Rechtsprechung
VG Arnsberg, 18.02.2013 - 8 K 1999/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einziehung eines Jagdscheins bei missbräuchlicher Verwendung von Waffen und Munition
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
Jagdschein entzogen - Schrotflinte ist nicht zur Diebesjagd da
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Pyrrhus-Sieg eines Jägers - Schrottdieb mit dem Jagdgewehr gestellt und Jagdschein verloren
- haufe.de (Kurzinformation)
Mit Tarnanzug und Waffe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2012 - 15 A 48/12
Hinreichende Ermächtigungsgrundlage für eine den kommunalen Anschlusszwang und …
Auszug aus VG Arnsberg, 18.02.2013 - 8 K 1999/12
Denn eine zunächst rechtswidrig unterbliebene Anhörung kann im Verlauf eines erstinstanzlichen Klageverfahrens mit heilender Wirkung nachgeholt werden, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 1. Juni 2012 - 15 A 48/12 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 2013 Seite 37. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1981 - 4 A 197/81
Auszug aus VG Arnsberg, 18.02.2013 - 8 K 1999/12
Als "Tatsache", die Grundlage für die anzustellende Prognose der Unzuverlässigkeit sein kann, kommt auch ein einmaliges Fehlverhalten in Betracht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. August 1981 - 4 A 197/81 -, Jagdrechtliche Entscheidungen V Nr. 68. - VG Ansbach, 25.04.2001 - AN 15 K 00.00891
Auszug aus VG Arnsberg, 18.02.2013 - 8 K 1999/12
Die Waffe wird vielmehr auch dann "verwendet", wenn von ihr als Schlaginstrument oder auch "nur" als Mittel der Drohung Gebrauch gemacht wird, zur letzten Alternative vgl. VG Ansbach, Urteil vom 25. April 2001 - AN 15 K 00.00891 -, zitiert nach "Juris", daselbst in Rdnr. 20. - OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.1987 - 8 B 57/86
Auszug aus VG Arnsberg, 18.02.2013 - 8 K 1999/12
Als "missbräuchlich" kann das Verwenden einer Waffe angesehen werden, wenn sie dazu dienen soll, ein angemaßtes Recht und die eigenmächtige Durchsetzung desselben zu ermöglichen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 1987 - 8 B 57/86 -, Jagdrechtliche Entscheidungen V Nr. 143.