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ArbG Ludwigshafen, 29.01.2007 - 8 Ca 2596/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 29.01.2007 - 8 Ca 2596/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 120/07
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 120/07
Befristung eines Arbeitsverhältnisses zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 29.01.2007, Az.: 8 Ca 2596/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts sowie der wechselseitigen erstinstanzlichen Behauptungen der Parteien wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 29.01.2007, Az.: 8 Ca 2596/06.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 29.01.2007, Az.: 8 Ca 2596/06 abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis über den 17.01.2007 hinaus zu unveränderten Bedingungen Fortbestand hat.
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 307/07
Zwischenzeugnis
Die auf Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses gerichtete (Entfristungs-) Klage der Klägerin hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein mit Urteil vom 29.01.2007, Az.: 8 Ca 2596/06, abgewiesen.