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   BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90   

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https://dejure.org/1992,3867
BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90 (https://dejure.org/1992,3867)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1992 - 8 C 44.90 (https://dejure.org/1992,3867)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1992 - 8 C 44.90 (https://dejure.org/1992,3867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Unbillige Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 135 Abs. 5 S. 1
    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen Interesse und zur Vermeidung einer unbilligen Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1993, 186
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90
    Ein Beitragserlaß ist im Sinne des § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG im öffentlichen Interesse geboten, wenn es einleuchtende Gründe für die Annahme gibt, durch ihn könne zugunsten der Durchführung oder Weiterführung eines im öffentlichen Interesse der Gemeinde liegenden Vorhabens Einfluß genommen werden (wie Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 50.90 -).

    Die Heranziehung zu einem ungekürzten Erschließungsbeitrag kann eine sachlich unbillige Härte begründen, wenn der Beitragspflichtige auf dem veranlagten Grundstück eine anderenfalls von der Gemeinde selbst durchzuführende Aufgabe wahrnimmt und ihr dadurch nachhaltig eigene finanzielle Aufwendungen erspart (wie Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 50.90 -).

    Das gilt indessen, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 50.90 - näher ausgeführt hat, ausschließlich dann, wenn der Beitragspflichtige durch seine Tätigkeit die Gemeinde von einer anderenfalls von ihr selbst mit finanziellen Aufwendungen durchzuführenden Aufgabe freistellt und ihr dadurch gleichsam handgreiflich eine finanzielle Entlastung verschafft.

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90
    Die Erlaßregelung des § 135 Abs. 5 BBauG ist "rechtsträgerneutral", sie kann nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalls auch einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Beitragsschuldnerin zugute kommen (vgl. etwa Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 ).

    Das kann etwa zutreffen, wenn eine Kirchengemeinde einen Friedhof betreibt (vgl. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - a.a.O., S. 57).

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86

    Begriff und erforderlichkeit einer "Sammelstraße"

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90
    Es genügt vielmehr, daß der Beitragserlaß nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls vernünftigerweise angezeigt ist, d.h. es für ihn einleuchtende Gründe gibt, die einen (ggf. teilweisen) Beitragsverzicht als eine zur Förderung des in Rede stehenden Verhaltens angemessene Lösung erscheinen läßt (vgl. dazu - im Zusammenhang mit dem Merkmal "notwendig" in § 127 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BBauG - Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 114.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 54 S. 27 ).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90
    Für die gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung über einen Antrag auf einen Abgabenerlaß ist abzustellen auf die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde (vgl. Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 42.88 - Buchholz 401.0 § 222 AO Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90
    Diese Einschränkung ist vor dem Hintergrund der in § 127 Abs. 1 BBauG angeordneten Beitragserhebungspflicht zu sehen (vgl. dazu Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 - BVerwGE 79, 163 ).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73

    Voraussetzungen für einen Verzicht auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90
    Der Gemeinde soll der Weg eröffnet werden, durch einen (teilweisen) Verzicht auf eine Beitragserhebung einzuwirken auf eine Entscheidung des beitragspflichtigen Grundeigentümers über die Durchführung oder Weiterführung eines Vorhabens auf dem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstück, das von ihr erwünscht oder gar für erforderlich gehalten wird (vgl. zu diesem Ansatz Urteil vom 6. Juli 1975 - BVerwG IV C 27.73 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7 S. 1 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 3 A 2998/02

    Erschließungsbeitragserlass bei öffentlichem Interesse?

    BVerwG, Urteile vom 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202, und - 8 C 44.90 -, KStZ 1992, 231, jeweils m.w.N.
  • VG Stuttgart, 23.03.2004 - 13 K 5319/02

    Absehen von der Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags wegen

    Bei dieser Sachlage ist ein Absehen von der Erhebung der Ausgleichsbeträge zweifellos geeignet, die Weiterführung der im öffentlichen Interesse der Beklagten liegenden und diese entlastenden Altenbetreuung durch den Kläger auf der bisherigen Grundlage zu fördern, mit der Folge, dass einem solchen Erlass auch die von der Rechtsprechung (vgl. BVerwG , Urt. vom 22.05.1992 - 8 C 44/90) geforderte Funktion eines "Anreiz- und Lenkungsmittels" zukommt.
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