Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.11.1999

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   BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99   

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BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99 (https://dejure.org/2000,4805)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2000 - 8 C 31.99 (https://dejure.org/2000,4805)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 8 C 31.99 (https://dejure.org/2000,4805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 4, § 1 Abs. 5, § 16 Abs. 5, § 18 Abs. 1, § 18 Abs. 2; HypAblV § 3 Abs. 3
    Aufbauhypothek; vom Verwalter bestellte -; Übernahme der -; Ablösung der -; staatlicher Verwalter; - von Erbanteilen; Miterben; Verwaltervollmacht durch -; Erbengemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Aufbauhypothek - Vom Verwalter bestellte Aufbauhypothek - Übernahme der Aufbauhypothek - Ablösung der Aufbauhypothek - Staatlicher Verwalter - Staatlicher Verwalter von Erbanteilen - Miterben - Verwaltervollmacht durch Miterben - Erbengemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufbauhypothek; staatlicher Verwalter; Erbengemeinschaft

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 4; ; VermG § Abs. 5; ; VermG § 16 Abs. 5; ; VermG § 18 Abs. 1; ; VermG § 18 Abs. 2; ; HypAblV § 3 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99
    Nur in diesem Umfange kann das jeweilige Grundpfandrecht - abweichend von dem in § 16 Abs. 2 VermG festgelegten Grundsatz der uneingeschränkten Übernahme - nach § 16 Abs. 5 VermG von dem Berechtigten zu übernehmen sein (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1 S.1 f. und Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 18.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 29.97

    Aufbauhypothek; Ablösebetrag; staatlicher Verwalter; Erbengemeinschaft; staatlich

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99
    Der Bezug zu der vermögensrechtlichen Schädigungsmaßnahme von § 1 Abs. 4 VermG ist bereits für den Fall anerkannt worden, dass sämtliche Miterben außerhalb der DDR gelebt hatten und nur ein Teil der Erbschaft staatlich verwaltet war (Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - BVerwGE 107, 150 = Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 21.05.1997 - 7 B 70.97

    Restitution von Grundstücken - Übernahme von Grundpfandrechten - Bestellung des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99
    Nur in diesem Umfange kann das jeweilige Grundpfandrecht - abweichend von dem in § 16 Abs. 2 VermG festgelegten Grundsatz der uneingeschränkten Übernahme - nach § 16 Abs. 5 VermG von dem Berechtigten zu übernehmen sein (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1 S.1 f. und Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 18.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99

    Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99
    Die zum Nachlass gehörenden Gegenstände werden gemeinschaftliches Vermögen der Miterben (§ 2032 Abs. 1 BGB = § 400 Abs. 1 Satz 1 ZGB i.V.m. § 34 Abs. 2 Satz 4 und § 42 Abs. 2 ZGB), so dass die staatliche Verwaltung von Erbanteilen auch die einzelnen Nachlassgegenstände erfasste (vgl. zum Durchgriff vom geschädigten Erbanteil auf den zugehörigen Nachlassgegenstand auch das Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 90.99 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99

    Berücksichtigung von Grundpfandrechten i.S.d. Gesetzes zur Klärung offener

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99
    In einer solchen Umschuldung ist eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme an dem Grundstück im Sinne von § 16 Abs. 5 Satz 3 VermG zu sehen (Beschluss vom 2. November 1999 - BVerwG 8 B 213.99 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 9 S. 8 ).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    So hat der Senat bereits entschieden, dass zu Gunsten eines Widerspruchsführers von demjenigen Inhalt des Widerspruchs auszugehen ist, der nach Lage der Sache in Betracht kommt und den Belangen des Widerspruchsführers erkennbar entspricht, weil er Erfolg haben kann (Urteil vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 31.99 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 5 S. 3 , vgl. auch BFH, Urteil vom 11. September 1986 - IV R 11/83 - NVwZ 1988, 192).
  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 19.05

    Restitution eines Grundstücks; Herausgabe einer Entschädigung; tatsächlicher

    Ob dies der Fall war, hängt von den Befugnissen ab, die dem staatlichen Verwalter auch im Verhältnis zu anderen Miterben nach den einschlägigen Bestimmungen der DDR, namentlich aber nach der tatsächlich geübten Rechtspraxis zustanden (Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 29.97 - BVerwGE 107, 150 = Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 4; Urteil vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 31.99 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 5).

    Eine erteilte Bevollmächtigung gehorchte in diesen Fällen nur der vorgegebenen Zwangslage (Urteil vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 31.99 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 5).

  • BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 21.01

    Aufbauhypothek; staatlicher Verwalter; faktische staatliche Verwaltung; kommunale

    Anderenfalls werden die vom staatlichen Verwalter bestellten Grundpfandrechte ihrerseits als wiedergutzumachende Schädigung angesehen, weil sie auf die Schädigungsmaßnahme der Anordnung der staatlichen Verwaltung (§ 1 Abs. 4 VermG) zurückzuführen sind (stRspr; vgl. Urteile vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 18.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3 und vom 13. Dezember 2000 - BVerwG 8 C 31.99 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99

    Berücksichtigung von Grundpfandrechten i.S.d. Gesetzes zur Klärung offener

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 31.99 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 16.07.2001 - 8 C 28.00

    Einstellung der Nichtzulassungsbeschwerde nach übereinstimmender

    Die Beklagte hat die Kläger überwiegend klaglos gestellt und damit dem - nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils ergangenen - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2000 (BVerwG 8 C 31.99 - VIZ 2001, 261 -) Rechnung getragen.
  • VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02
    Denn ähnlich wie im Falle der staatlichen Verwaltung die vom staatlichen Verwalter bestellten Grundpfandrechte ihrerseits als wiedergutzumachende Schädigung angesehen werden, weil sie auf die Schädigungsmaßnahme der Anordnung der staatlichen Verwaltung (§ 1 Abs. 4 VermG) zurückzuführen sind (st. Rechtspr.; vgl. BVerwG, 7 C 18.98, Urteil vom 29.04.1999, BH, 428, § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3, BVerwG, 8 C 31.99, Urteil vom 13.12.2000, BH, 428, § 16 VermG Nr. 5), ist entscheidend, dass die Belastung dem Grundstück ohne den Willen der Anteilseigner auferlegt wurde und somit Folge eines vermögensrechtlichen Schädigungstatbestandes war (vgl. BVerwG, 8 C 21.01, Urteil vom 24.04.2002, VIZ 2002, 570).
  • VG Gera, 15.04.2004 - 6 K 201/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

    schieden, dass zu Gunsten eines Widerspruchsführers von demjenigen Inhalt des Widerspruchs auszugehen ist, der nach Lage der Sache in Betracht kommt und den Belangen des Widerspruchsführers erkennbar entspricht, weil er Erfolg haben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 8 C 31.99 -, Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 5 S. 3 , vgl. auch BFH, Urteil vom 11. September 1986 - IV R 11/83 -, NVwZ 1988, 192).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99, 8 C 31.99   

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https://dejure.org/1999,12167
BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99, 8 C 31.99 (https://dejure.org/1999,12167)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1999 - 8 B 213.99, 8 C 31.99 (https://dejure.org/1999,12167)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1999 - 8 B 213.99, 8 C 31.99 (https://dejure.org/1999,12167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Grundpfandrechten i.S.d. Gesetzes zur Klärung offener Vermögensfragen (VermG) - Nichtzulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren magels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Nachweis des Zwecks der Eintragung einer ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Grundstücksbelastung; Aufbauhypothek; Berücksichtigung vom Baukrediten; Beweislast für Baumaßnahme; Kreditaufnahme; Umschuldung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.10.1999 - 8 B 226.99

    Rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit einer Frage - Beweislast des

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99
    Daß den Eigentümer dabei das Risiko der Nichtbeweisbarkeit trifft, ist unter dem Gesichtspunkt der Beweisnähe vom Gesetz bezweckt (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 226.99 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 16 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99

    Aufbauhypothek; vom Verwalter bestellte -; Übernahme der -; Ablösung der -;

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 31.99 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Dies würde im Ergebnis auf eine Art Beweisführungspflicht hinauslaufen, die in der Regel mit den verwaltungsprozessualen Grundsätzen nicht vereinbar ist (vgl. aber zu einer gesetzlich vorgesehenen Ausnahme Beschluss vom 2. November 1999 - BVerwG 8 B 213.99 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 9).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 195/04

    Belastung des Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten

    Dass das nach allgemeiner Meinung auch dann gilt, wenn ein Teil des mit dem Grundpfandrecht gesicherten Darlehens nicht der Finanzierung von Baumaßnahmen oder, was diesen gleich gestellt ist (BVerwG, VIZ 2001, 208 f.; 2001, 261, 263), der Ablösung von Baufinanzierungspfandrechten, sondern anderen Zwecken diente (Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus/Impelmann, VermG, § 16 Rdn. 60; Kimme/Petter, Offene Vermögensfragen, § 16 VermG Rdn. 24; RVI/Kiethe, § 16 VermG Rdn. 88), hilft dem Kläger nicht.
  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99

    Aufbauhypothek; vom Verwalter bestellte -; Übernahme der -; Ablösung der -;

    In einer solchen Umschuldung ist eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme an dem Grundstück im Sinne von § 16 Abs. 5 Satz 3 VermG zu sehen (Beschluss vom 2. November 1999 - BVerwG 8 B 213.99 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 9 S. 8 ).
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