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ArbG Ludwigshafen, 20.03.2006 - 8 Ca 10/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 20.03.2006 - 8 Ca 10/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2006 - 3 Sa 362/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2006 - 3 Sa 362/06
Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzung der Unverfallbarkeit einer …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 20.03.2006 - 8 Ca 10/06 -wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach und Streitstandes im Übrigen wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 20.3.2006 -8 Ca 10/06 (Bl. 30 ff. d. A.).
Das Arbeitsgericht hat durch Urteil vom 20.3.2006 -8 Ca 10/06- die Klage abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 20.03.2006 - 8 Ca 10/06 - die Beklagte nach den Schlussanträgen erster Instanz zu verurteilen.