Rechtsprechung
ArbG Halle, 22.06.2005 - 8 Ca 734/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 22.06.2005 - 8 Ca 734/05
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.01.2006 - 5 Sa 515/05
- BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 378/06
Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 12.07.2005 - 8 Ca 734/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 12.07.2005 - 8 Ca 734/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2006 - 5 Sa 733/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2006 - 5 Sa 733/05
Außerordentliche Kündigung bei Veruntreuung von Geldern
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 12.07.2005 - 8 Ca 734/05 - teilweise abgeändert und - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung für die erste Instanz - insgesamt wie folgt neu gefasst:.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 12.07.2005 - 8 Ca 734/05 - (dort S. 2 ff. = Bl. 64 ff. d. A.).
Gegen das ihm am 27.07.2005 zugestellte Urteil vom 12.07.2005 - 8 Ca 734/05 - hat der Kläger am 29.08.2005 (Montag) Berufung eingelegt und diese am 27.10.2005 (innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist; s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 22.09.2005, Bl. 94 d. A.) mit dem Schriftsatz vom 27.10.2005 begründet.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 12.07.2005 - 8 Ca 734/05 - abzuändern und unter Berücksichtigung des vom Arbeitsgericht ausgeurteilten Betrages nach folgenden Anträgen zu erkennen:.
festzustellen, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung seitens der Beklagten ausgesprochen im Schriftsatz der Beklagten vom 09.06.2005 (Verfahren 8 Ca 734/05) eingetroffen am 14.06.2005, beendet wurde, sondern fortbesteht.