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ArbG Mainz, 30.06.2006 - 8 Ca 285/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 30.06.2006 - 8 Ca 285/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 9 Sa 606/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 9 Sa 606/06
Entgeltfortzahlung und tarifliche Ausschlussfrist - § 10 MTV Zeitarbeit
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 30.06.2006 - AZ: 8 Ca 285/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 30.06.2006, 8 Ca 285/2006, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 4.083,84 EUR brutto nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit 25. Februar 2006 zu zahlen.