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   BVerwG, 30.11.1977 - VIII C 80.76   

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BVerwG, 30.11.1977 - VIII C 80.76 (https://dejure.org/1977,737)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1977 - VIII C 80.76 (https://dejure.org/1977,737)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1977 - VIII C 80.76 (https://dejure.org/1977,737)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entlassung eines Dienstpflichtigen - Zivildienst - Aufschiebende Wirkung der Klage - Einberufungsbescheid - Zivildienstverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 94
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07

    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Studium; drittes Semester;

    Dieses kann ausnahmsweise - aus Gründen der Prozessökonomie - auch Tatsachenänderungen berücksichtigen, wenn diese sich in bloßem Zeitablauf erschöpfen (Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG 8 C 90.70 - a.a.O. S. 154 f. und vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 80.76 - BVerwGE 55, 94 ).
  • BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09

    Besondere Härte; Berufsausbildung; dualer Bildungsgang; einseitige

    Dieses kann ausnahmsweise aus Gründen der Prozessökonomie auch Tatsachenänderungen berücksichtigen, wenn diese sich in einem bloßen Zeitablauf und darauf bezogenen Erklärungen der Beteiligten erschöpfen (vgl. zum Ganzen: Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG 8 C 90.70 - BVerwGE 37, 151 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 50 S. 77 ff., vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 80.76 - BVerwGE 55, 94 = Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 1 S. 3 und vom 24. Oktober 2007 - BVerwG 6 C 9.07 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 214 Rn. 14).
  • VG Ansbach, 07.09.2009 - AN 15 E 09.01658

    Keine besondere Härte für eine Entlassung aus dem Zivildienst wegen Umstellung

    Wegen dieser unterschiedlichen Interessenlage ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 55, 94; 47, 169), der sich die Kammer anschließt, der für die Annahme einer besonderen Härte zu verlangende Stärkegrad bei einer Entlassung höher.

    Im Gegensatz zur Zurückstellung reicht es zur Begründung einer besonderen Härte nicht einmal aus, dass ein Studium (durch Erreichen des dritten Semesters) weitgehend gefördert ist, vielmehr müssen nach der genannten Rechtsprechung noch weitere Gründe hinzukommen, die die Härte verschärfen (BVerwGE 55, 94).

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 72.81

    Notwendigkeit der Zurückverweisung auf Grund einer Ermessensentscheidung -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat übrigens im Zusammenhang mit der Frage nach einer gerichtlichen Nachprüfbarkeit der Beschlüsse des Bundespersonalausschusses über die Anerkennung von Prüfungen gemäß § 98 Abs. 1 Nr. 3 BBG einen Beurteilungsspielraum des Ausschusses verneint (BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - BVerwG VI C 61.65] [155]) und ist auch in anderen Fällen, in denen es um die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Prüfungen ging, nicht von einer Beurteilungsermächtigung der Verwaltung ausgegangen (vgl. BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30.70]; 48, 305 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 55, 104 [BVerwG 30.11.1977 - 8 C 80/76]; 64, 142 [BVerwG 19.10.1981 - 6 C 97/80]; 64, 153) [BVerwG 22.10.1981 - 2 C 42/80].
  • BVerwG, 05.06.1992 - 8 B 79.92

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Ableistung eines

    Da dies im Revisionsverfahren zu berücksichtigen wäre (vgl. dazu Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG 8 C 90.70 - BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70]), weil es nach Erledigung des angefochtenen Einberufungsbescheides für die Beurteilung des mit der Klage zusätzlich verfolgten Zurückstellungsbegehrens des Klägers nicht mehr auf die Sach- und Rechtslage im Gestellungszeitpunkt ankommt (vgl. Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 80.76 - Buchholz 448.11 § 43 ZOG Nr. 1 S. 1 ), wären die von der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen ebenso wie die mit ihr erhobenen Verfahrensrügen insgesamt nicht entscheidungserheblich.
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 29.86

    Zivildienst - Einberufung - Zurückstellung - Theologische Ausbildung

    Ist - wie hier - ein Einberufungsbescheid ergangen, so richtet sich ungeachtet der angeordneten Vollzugsaussetzung die Beurteilung sowohl der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides als auch des Zurückstellungsbegehrens nach der im festgesetzten Gestellungszeitpunkt gegebenen Sach- und Rechtslage (vgl. Urteile vom 30. November 1977 - BVerwG VIII C 80.76 - Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 1 S. 1 und vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1 ; zum Wehrpflichtrecht: Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 , jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 8 B 128.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erledigt die (endgültige) Entlassung aus dem Zivildienst den Einberufungsbescheid einschließlich der Dienstzeitfestsetzung (vgl. etwa Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG VIII C 80.76 - Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 90.86

    Anfechtungsklage gegen den Einberufungsbescheid - Heranziehung zum Zivildienst -

    Ziel der Anfechtungsklage gegen den Einberufungsbescheid ist dagegen die an dessen gerichtliche Aufhebung geknüpfte Entlassung des Klägers aus dem Zivildienst gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 3 ZDG (vgl. Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG VIII C 80.76 - Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 1 S. 1 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 4 S 38.11

    Feuerwehrbeamter; Besoldung; Wechselschichtzulage; Einstellung der Zahlung;

    Denn die aufschiebende Wirkung kann den Betroffenen nur vorläufig vor Beeinträchtigungen seiner Rechtspositionen schützen, diese jedoch nicht erweitern (BVerwGE 47, 169, 175; 55, 94, 99).
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