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   BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85   

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https://dejure.org/1987,1323
BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85 (https://dejure.org/1987,1323)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1987 - 8 C 71.85 (https://dejure.org/1987,1323)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1987 - 8 C 71.85 (https://dejure.org/1987,1323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Grundausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 24
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 5.78

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßgkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85
    Sie hat freilich zur Folge, daß ein zuvor erlassener Einberufungsbescheid, durch den der Wehrpflichtige aufgrund des ursprünglich zu hoch festgesetzten Verwendungsgrads zum Wehrdienst einberufen worden ist, auf eine Anfechtungsklage hin aufgehoben werden muß, wenn der Wehrpflichtige nicht in dem zutreffenden engeren Rahmen seines herabgesetzten Verwendungsgrades zum Wehrdienst herangezogen wird (vgl. Urteil vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 29 S. 53 ).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85
    Kann dagegen die Teilnahme an einer solchen Tätigkeit allenfalls behebbare (schwere) körperliche Schädigungen auslösen, ist ein entsprechend höherer Grad an Wahrscheinlichkeit zu fordern (vgl. zu dieser nach dem jeweiligen Rechtsgut relativierenden Betrachtungsweise auch Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 99.67 - Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 153.81

    Anforderungen an die erneute Überprüfung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheids

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85
    Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid und Widerspruchsbescheid genügen daher formal den sich aus § 8 a WPflG ergebenden Anforderungen (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70

    Dauernde Untauglichkeit für den Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, an der festzuhalten ist, ist für die Beurteilung der Unzumutbarkeit darauf abzustellen, ob die Teilnahme eines Wehrpflichtigen an einer für die Grundausbildung unverzichtbaren Tätigkeit bei ihm "wahrscheinlich" eine schwere körperliche Schädigung oder erhebliche gesundheitliche Gefährdung auslösen wird (vgl. etwa Urteil vom 30. September 1971 - BVerwG VIII C 114.70 - BVerwGE 38, 310 ).
  • BVerwG, 25.02.1976 - VIII C 92.74

    Abgrenzung zwischen "Wehrdienstfähigkeit" und "Tauglichkeit" - Rechtsverletzung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 71.85
    Das schließt aus, eine völlige Gewißheit des Eintritts einer solchen Schädigung bzw. Gefährdung zu verlangen, fordert aber, daß das "ernstliche Risiko" des Eintritts der die Unzumutbarkeit der Wehrdienstleistung begründenden Folgen besteht (vgl. Urteil vom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 92.74 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 19 S. 23).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Eine ernsthafte oder konkrete Gefahr besteht nur dann, wenn der befürchtete Schaden in absehbarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (so allgemein zur "konkreten Gefahr" und zum "ernstlichen Risiko": Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 99.67 - Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 2 S. 1 (5), BVerwGE 36, 248 (251); vom 13. Dezember 1979 - BVerwGE 59, 221 (225 f.), vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8 (11) und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 S. 18 (20)).

    Bei dem für die Annahme einer "konkreten Gefahr" oder eines "ernstlichen Risikos" zu fordernden Grad der Wahrscheinlichkeit ist zwar im Grundsatz je nach Schwere der in Betracht kommenden Schädigung zu differenzieren (st. Rspr.; vgl. etwa Urteile vom 26. Juni 1970, a.a.O. S. 5 f., vom 26. Februar 1974 - BVerwGE 45, 51 (61), vom 17. März 1981 - BVerwGE 62, 36 (39), vom 3. Juli 1987, a.a.O. S. 11, vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 63.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 47 S. 16 (17), vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 19.89 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 49 S. 19 (20), vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 72.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 50 S. 21 (22) und vom 2. Juli 1991, a.a.O. S. 20 f.).

    Eine lediglich nicht auszuschließende Möglichkeit des Schadenseintritts reicht jedoch zur Annahme einer konkreten Gefahr oder eines ernstlichen Risikos materiellrechtlich keinesfalls aus (vgl. auch Urteil vom 3. Juli 1987, a.a.O. S. 11).

  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 16.92

    Streitwert - Einberufung zur Wehrdienstübung - Anfechtung eines

    Während danach nämlich im vorliegenden Fall wegen ausnahmsweise möglicher Bezifferung eines etwaigen mittelbaren "Folgeschadens" der Einberufung zu einer Wehrübung ein Streitwert von 168.000 DM anzunehmen wäre, verbliebe es bei Streitigkeiten über die Wehrdienstfähigkeit - sogar bei geltend gemachten schwersten gesundheitlichen Folgen einer Wehrdienstleistung (vgl. dazu etwa Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8 ) - mangels der Möglichkeit einer geldwerten Bestimmung der Bedeutung für den Kläger bei dem Auffangstreitwert von 6.000 DM.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 72.88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Wehr- bzw. Zivildienstunfähigkeit

    Zu Unrecht vertritt das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf das Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8 ) die Auffassung, der Kläger sei dennoch dienstfähig, weil der wehrdienstbedingte Eintritt eines Gesundheitsschadens nicht hinreichend wahrscheinlich sei.
  • BVerwG, 01.07.1999 - 6 B 41.99

    Festsetzung des Verwendungsgrades im Musterungsbescheid.

    Dieser ist nur dann rechtmäßig, wenn er den Rahmen der im Musterungsbescheid geregelten Verwendungsfähigkeit des Wehrpflichtigen nicht verläßt, ihn also nicht zu einer Verwendung heranzieht, zu der er nicht fähig ist (Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - und vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 29 S. 56 bzw. Nr. 44 S. 12).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 19.89

    Teilnahme an den vom Bundesminister der Verteidigung mit einem so genannten

    Ferner übersieht das angefochtene Urteil, daß es hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit einer Differenzierung nach der Schwere der in Betracht kommenden Schädigung bzw. Gefährdung bedarf (vgl. Urteile vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8 und vom 16. Juni 1989, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 45.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beweiswürdigung, Tauglichkeitskatalog des BMVg; Recht

    Das Verwaltungsgericht hat für die Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit des Klägers (§ 8 a WPflG) entscheidende Bedeutung der Frage zugemessen, ob der Kläger zumutbar den im sog. Tätigkeitskatalog festgelegten, unverzichtbaren Anforderungen der Grundausbildung genügen kann (vgl. Urteile vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8 (9 ff.) und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 18.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 46 S. 14 (15) m.w.N.; Beschluß vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 108.94 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 55 S. 1).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 63.88

    Gesundheitsgefährdung - Tauglichkeitsbeurteilung eines Wehrpflichtigen -

    Hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit bedarf es einer Differenzierung nach der Schwere der in Betracht kommenden Schädigung bzw. Gefährdung (vgl. Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8 ).
  • BVerwG, 14.10.1994 - 8 B 108.94

    Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit - Voraussetzungen an einen Wehrpflichtigen

    Zutreffend mißt das angefochtene Urteil im Rahmen der Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit (vgl. § 8a WPflG) entscheidende Bedeutung der Frage zu, ob der Wehrpflichtige zumutbar den vom Bundesminister der Verteidigung mit einem sog. Tätigkeitskatalog festgelegten unverzichtbaren Tätigkeitsanforderungen genügen kann, und geht davon aus, daß es an dieser Zumutbarkeit nur dann fehlt, wenn die Teilnahme an einer der als unverzichtbar bezeichneten Tätigkeiten wahrscheinlich zu einer schweren körperlichen Schädigung oder erheblichen gesundheitlichen Gefährdung führen wird (vgl. etwa Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 348.0 § 8a WPflG Nr. 44 S. 8 ).
  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89

    Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit im Sinne des § 8 a des

    Vielmehr bedarf es der Prüfung, ob der Wehrpflichtige ohne die Wahrscheinlichkeit einer schweren körperlichen Schädigung oder erheblichen gesundheitlichen Gefährdung (vgl. Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8 ) sämtlichen zum unverzichtbaren Kern der Grundausbildung gehörenden Tätigkeitsanforderungen genügen kann.
  • BVerwG, 28.09.1990 - 8 CB 54.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die behauptete Abweichung von den Urteilen vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33) und vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 71.85 - (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 44 S. 8) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 41.89

    Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Berücksichtigung der

  • BVerwG, 21.08.1997 - 8 B 163.97

    Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit anhand von unverzichtbaren Anforderungen für

  • BVerwG, 02.10.1989 - 8 CB 43.89

    Der den Tauglichkeitsgrad konkretisierende Verwendungsgrad - Gerichtliche

  • BVerwG, 05.12.1996 - 8 B 229.96

    Beurteilung einer Wehrdienstfähigkeit - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 CB 49.89

    Nichtzulassung der Revision wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung des

  • BVerwG, 28.04.1989 - 8 C 64.88

    Anforderungen an die schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Annahme

  • BVerwG, 16.12.1997 - 8 B 229.97

    Geltendmachung eines Verfahrensfehlers als Zulassungsgrund für eine Revision -

  • BVerwG, 19.05.1995 - 8 B 17.95

    Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • BVerwG, 25.03.1993 - 8 B 59.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 27.04.1989 - 8 B 13.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zumutbarkeit der Ableistung

  • VG München, 08.05.2008 - M 15 K 05.6074

    WehrpflichtrechtAnfechtung eines Musterungsbescheides; Wahrscheinlichkeit eines

  • BVerwG, 15.02.1989 - 8 ER 227.88

    Rechtsmittel

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