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   VG Göttingen, 13.05.2008 - 8 C 648/07   

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VG Göttingen, 13.05.2008 - 8 C 648/07 (https://dejure.org/2008,47996)
VG Göttingen, Entscheidung vom 13.05.2008 - 8 C 648/07 (https://dejure.org/2008,47996)
VG Göttingen, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 8 C 648/07 (https://dejure.org/2008,47996)
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Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 13.5.2008)

    Studienplatzklage Wintersemester 2008/2009?

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08

    VG entscheidet in NC-Zulassungsverfahren

    Die Berechnung aufgrund der KapVO, die bis zu vier Stellen hinter dem Komma und ohne Rundung durchgeführt wird, ergibt bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung für den von den Antragstellern gewählten Studiengang für das Studienjahr 2007/2008 (Wintersemester 2007/2008 sowie Sommersemester 2008) eine Aufnahmekapazität von 133 bzw. 134 Vollstudienplätzen im Bereich des klinischen und jeweils 134 Vollstudienplätzen im Bereich des vorklinischen Studienabschnitts (so bereits Beschluss der Kammer vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 26 ff).

    Diese Reduzierung hat die Kammer für das vergangene Semester im Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -) nicht mitgetragen.

    Im Übrigen nimmt die Kammer Bezug auf die ausführlichen Gründe im Beschluss vom 17.01.2008 (aaO.).

    Im Übrigen hält die Kammer an ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 17.01.2008, aaO.) fest.

    Die Sollstärke des Semesters ergibt sich aus dem Beschluss der Kammer vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, wonach neben den 214 innerkapazitären Studienplätzen im damaligen 1. Semester weitere 34 außerkapazitäre Teilstudienplätze aufgedeckt wurden.

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009

    Diese Reduzierung hat die Kammer für das vergangene Semester im Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -) zunächst nicht mitgetragen, jedoch mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - (S. 21) akzeptiert, dass sich die Streichung der C 3-Stelle (Abteilungsleitung Histologie) kapazitätsmindernd auswirkt; hieran hält die Kammer unter Verweis auf die a.a.O.

    Im Übrigen hält die Kammer an ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 17.01.2008, a.a.O..) fest.

    Die Antragsgegnerin hat den neuen Studiengang für die Zielgruppe derjenigen Medizinstudenten geschaffen, die sich für eine naturwissenschaftlich fundierte Forschungstätigkeit mit medizinischen Fragestellungen interessieren und die eine Alternative zur ärztlich-praktischen Berufstätigkeit suchen, wie sie das Humanmedizinstudium vorsieht (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 43).

    Für diesen Durchgang hat die Kammer durch Beschluss vom 17.01.2008 (a.a.O..) eine Sollzahl von 136 Vollstudienplätzen (Bestätigung der ZZ-VO-Festsetzung) sowie 113 Teilstudienplätzen je Semester ermittelt.

  • VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen

    Diese Reduzierung hat die Kammer für das vergangene Semester im Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -) zunächst nicht mitgetragen, jedoch mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - (S. 21) akzeptiert, dass sich die Streichung der C 3-Stelle (Abteilungsleitung Histologie) kapazitätsmindernd auswirkt; hieran hält die Kammer unter Verweis auf die a.a.O.

    Im Übrigen hält die Kammer an ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 17.01.2008, a.a.O..) fest.

    Die Antragsgegnerin hat den neuen Studiengang für die Zielgruppe derjenigen Medizinstudenten geschaffen, die sich für eine naturwissenschaftlich fundierte Forschungstätigkeit mit medizinischen Fragestellungen interessieren und die eine Alternative zur ärztlich-praktischen Berufstätigkeit suchen, wie sie das Humanmedizinstudium vorsieht (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 43).

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der

    Die Antragsgegnerin hat den neuen Studiengang für die Zielgruppe derjenigen Medizinstudenten geschaffen, die sich für eine naturwissenschaftlich fundierte Forschungstätigkeit mit medizinischen Fragestellungen interessieren und die eine Alternative zur ärztlich-praktischen Berufstätigkeit suchen, wie sie das Humanmedizinstudium vorsieht (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 43).
  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

    Die Antragsgegnerin hat den neuen Studiengang für die Zielgruppe derjenigen Medizinstudenten geschaffen, die sich für eine naturwissenschaftlich fundierte Forschungstätigkeit mit medizinischen Fragestellungen interessieren und die eine Alternative zur ärztlich-praktischen Berufstätigkeit suchen, wie sie das Humanmedizinstudium vorsieht (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 43).
  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

    Eine solche Reduktion bei ursprünglich 268 gerichtlich errechneten Vollstudienplätzen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 26 ff., und des Nds. OVG vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, S. 7 ff.) durch Schwund ist ausgeschlossen.
  • VG Göttingen, 07.05.2008 - 8 C 39/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Volle Ausschöpfung von

    Die Berechnung aufgrund der KapVO, die bis zu vier Stellen hinter dem Komma und ohne Rundung durchgeführt wird, ergibt bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung für den von den Antragstellern gewählten Studiengang für das Studienjahr 2007/2008 (Wintersemester 2007/2008 sowie Sommersemester 2008) eine Aufnahmekapazität von 133 bzw. 134 Vollstudienplätzen im Bereich des klinischen und jeweils 134 Vollstudienplätzen im Bereich des vorklinischen Studienabschnitts (so bereits Beschluss der Kammer vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 26ff).
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