Rechtsprechung
FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 GewStG
Ist eine technisch selbständige, nahezu automatisch ablaufende Windkraftanlage nur eine Betriebsvorrichtung oder Teilbetrieb eines Unternehmens? - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Einordnung des Gewinns aus der Veräußerung eines Teilbetriebs zum Gewerbeertrag; Begriff des Gewerbeertrags nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG); Notwendigkeit der Aufgabe einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit durch den Gewerbetreibenden für das ...
- Judicialis
- hessen.de
Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung einer Windkraftanlage
- hessen.de
Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung einer Windkraftanlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 7
Windkraftanlage als gewerbesteuerpflichtiger Teilbetrieb - Teilbetrieb; Veräußerung; Gewerbesteuerpflicht; Windrad; Windkraftanlage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Windkraftanlage als gewerbesteuerpflichtiger Teilbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Windrad und die Teilbetriebsveräußerung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Windkraftanlage als Teilbetrieb
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Veräußerung einer Windkraftanlage
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsveräußerung
- Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes
Verfahrensgang
- FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
- BFH, 10.03.2009 - X R 23/09
- BFH, 25.11.2009 - X R 23/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1122
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92
Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne …
Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BStBl II 1996, 409, m.w.N).Das Merkmal der selbständigen Lebensfähigkeit ist zwar nach den Verhältnissen des Veräußerers, hier des Klägers, im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs des veräußerten Unternehmensteils zu prüfen (BFH-Urteile vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BStBl II 1976, 415; vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BStBl II 1985, 245; in BStBl II 1996, 409).
- BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung
Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Diese Merkmale kennzeichnen bereits den eigenständigen Gesamtbetrieb im Gegensatz zum bloßen Teilbetrieb (BFH-Urteile vom 04.07.2007 X R 44/03 BFH/NV 2007, 2093; vom 24. April 1969 IV R 202/68, BStBl II 1969, 397).Eine völlig selbständige Organisation mit eigener Buchführung ist für die Annahme eines Teilbetriebs nicht erforderlich (BFHUrteile in BFH/NV 2007, 2093; in BStBl II 1969, 397).
- BFH, 03.10.1984 - I R 119/81
Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung im ganzen und einer …
Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Das Merkmal der selbständigen Lebensfähigkeit ist zwar nach den Verhältnissen des Veräußerers, hier des Klägers, im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs des veräußerten Unternehmensteils zu prüfen (BFH-Urteile vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BStBl II 1976, 415; vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BStBl II 1985, 245; in BStBl II 1996, 409).Nach der BFH-Rechtsprechung ist weitere Voraussetzung einer Teilbetriebsveräußerung, dass der Gewerbetreibende eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit aufgibt (BFH-Urteil in BStBl II 1985, 245).
- BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68
Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs - …
Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Diese Merkmale kennzeichnen bereits den eigenständigen Gesamtbetrieb im Gegensatz zum bloßen Teilbetrieb (…BFH-Urteile vom 04.07.2007 X R 44/03 BFH/NV 2007, 2093; vom 24. April 1969 IV R 202/68, BStBl II 1969, 397).Eine völlig selbständige Organisation mit eigener Buchführung ist für die Annahme eines Teilbetriebs nicht erforderlich (…BFHUrteile in BFH/NV 2007, 2093; in BStBl II 1969, 397).
- BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95
Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden …
Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Der Kläger hat nicht nur einen selbständig lebensfähigen Teilbetrieb übertragen; er hat auch die mit diesem Teilbetrieb verbundene Tätigkeit aufgegeben (BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527) und nur noch den Betrieb der anderen beiden WKA fortgeführt. - BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten
Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Die Ungleichartigkeit der Geschäftstätigkeit ist aber bei Handelsunternehmen, die im Wesentlichen vom Kapitaleinsatz bestimmt werden, ein Abgrenzungsmerkmal von untergeordneter Bedeutung (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BStBl II 1993, 182); sein Gewicht liegt bei der Abgrenzung verschiedener Betriebsteile bei freiberuflicher Tätigkeit (…BFHUrteil vom 10. März 1998 VIII R 31/95, BFH/NV 1998, 1209). - BFH, 17.02.1994 - VIII R 13/94
Die Zahlung eines Spitzenausgleichs bei der Realteilung einer …
Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teilbetriebs gehört nicht zum Gewerbeertrag (BFH-Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BStBl II 1994, 809, 810 unter 2.a); Glanegger/Güroff, GewStG, § 7 Tz. 14; vgl. auch Abschn. 39 Abs. 1 Nr. 1 GewStR). - BFH, 23.11.1988 - X R 1/86
1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb - …
Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Der Begriff des Teilbetriebs ist in diesem Zusammenhang ebenso zu verstehen wie im Rahmen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG (BFH-Urteil vom 23. November 1988 X R 1/86, BStBl II 1989, 376). - BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95
Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung
Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Die Ungleichartigkeit der Geschäftstätigkeit ist aber bei Handelsunternehmen, die im Wesentlichen vom Kapitaleinsatz bestimmt werden, ein Abgrenzungsmerkmal von untergeordneter Bedeutung (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BStBl II 1993, 182); sein Gewicht liegt bei der Abgrenzung verschiedener Betriebsteile bei freiberuflicher Tätigkeit (BFHUrteil vom 10. März 1998 VIII R 31/95, BFH/NV 1998, 1209). - BFH, 24.08.1989 - IV R 120/88
Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb
Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
Den Abgrenzungsmerkmalen - z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm - kommt je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 120/88, BStBl II 1990, 55). - BFH, 15.03.1984 - IV R 189/81
Teilbetriebsveräußerung - Verlag - Verlegerische Betreuung - Veräußerung eines …
- BFH, 19.02.1976 - IV R 179/72
Lebendes Inventar - Totes Inventar - Landwirtscahftlicher Betrieb - …
- BFH, 21.02.1973 - IV R 168/69
Miteigentümer - Schleppkähne - Einzeln ermittelte Erträge - Einheitlicher Gewinn …
- BFH, 27.06.1978 - VIII R 26/76
Maßgebend für die Annahme einer Teilbetriebsveräußerung oder - aufgabe ist die …