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ArbG Koblenz, 21.06.2005 - 8 Ca 377/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 21.06.2005 - 8 Ca 377/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2005 - 6 Ta 167/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2005 - 6 Ta 167/05
Mehrheit von Kündigungen
Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 23.06.2005 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.06.2005 - Az. 8 Ca 377/05 - abgeändert und der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Beklagten auf 1.562,00 EUR festgesetzt und die weitergehende Beschwerde zurückgewiesen.