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   BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 94.74   

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BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 94.74 (https://dejure.org/1975,1291)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1975 - VIII C 94.74 (https://dejure.org/1975,1291)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1975 - VIII C 94.74 (https://dejure.org/1975,1291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung deutscher Wehrpflichtiger mit einer zweiten Staatsangehörigkeit - Voraussetzungen des Bestehens einer Wehrpflicht in Deutschland - Zuzug minderjähriger Personen deutscher Staatsangehörigkeit aus dem Ausland zu ihren in Deutschland lebenden Eltern - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 184.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 94.74
    Wenn auch § 11 BGB nicht unmittelbar anwendbar ist, wonach Minderjährige den rechtsgeschäftlich begründeten Wohnsitz der Eltern von Rechts wegen teilen, so ist doch der Grundgedanke dieser Vorschrift der gleiche: Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 184.72 - dargelegt hat, teilt ein junger Mensch in aller Regel den ständigen Aufenthalt seiner Eltern, solange seine familiären Bindungen an das Elternhaus noch eng sind und er vor dem Abschluß einer Schul- oder Berufsausbildung von diesen noch weitgehend abhängig ist.

    Deutsche Männer über 18 Jahre, die ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben, sind ohne Rücksicht darauf zur Ableistung des Wehrdienstes verpflichtet, ob sie noch eine zweite Staatsangehörigkeit haben (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 184.72 -).

    Eine Wehrdienstausnahme für diesen Fall ist nicht vorgesehen; sie kann auch nicht aus verfassungsrechtlichen oder völkerrechtlichen Gründen gefordert werden; das ist bereits im genannten Urteil BVerwG VIII C 184.72 dargelegt worden.

  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 94.74
    Der ständige Aufenthalt im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 WPflG wird zwar nicht wie der Wohnsitz nach § 7 BGB begründet; beide Begriffe entsprechen sich aber in den wesentlichen Merkmalen (vgl. BVerwGE 28, 193 [194 f.]): Objektiv ist für die Begründung eines ständigen Aufenthalts erforderlich, daß der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Niederlassungsort liegt; subjektiv ist der Wille erforderlich, den Schwerpunkt der Lebens Verhältnisse am Niederlassungsort nicht nur vorübergehend, sondern dauernd beizubehalten.
  • BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69

    Möglichkeit einer Zurückstellung vom Wehrdienst wegen geltend gemachter

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 94.74
    Die Wehrdienstausnahmen sind im Wehrpflichtgesetz abschließend aufgezählt (BVerwGE 39, 53 [56 f.]).
  • BVerwG, 07.06.1994 - 8 B 10.94

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlenden Verfahrensmangels - Nichtruhen der

    Denn obwohl der ständige Aufenthalt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WPflG nicht wie der Wohnsitz nach § 7 BGB begründet wird, entsprechen sich beide Begriffe weitgehend in den wesentlichen Merkmalen (vgl. Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 94.74 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 15 S. 2 ).

    Das gilt auch dann, wenn der Wehrpflichtige künftig an den Ort zurückkehren will, den er verlassen hat, um seinen Eltern an deren ständigen Aufenthaltsort zu folgen (vgl. Urteil vom 12. November 1975, a.a.O. S. 3 f.).

  • BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99

    Ständiger Aufenthalt; Ausbildungsort eines Wehrpflichtigen; Lebensmittelpunkt

    Denn obwohl der ständige Aufenthalt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WPflG nicht wie der Wohnsitz nach § 7 BGB begründet wird, entsprechen sich beide Begriffe weitgehend in den wesentlichen Merkmalen (vgl. Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 15 S. 2 ).

    Das gilt auch dann, wenn der Wehrpflichtige künftig an den Ort zurückkehren will, den er verlassen hatte, um seinen Eltern an deren neuen ständigen Aufenthaltsort zu folgen (vgl. Urteil vom 12. November 1975 a.a.O. S. 3 f.).

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82

    Verwaltungsverfahren - Ungedienter Wehrpflichtiger - Musterung - Formlose Ladung

    Das hat der erkennende Senat für "Doppelstaatler", die - wie der Kläger - als Minderjährige aus dem Ausland mit ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und hier nach Eintritt der Volljährigkeit noch studieren, bereits entschieden (vgl. insbesondere das Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 94.74 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 15 S. 2 ).

    Ob abweichend von dem Urteil des Senats vom 12. November 1975 (a.a.O. S. 5) bei einem infolge der Wehrdienstleistung des Doppelstaatlers in der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft drohenden Verlust seiner zweiten ausländischen Staatsangehörigkeit eine Zurückstellung wegen einer (allgemeinen) besonderen Härte nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG in Betracht kommt, weil nach der neueren Rechtsprechung des Senats die Zurückstellung nicht auf Härtegründe beschränkt ist, die sich durch Verschiebung des Einberufungszeitpunktes beheben lassen (Urteil vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 27.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 129 S. 120 ), mag auf sich beruhen.

  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 56.76

    Ruhen der Wehrpflicht - Anfechtung eines Musterungsbescheids

    Im Hinblick auf das Ruhen der Wehrpflicht hat das Verwaltungsgericht angenommen, es sei rechtlich ohne Bedeutung, ob der Kläger am 3. September 1970 seinen ständigen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes nach Italien verlegte (zum ständigen Aufenthalt vgl. BVerwGE 28, 193 [BVerwG 09.11.1967 - BVerwG VIII C 141.67]; 40, 116; sowie die Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 -, vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 -, vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 94.74 -).

    Letzteres könnte zwar angesichts des Alters des Klägers nur als Ausnahme angesehen werden und bedürfte ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte, weil in der Regel ein noch nicht 16 Jahre alter Schüler, wie damals der Kläger, den ständigen Aufenthalt bei seinen Eltern haben wird (Urteile vom 14. Januar 1975 - BVerwG VIII C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 94.74 -).

  • BVerwG, 22.08.2003 - 6 B 28.03

    Verletzung rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "ständiger

    Denn obwohl der ständige Aufenthalt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WPflG nicht wie der Wohnsitz nach § 7 BGB begründet wird, entsprechen sich beide Begriffe weitgehend in den wesentlichen Merkmalen (vgl. Urteil vom 12. November 1975 BVerwG 8 C 94.74 Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 15 S. 2 ).

    Das gilt auch dann, wenn der Wehrpflichtige künftig an den Ort zurückkehren will, den er verlassen hatte, um seinen Eltern an deren neuen ständigen Aufenthaltsort zu folgen (vgl. Urteil vom 12. November 1975 a.a.O. S. 3 f.).

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 33.78

    Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Ruhen der Wehrpflicht

    Im übrigen ist in dem mehrfach erwähnten Beschluß vom 28. September 1978 über die Beseitigung der aufschiebenden Wirkung unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - (Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 14) und vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - (Buchholz a.a.O. Nr. 15) im einzelnen dargelegt worden, daß Personen, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, in vollem Umfang der Wehrpflicht nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sofern sie ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben.

    Eine etwaige Verminderung solcher Nachteile bleibt völkerrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Staaten vorbehalten: auf eine solche Ausnahmeregelung kann sich der Kläger nicht berufen" (Urteil vom 12. November 1975 - a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 20.09.2010 - 2 L 702/10

    Eilrechtsschutz gegen einen Einberufungsbescheid; allgemeine Wehrpflicht eines

    Urteil vom 12.11.1975 -VIII C 94.74-, Buchholz 448.0 § 1 Nr. 15.

    BVerwG, Urteil vom 12.11.1975 -VIII C 94.74, a.a.O.

  • BVerwG, 28.09.1978 - 8 C 33.78

    Rechtmäßigkeit einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Voraussetzungen für das

    Wie der beschließende Senat in den Urteilen vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - näher dargelegt hat, unterliegen Personen, die neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, in vollem Umfang der Wehrpflicht nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie - was für den Kläger nicht zweifelhaft ist - ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes haben.
  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 62.76

    Ruhen der Wehrpflicht - Verlassen des Geltungsbereiches des Wehrpflichtgesetzes

    Nach den Urteilen vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - teilt ein junger Mensch in aller Regel den ständigen Aufenthalt seiner Eltern, solange seine familiären Bindungen an das Elternhaus noch eng sind und er vor dem Abschluß einer Schul- oder Berufsaufbildung von diesen noch weitgehend abhängig ist.
  • BVerwG, 22.11.1983 - 8 CB 45.83

    Rechtsmittel

    Entsprechend dem Grundgedanken des § 11 BGB "teilt (allerdings) ein junger Mensch in aller Regel den ständigen Aufenthalt seiner Eltern, solange seine familiären Bindungen an das Elternhaus noch eng sind und er vor dem Abschluß einer Schul- oder Berufsausbildung von diesen noch weitgehend abhängig ist"(Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 94.74 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 15 S. 2 [3]).
  • BVerwG, 14.05.1984 - 8 CB 129.83

    Klage gegen die Einziehung zum Wehrdienst - Feststellung des ständigen Wohnsitzes

  • BVerwG, 18.07.1990 - 8 B 32.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.12.1978 - 8 B 34.78

    Wehrpflicht von Doppelstaatlern bei ständigem Aufenthalt in Deutschland -

  • BVerwG, 09.08.1977 - 8 B 8.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit eines

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 B 247.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wehrpflichtigkeit bei

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