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   VG Meiningen, 27.03.2003 - 8 K 16/00.Me   

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https://dejure.org/2003,21180
VG Meiningen, 27.03.2003 - 8 K 16/00.Me (https://dejure.org/2003,21180)
VG Meiningen, Entscheidung vom 27.03.2003 - 8 K 16/00.Me (https://dejure.org/2003,21180)
VG Meiningen, Entscheidung vom 27. März 2003 - 8 K 16/00.Me (https://dejure.org/2003,21180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    TnürKGG § 43 Abs 1; ThürKGG § 44 Abs 1 Nr 3; ThürKGG § 23 Abs 1 Satz 1; ThürKO § 120 Abs 1; ThürKAG § 12 Abs 4; ThürKAG § 12 Abs 5
    Ausbaubeiträge; Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz; Zweckverband; Rechtsaufsicht; Beanstandung; Gebühren; Fäkalschlämme; häusliche Kleinkläranlagen; Frischwassermaßstab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90

    Gebührenbemessung; Entsorgung; Hauskläranlage; Frischwasserverbrauch;

    Auszug aus VG Meiningen, 27.03.2003 - 8 K 16/00
    tracht bleiben, da sie unter 10 % liegen (OVG Lüneburg, U. v. 12.11.1991 = NVwZ-RR 1992, 375).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 L 2662/95

    Kommunale Abgabe; Schlechterstellungsverbot; Rückwirkung; Berechnung der

    Auszug aus VG Meiningen, 27.03.2003 - 8 K 16/00
    Er beruht auf der zutreffenden Annahme, dass zwischen der Menge des dem Grundstück zugeführten Frischwassers und der Menge und Beschaffenheit des vom Grundstück abgefahrenen Klärschlamms ein Zusammenhang besteht (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 24.02.1997 Az.: 3 L 2662/95, zitiert nach juris; VG Köln, a.a.O.).
  • OVG Bremen, 05.12.1995 - 1 BA 36/95

    Straßen- und Wegerecht: Erhebung von Sondernutzungsgebühren bei Untervermietung

    Auszug aus VG Meiningen, 27.03.2003 - 8 K 16/00
    Diese Regelung stellt eine Ausprägung des sogenannten Äquivalenzprinzips dar, nach dem zwischen der Gebühr und der erbrachten Leistung kein grobes Missverhältnis bestehen darf (BVerwG, U. v. 26.10.1977 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37; OVG Bremen, U. v. 05.12.1995 = GewArch 1996, 498).
  • VerfGH Bayern, 29.11.1976 - 46-VII-71
    Auszug aus VG Meiningen, 27.03.2003 - 8 K 16/00
    Nur wenn es technisch besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, die tatsächliche Leistung in jedem Einzelfall festzustellen, kann einer Gebührenbemessung der Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu Grunde gelegt werden (BVerwG, a.a.O.; BayVerfGH, E. v. 29.11.1976 = BayVBl. 1977, 242; VG Darmstadt, U. v. 14.07.1997 = KSTZ 1993, 16; VG Köln, U. v. 27.07.1993 Az.: 14 K 1924/92).
  • OVG Thüringen, 29.01.2007 - 4 KO 759/05

    Kommunalaufsichtsrecht; Frischwassermaßstab als geeigneter Maßstab für

    Daraufhin erhob der Kläger beim Verwaltungsgericht Meiningen am 05.01.2000 Klage - 8 K 16/00.Me -.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 27.03.2003 - 8 K 16/00.Me - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • VG Frankfurt/Oder, 18.06.2007 - 5 K 1572/02

    Bemessung einer Fäkalabfuhrgebühr nach dem Frischwassermaßstab

    Selbst wenn man dennoch die Menge genau erfassen würde, wäre damit die tatsächliche Inanspruchnahme allenfalls hinsichtlich der Entleerung und des Transports erfasst, nicht aber bezogen auf die Inanspruchnahme der Reinigungsleistung der Kläranlage, die - neben der Menge - auch von der physikalischen und chemischen Beschaffenheit des Entsorgungsgutes abhängt und nur mit unvertretbarem Aufwand im Einzelfall festgestellt werden könnte (vgl. schon VG Frankfurt (Oder), Urteil der 1. Kammer - 1 K 2597/96 - vom 29. Mai 2002; VG Meiningen, Beschluss 8 K 16/00.Me vom 27. März 2003, zitiert nach Juris).
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