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   BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70   

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BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70 (https://dejure.org/1971,810)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1971 - VIII C 98.70 (https://dejure.org/1971,810)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1971 - VIII C 98.70 (https://dejure.org/1971,810)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berufung eines rechtmäßig einberufenen Wehrpflichtigen auf nachträglich eingetretene Umstände für eine Wehrdienstausnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1422 (Ls.)
  • DÖV 1971, 677
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 98.68

    Einberufung zur Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Nichterfüllung der

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
    Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr zu setzen.

    Muß der Wehrpflichtige, der sich als Helfer im Katastrophenschutz verpflichtet hat, Wehrdienst leisten, weil zur Zeit der Einberufung nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen von § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG erfüllt waren, so kann er sich demgegenüber nicht darauf berufen, daß er in einen Pflichtenkonflikt gerate; das folgt aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 im Anschluß an das zur vergleichbaren Vorschrift von § 13 a WpflG ergangene Urteil BVerwGE 31, 94 angestellt hat.

    Auf der Grundlage der vorliegenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts muß deshalb die Revisionsrüge erfolglos bleiben, § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG sei verletzt worden: Ein Wehrpflichtiger, der bereits rechtmäßig zum Wehrdienst herangezogen worden ist, kann sich nicht wegen nachträglich eingetretener Umstände auf die Wehrdienstausnahme von § 8 Abs. 2 KatSchG berufen (BVerwGE 32, 57 [65]).

    Auf die Ausführungen in den Urteilen BVerwGE 31, 94 und 32, 57, die dem Nachweis dienen, daß der Wehrpflichtige nicht in einen unzumutbaren Pflichtenkonflikt gerät, wenn er Wehrdienst leisten muß, obwohl er sich zuvor öffentlich rechtlich zu anderen Dienstleistungen verpflichtet hatte, wird verwiesen.

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 58.69

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
    Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr zu setzen.

    Die Gründe des Urteils BVerwG VIII C 58.69 lassen aber erkennen, daß dieser Zeitpunkt gemeint war.

    Die in § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG vorgesehene Zustimmung der zuständigen Behörde stellt - wie im Urteil BVerwG VIII C 58.69 dargelegt worden ist - einen rechtsgestaltenden Hoheitsakt dar, durch den, wenn alle sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Wehrdienstausnahme ausgelöst wird.

  • BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 143.67

    Ausübung eines Wehrersatzdienstes im Rahmen des Bevölkerungsschutzes - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
    Muß der Wehrpflichtige, der sich als Helfer im Katastrophenschutz verpflichtet hat, Wehrdienst leisten, weil zur Zeit der Einberufung nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen von § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG erfüllt waren, so kann er sich demgegenüber nicht darauf berufen, daß er in einen Pflichtenkonflikt gerate; das folgt aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 im Anschluß an das zur vergleichbaren Vorschrift von § 13 a WpflG ergangene Urteil BVerwGE 31, 94 angestellt hat.

    Auf die Ausführungen in den Urteilen BVerwGE 31, 94 und 32, 57, die dem Nachweis dienen, daß der Wehrpflichtige nicht in einen unzumutbaren Pflichtenkonflikt gerät, wenn er Wehrdienst leisten muß, obwohl er sich zuvor öffentlich rechtlich zu anderen Dienstleistungen verpflichtet hatte, wird verwiesen.

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
    Für den Fall eines wirksamen und rechtmäßigen Einberufungsbescheides wird allerdings in diesem Zeitpunkt - rechtsgestaltend - das Wehrdienstverhältnis hergestellt (BVerwGE 31, 324); der Personalbedarf der Bundeswehr war aber schon vorher - nämlich mit der Zustellung des Einberufungsbescheides - geltend gemacht worden mit der Rechtsfolge, daß nunmehr der Personalbedarf des Katastrophenschutzes zurückstehen muß.
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
    Es bedarf keiner Entscheidung zu der Frage, ob damit ein Sachverhalt vorgebracht werden ist der eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des §.86 Abt. 3 VwGO erkennen lassen könnte (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG VI C 49.68 -).
  • BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 45.76

    Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund der

    Insoweit dabei darüber zu entscheiden ist, ob die Bundeswehr ihren Personalbedarf mit dem Einberufungsbescheid geltend machen konnte, verweist das materielle Recht zurück auf die im Zeitpunkt der Zustellung des Einberufungsbescheides herrschende Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 89; Urteil vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 98.70 - [Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 8]).

    Die beiden Vorschriften schaffen für den Wehrpflichtigen, der von der Bundeswehr ebenso benötigt wird wie im Zivilschutz oder Katastrophenschutz, eine Wehrdienstausnahme (Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 98.68 - [BVerwGE 32, 57 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 6], vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7] und vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 98.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8] und BVerwG VIII C 158.69 [BVerwGE 37, 89]).

  • BVerwG, 06.10.1998 - 6 C 11.98

    Mitwirkung im Katastrophenschutz; Erlöschen der Pflicht zur Ableistung des

    Eine vor diesem Zeitpunkt ergangene Einberufung bleibt dagegen rechtmäßig (vgl. Urteil vom 28. November 1968 - BVerwG 8 C 143.67 - BVerwGE 31, 94, 108; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 8 C 98.68 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 6 S. 31 f.; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 58.69 - a.a.O. Nr. 7 S. 34; Urteil vom 14. Januar 1971 - BVerwG 8 C 98.70 - a.a.O. Nr. 8 S. 41).
  • BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 59.70

    Zustimmung der zuständigen Behörde im Zeitpunkt der Zustellung des

    Es genügt die objektivierte - und zwar, wie in einem gleichzeitig ergehenden Urteil (BVerwG VIII C 98.70) dargelegt wird, schriftlich zu fixierende - Bestätigung der Personalanforderung der für den Katastrophenschutz zuständigen "Organisation" (§ 8 Abs. 1 KatSchG), bei der sich der wehrpflichtige Helfer verpflichtet hat.
  • BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 58.70

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Zustimmung der zuständigen Behörde

    Es genügt die objektivierte - und zwar, wie in einem gleichzeitig ergehenden Urteil (BVerwG VIII C 98.70) dargelegt wird, schriftlich zu fixierende - Bestätigung der Personalanforderung der für den Katastrophenschutz zuständigen "Organisation" (§ 8 Abs. 1 KatSchG), bei der sich der wehrpflichtige Helfer verpflichtet hat.
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   BVerwG, 07.12.1970 - VIII C 98.70   

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BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1970 - VIII C 98.70 (https://dejure.org/1970,3616)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1970 - VIII C 98.70 (https://dejure.org/1970,3616)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Verspäteter Zugang der Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Katastrophenschutzgesetz (KatSchG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 58.69

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1970 - VIII C 98.70
    Materiellrechtlich steht das Urteil des Verwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit dem schon in ihm erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 32, 57 und mit dem später ergangenen Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 98.68

    Einberufung zur Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Nichterfüllung der

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1970 - VIII C 98.70
    Materiellrechtlich steht das Urteil des Verwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit dem schon in ihm erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 32, 57 und mit dem später ergangenen Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676).
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