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   VGH Bayern, 21.02.2002 - 8 CE 02.271   

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VGH Bayern, 21.02.2002 - 8 CE 02.271 (https://dejure.org/2002,60264)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2002 - 8 CE 02.271 (https://dejure.org/2002,60264)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 8 CE 02.271 (https://dejure.org/2002,60264)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802

    Der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung nach § 93 Satz 1 WHG 2010,

    Das Privateigentum der Antragsteller stellt sich weitgehend nur mehr als eine "inhaltslose Hülse" dar (vgl. BayVGH vom 19.2.1997 BayVBl 1998, 469; vom 21.2.2002 Az. 8 CE 02.271 ; vom 15.2.2012 Az. 8 ZB 11.591 RdNr. 15; Häußler in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand Sept. 2011, Art. 6 RdNrn. 85 ff.).
  • VGH Bayern, 31.03.2005 - 8 ZB 04.2279

    Fehlen von Datum und Unterschrift auf Karteiblatt in Straßenverzeichnis

    Nur im Ausnahmefall kann einem einzelnen Betroffenen, dessen Belange bei der Entscheidung über die Einziehung ausnahmsweise zu berücksichtigen sind, wegen Überwiegens der für ihn streitenden Belange ein Anspruch auf Einziehung zukommen (vgl. BayVGH vom 10.5.1999 BayVBl 2000, 82/85; vom 21.2.2002 Az. 8 CE 02.271).
  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 8 ZB 11.591

    Öffentlich-rechtliche GoA; Verkehrssicherungspflicht; Stützmauer an

    Ihr Privateigentum wird durch die öffentlich-rechtliche Widmung der Wegefläche aber dergestalt überlagert, dass nunmehr der Straßenbaulastträger alle Rechte und Pflichten zur Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs ausübt, die sonst dem Eigentümer zustehen (vgl. Art. 6 Abs. 5, Art. 13 Abs. 1 BayStrWG), sodass das Privateigentum weitgehend nur noch eine inhaltslose Hülse darstellt (vgl. BayVGH vom 19.2.1997 Az. 8 CE 96.3960 ; vom 21.2.2002 Az. 8 CE 02.271 ; Häußler in Zeitler, a.a.O., RdNrn. 85 ff. zu Art. 6).
  • VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629

    Sicherheitsrechtliche Anordnung auf Beseitigung von Straßensperren (Warnbake,

    Die Ausübung von Eigentumsrechten ist eingeschränkt, soweit dadurch die Benutzung der Straße im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr (Gemeingebrauch, Art. 14 Abs. 1 BayStrWG) beeinträchtigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2002 - 8 CE 02.271 - juris Rn. 14).
  • VG München, 14.04.2015 - M 2 K 14.4687

    Zur Wirksamkeit der Widmung eines Grundstücks zur öffentlichen Straßenfläche

    ... (Gemarkung ...) überlagert, so dass das Privateigentum insoweit nur noch eine weitgehend "inhaltslose Hülse" (BayVGH, B.v. 21.2.2002 - 8 CE 02.271 - juris Rn. 14) darstellt.
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