Erbausschlagung wegen Überschuldung; Altschulden; ursächlicher Zusammenhang

    Derartige Zweifel sind aber dann nicht berechtigt, wenn das Grundstück trotz dieser Umstände noch lange Zeit im gebrauchsfähigen Zustand erhalten werden konnte (vgl. insbesondere Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - ZOV 2002, 96 zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 28.12.2010 - 8 B 57.10

    Analoge Anwendung von § 50 VwVfG; Kostenunterdeckung von DDR-Mieten;

    Nichts anderes gilt schließlich im Zusammenhang mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Kausalität zwischen Überschuldung und Niedrigmietenpolitik (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - a.a.O., vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7, vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22, und vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 27.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 24).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05

    Unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung bei Gesamtverzichtsfällen -

    Das Verwaltungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass in den Gesamtverzichtsfällen eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung hinsichtlich der weiteren Grundstücke voraussetzt, dass bezüglich des bebauten Grundstücks der Schädigungstatbestand von § 1 Abs. 2 VermG vorliegt (vgl. Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 und 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22 bzw. § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 ).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 14.02

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes - Auskehr des nach

    In solchen Fällen erfüllt unter Umständen das Verlangen nach einem Gesamtverzicht den Tatbestand der unlauteren Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG (vgl. etwa Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22).
  • BVerwG, 22.11.2001 - 8 B 166.01

    Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs - Rückübertragung von

    Der Senat hat mit Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - (zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen) entschieden, dass die Verknüpfung der Genehmigung des Verzichts auf das Eigentum an einem bebauten Grundstück mit dem Verzicht auf weitere Grundstücke durch DDR-Organe nur dann eine Nötigung im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG darstellt, wenn für das bebaute Grundstück die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 1 Abs. 2 VermG vorliegen.
  • BVerwG, 21.01.2002 - 8 B 7.02

    Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der Divergenz - Voraussetzungen für die

    kostendeckenden Mieten entspricht (vgl. dazu zuletzt auch Urteil des Senats vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 -.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.2000 - 8 B 245.00, 8 C 31.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18528
BVerwG, 18.12.2000 - 8 B 245.00, 8 C 31.00 (https://dejure.org/2000,18528)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2000 - 8 B 245.00, 8 C 31.00 (https://dejure.org/2000,18528)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 8 B 245.00, 8 C 31.00 (https://dejure.org/2000,18528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage von unlauteren Machenschaften gem. § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG) durch DDR-Stellen in bezug auf die Genehmigung des Verzichts auf das Eigentum an einem bebauten Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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