Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 28.11.2005 - 8 Ca 1815/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 28.11.2005 - 8 Ca 1815/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2006 - 8 Sa 4/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2006 - 8 Sa 4/06
Urlaubsabgeltung: Voraussetzungen für einen Abgeltungsanspruch; …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 28.11.2005 - Az.: 8 Ca 1815/05 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.Hinsichtlich des erstinstanzlichen Sachvortrages und der Anträge wird auf den umfassenden Tatbestand im Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 28.11.2005 - 8 Ca 1815/05 - (Bl. 81 bis 84 d. A.), ergänzt um das nachfolgend dargestellte Berufungsvorbringen, Bezug genommen.
auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 28.11.2005 - 8 Ca 1815/05 -, auch im Kostenpunkt, geändert und im Tenor wie folgt gefasst: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 649, 00 EUR (brutto) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.09.2005 zu bezahlen.
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein hat in dem angefochtenen Urteil vom 28.11.2005 - 8 Ca 1815/05 - zutreffend darauf erkannt, dass die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von 80, 00 EUR brutto für Juni 2005 bestanden hat, ferner die Zahlung von Urlaubsabgeltung für 20 Urlaubstage bei einem arbeitstäglichen Entgelt von 90, 90 EUR brutto und damit in Höhe von 1.818,00 EUR brutto begründet ist und schließlich auch zu Recht zur Zahlung von 159, 52 EUR an die U.-Bausparkasse sowie letztlich zur Zahlung von 1.483,24 EUR netto für Juli 2005 verurteilt.