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   BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71   

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BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71 (https://dejure.org/1971,72)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1971 - VIII C 47.71 (https://dejure.org/1971,72)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1971 - VIII C 47.71 (https://dejure.org/1971,72)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheides - Wirkungen der Unanfechtbarkeit von Verwaltungsakten - Ablehnung des Antrags eines Wehrpflichtigen auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Voraussetzungen der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 122
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
    Unbeschadet der Antrags- und Abwehrbefügnisse, die dem Wehrpflichtigen in den dem Erlaß des Einberufungsbescheids vorausgehenden Verfahrensstufen eingeräumt sind, kann er sich zwar diesem gegenüber verteidigungsweise auf das Vorliegen von Gründen berufen, die seiner Heranziehung formell oder materiell entgegenstehen (BVerwGE 27, 257 und 29, 239;Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - [Buchholz 448.0 § 33 WpflG Nr. 7 = BW 1971, 19]).

    Von diesen Grundsätzen ausgehend ist bereits im Urteil BVerwGE 27, 257 [260/261] ausgeführt worden, die Unanfechtbarkeit des Einberufungsbescheids schließe die Weiterverfolgung eines in einem isolierten Antragsverfahren geltend gemachten Begehrens auf Berücksichtigung einer Wehrdienstausnahme bei unveränderter Sach- und Rechtslage mit der Wirkung aus, daß das formell noch nicht abgeschlossene Antragsverfahren sachlich seine Erledigung gefunden habe.

  • BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 101.70

    Einberufung zum Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
    Schließlich wird in den Urteilen BVerwGE 37, 62 (65) [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68] und vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - (NJW 1971, 2187) in Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung folgendes dargelegt: Nach der Musterung entstehende Zurückstellungsgründe könne der Wehrpflichtige zwar in einen selbständigen Antragsverfahren geltend machen; er müsse sie aber, wenn inzwischen ein Einberufungsbescheid ergangen sei, auch dieser, gegenüber im Wege seiner Anfechtung einredeweise geltend machen.

    Im Ergebnis beschränkt sich demnach auch der Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 2 MustVO auf solche Fälle, in denen ein noch nicht unanfechtbar gewordener Einberufungsbescheid vorliegt oder in denen die geltend gemachte Wehrdienstausnahme deshalb nicht von der Bestandskraft des Einberufungsbescheids umfaßt wird, weil sie erst zwischen dem Eintritt von dessen Unanfechtbarkeit und dem festgesetzten Zeitpunkt des Dienstbeginns eingetreten ist (vgl. dazuUrteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
    Unbeschadet der Antrags- und Abwehrbefügnisse, die dem Wehrpflichtigen in den dem Erlaß des Einberufungsbescheids vorausgehenden Verfahrensstufen eingeräumt sind, kann er sich zwar diesem gegenüber verteidigungsweise auf das Vorliegen von Gründen berufen, die seiner Heranziehung formell oder materiell entgegenstehen (BVerwGE 27, 257 und 29, 239;Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - [Buchholz 448.0 § 33 WpflG Nr. 7 = BW 1971, 19]).
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
    Die ohne Zulassung eingelegte Revision ist als Verfahrensrevision zulässig gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), weil mit ihr die Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht und damit ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens gerügt wird, auf dem das angefochtene Urteil beruhen kann (BVerwGE 28, 22).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
    Der sie verwirklichende Einberufungsbescheid ist nach seinem wesentlichen Inhalt gestaltender Verwaltungsakt, durch den das kraft Gesetzes bestehende Wehrpflichtverhältnis zu dem im Einberufungsbescheid festgesetzten Zeitpunkt des Diensteintritts ohne Mitwirkung des Wehrpflichtigen in ein Wehrdienst Verhältnis übergeführt wird (BVerwGE 31, 324).
  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
    Ist der Verwaltungsakt aber erlassen und unanfechtbar geworden, so beruht die in ihm angeordnete Rechtsfolge unabhängig von ihren rechtlichen Voraussetzungen und einem dem Bescheid etwa anhaftenden Rechtsmangel allein auf seinem Bestand (vgl. auch BVerwGE 27, 141 [144/145]).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
    Schließlich wird in den Urteilen BVerwGE 37, 62 (65) [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68] und vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - (NJW 1971, 2187) in Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung folgendes dargelegt: Nach der Musterung entstehende Zurückstellungsgründe könne der Wehrpflichtige zwar in einen selbständigen Antragsverfahren geltend machen; er müsse sie aber, wenn inzwischen ein Einberufungsbescheid ergangen sei, auch dieser, gegenüber im Wege seiner Anfechtung einredeweise geltend machen.
  • BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die vorher eingelegte Verfahrensrevision mit der Wirkung zurückzubeziehen, daß es nach der Zulassung einer weiteren Revisionseinlegung nicht bedarf, damit das Revisionsgericht die angefochtene Entscheidung nach Maßgabe des Revisionsvorbringens auch in materiellrechtlicher Hinsicht prüfen kann (BVerwGE 7, 6 und 21, 286; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.6.7 - [NJW 1969, 1076]; Urteil vom 19. März 1970. - BVerwG VIII C 68.69 - [MDR 1970, 701 = NJW 1970, 1617 = BWV 1970, 234]).
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69

    Anfechtung der Einberufung zum Wehrdienst unter Hinweis auf Zurückstellungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die vorher eingelegte Verfahrensrevision mit der Wirkung zurückzubeziehen, daß es nach der Zulassung einer weiteren Revisionseinlegung nicht bedarf, damit das Revisionsgericht die angefochtene Entscheidung nach Maßgabe des Revisionsvorbringens auch in materiellrechtlicher Hinsicht prüfen kann (BVerwGE 7, 6 und 21, 286; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.6.7 - [NJW 1969, 1076]; Urteil vom 19. März 1970. - BVerwG VIII C 68.69 - [MDR 1970, 701 = NJW 1970, 1617 = BWV 1970, 234]).
  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die vorher eingelegte Verfahrensrevision mit der Wirkung zurückzubeziehen, daß es nach der Zulassung einer weiteren Revisionseinlegung nicht bedarf, damit das Revisionsgericht die angefochtene Entscheidung nach Maßgabe des Revisionsvorbringens auch in materiellrechtlicher Hinsicht prüfen kann (BVerwGE 7, 6 und 21, 286; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII CB 188.6.7 - [NJW 1969, 1076]; Urteil vom 19. März 1970. - BVerwG VIII C 68.69 - [MDR 1970, 701 = NJW 1970, 1617 = BWV 1970, 234]).
  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 199.67

    Sachliche Nachprüfbarkeit unanfechtbar ablehnender beschiedener

  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 142.67

    Abgrenzung zwischen Musterungsverfahren und Einberufungsverfahren - Zuständigkeit

  • BVerwG, 25.02.1970 - VIII CB 56.68

    Kostenentscheidung im Falle übereinstimmender Erledigungserklärungen -

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 34.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 75.70

    Rechtsmittel

    Ein Musterungsstreit ist jedenfalls dann, wenn er nur mit Zurückstellungsgründen nach § 12 Abs. 4 WpflG geführt wird, hinsichtlich der überholenden Wirkung des unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheides wie ein isolierter Zurückstellungsstreit zu beurteilen (im Anschluß an BVerwG VIII C 47.71).

    Für den Fall, daß die frühere Stufe des Heranziehungsverfahrens ein isoliertes Zurückstellungsbegehren (Entscheidung des Kreiswehrersatzamtes über einen nach der Musterung eintretenden Zurückstellungsgrund, § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 WpflG) war, hat dies der erkennende Senat in dem ebenfalls am 6. Dezember 1971 ergangenen Urteil in der Sache BVerwG VIII C 47.71 entschieden.

    Offengelassen hat der Senat in der Entscheidung vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 - die Frage, ob der unanfechtbar gewordene Einberufungsbescheid einen in einer früheren Stufe des Heranziehungsverfahrens noch anhängigen Streit ausnahmsweise dann nicht überholt, wenn der Streit Tatbestände betrifft, die zugleich Entlassungstatbestände im Sinn des § 29 Abs. 1 oder 2 WpflG sind.

  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89

    Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der

    Das gilt namentlich für das Vorbringen, im Zeitpunkt der Einberufung habe ein Zurückstellungsgrund bestanden (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 - BVerwGE 39, 122 [BVerwG 06.12.1971 - VIII C 47/71]).

    Ein bis zum festgesetzten Einberufungszeitpunkt entstandener Zurückstellungsgrund führt weder zur Entlassung des Wehrpflichtigen nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 Alternative 1 WPflG (Urteil vom 6. Dezember 1971, a.a.O. S. 125 f.) noch zur Entlassung nach § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG (Urteile vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 113.68 - BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68] und vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - NJW 1971, 2187).

  • BVerwG, 02.05.2006 - 6 B 53.05

    Einberufungsbescheid; Zurückstellungsgründe; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Das gilt namentlich für das Vorbringen, im Zeitpunkt der Einberufung habe ein Zurückstellungsgrund bestanden (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1971 - BVerwG 8 C 47.71 - BVerwGE 39, 122 = Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 5 S. 10 f.).

    Ein bis zum festgesetzten Einberufungszeitpunkt entstandener Zurückstellungsgrund führt weder zur Entlassung des Wehrpflichtigen nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1 WPflG (Urteil vom 6. Dezember 1971 a.a.O. S. 125 f. bzw. S. 11) noch zur Entlassung nach § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG (Urteile vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 113.68 - BVerwGE 37, 62 = Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 3 S. 2 ff. und vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 101.70 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 55 S. 91).

  • BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 15.75

    Erledigung eines mit Tauglichkeitsgründen angefochtenen Musterungsbescheides

    Ein mit Tauglichkeitsgründen angefochtener Musterungsbescheid wird durch einen unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheid nicht überholt (Anschluß an BVerwGE 39, 122 [BVerwG 06.12.1971 - VIII C 47.71]; 39, 128 und 39, 327).

    Der erkennende Senat hat zwar entschieden, daß ein Zurückstellungsbegehren unabhängig davon, ob es im Musterungsverfahren oder im isolierten Zurückstellungsverfahren geltend gemacht wird, von einem unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheid überholt und materiellrechtlich gegenstandslos wird (Urteile vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 - [BVerwGE 39, 122] und - BVerwG VIII C 75.70 - [BVerwGE 39, 128 [BVerwG 06.12.1971 - BVerwG VIII C 75.70]]).

  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der

    Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil BVerwGE 39, 122 und seitdem ständig entschieden, die Unanfechtbarkeit des Einberufungsbescheids bedeute - vorbehaltlich möglicher Differenzierung in Fällen des § 29 Abs. 1 und 2 WPflG - grundsätzlich denjenigen verfahrensrechtlichen Einschnitt, mit welchem alle im Zeitpunkt des Eintritts seiner Bestandskraft vorhanden gewesenen Einberufungshindernisse unbeachtlich und alle etwa noch anhängigen Verfahren aus früheren Heranziehungsstufen in der Sache gegenstandslos werden.
  • BVerwG, 18.05.1984 - 8 C 99.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren Klageänderung - Zivildienst Einberufung -

    Die Frage, ob sich eine geltend gemachte Wehrdienstausnahme mit dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Einberufungsbescheides materiell erledigt hat (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 - BVerwGE 39, 122 [BVerwG 06.12.1971 - VIII C 47/71] und vom 25. August 1976 - BVerwG VIII C 15.75 - BVerwGE 51, 97 [BVerwG 25.08.1976 - VIII C 15/75]), betrifft die Begründetheit der Klage.

    Das kann - der Senat hat dies in seinen Urteilen vom 6. Dezember 1971 (a.a.O. S. 126) und vom 25. August 1976 (a.a.O. S. 98 f.) bisher ausdrücklich offengelassen - in Ausnahmefällen hinsichtlich einzelner, gesetzlich normierter Entlassungsgründe der Fall sein.

  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 130.70

    Wirkung der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheids - Zurückstellung vom

    Der mit der Behauptung eingelegte Widerspruch, der Wehrpflichtige werde durch die Ablehnung des Zurückstellungsantrages in seinen Rechten verletzt, ist zulässig auch dann, wenn eine sachliche Prüfung des Zurückstellungsbegehrens daran scheitert, daß es durch die Unanfechtbarkeit eines inzwischen erlassenen Einberufungsbescheids überholt worden ist (Ergänzung zum Urteil vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 -).

    In seinem zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 - hat der erkennende Senat in einem rechtlich und sachverhaltlich in allen entscheidungserheblichen Punkten gleichliegenden Verfahren dazu folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 113.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Einberufungsbescheid - Anfechtung -

    Zwar "überholt" nach der Rechtsprechung des Senats die Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheides "ein noch anhängiges Verfahren aus einer früheren Heranziehungsstufe" (Urteile vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 75.70 - BVerwGE 39, 128 [130] und - BVerwG VIII C 47.71 - BVerwGE 39, 122 [123 ff.]).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Die Gestaltungswirkung des unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheides vom 30. November 1976 hat zur Folge, daß der Kläger sich auch in materiellrechtlicher Hinsicht nicht mit Erfolg auf das Fehlen gesetzlicher Voraussetzungen für die Heranziehung zum Grundwehrdienst berufen kann(Urteil vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 - BVerwGE 39, 122 [123 ff.]).
  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 133.72

    Rechtsmittel

    Das Verwaltungsgericht hält abweichend von der in seinem Urteil ausdrücklich genannten Entscheidung des erkennenden Senats von 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 - (BVerwGE 39, 122) in dem hier anhängigen Streit über die weitere Zurückstellung des Klägers den Umstand für unerheblich, daß ein inzwischen unanfechtbar gewordener Einberufungsbescheid ergangen ist; wäre es der Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt, wonach ein im Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren geltend gemachtes Zurückstellungsbegehren gegenstandslos wird, wenn inzwischen ein unanfechtbar gewordener Einberufungsbescheid ergangen ist, so hätte es die Klage abweisen müssen, ohne noch auf die Frage einzugehen, ob der vom Kläger geltend gemachte Zurückstellungsgrund vorlag.

    Im Urteil BVerwGE 39, 122 (dem das die Anfechtung eines inzwischen unanfechtbar gewordenen Musterungsbescheids betreffende Urteil BVerwGE 39, 128 entspricht) ist im einzelnen folgendes dargelegt worden:.

  • BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 35.76

    Gediente Wehrpflichtige - Bedingte Einberufung - Bereitschaftsfall -

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 16.80

    Zurückstellung vom Zivildienst - Zurückstellung wegen außergewöhnlicher Härte -

  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69

    Annahme der Zurückstellung vom Wehrdienst durch besondere Härte - Vorliegen von

  • BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 55.76

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen eines Maschinenbaustudiums - Wiedereinsetzung

  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 B 37.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 185.70

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Musterungsverfahrens - Nichtablauf der

  • BVerwG, 14.02.1973 - VI B 15.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.04.1975 - 8 CB 24.75

    Auswirkungen von Schwerhörigkeit auf die Wehrdienstfähigkeit

  • BVerwG, 13.12.1973 - VIII CB 31.72

    Entlassung aus der Bundeswehr bei Beurlaubung während der Dienstzeit -

  • BVerwG, 08.02.1973 - VIII C 165.72
  • BVerwG, 24.01.1973 - VIII C 177.71

    Anspruch auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Abhängigkeit einer Entscheidung

  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 68.79

    Zurückstellung vom Wehrdienst bis zum Abschluss der zweiten juristischen

  • BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 50.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 15.76

    Gegenstandslosigkeit eines Rechtsbehelfsverfahrens gerichtet auf die

  • BVerwG, 15.09.1976 - VIII C 30.74

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • BVerwG, 23.05.1977 - 8 CB 50.76

    Aufklärungspflicht des Gerichts - Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen -

  • BVerwG, 17.07.1974 - VIII C 93.73

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens

  • BVerwG, 26.09.1973 - VIII C 183.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.03.1976 - 8 C 71.75

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen besonderer Härte

  • BVerwG, 13.05.1974 - VIII C 177.71
  • BVerwG, 09.01.1974 - VIII CB 118.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.04.1973 - VIII C 89.71

    Erweiterung der Klage auf die Aufhebung eines Einberufungsbescheides zum

  • BVerwG, 13.07.1972 - VIII B 16.72

    Wirkungen der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheids auf die Entscheidung

  • BVerwG, 27.04.1972 - VIII C 62.70

    Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellung von der Ableistung zum

  • BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 98.74

    Festsetzung von Tauglichkeitsgrad und Verwendungsgrad in der

  • BVerwG, 17.05.1976 - 8 B 25.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit eines

  • VG Regensburg, 28.05.1980 - R/N 172 I/79

    Anspruch auf kostenfreie Beförderung eines Kindes mit einem Linienbus der

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