Rechtsprechung
   FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07   

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https://dejure.org/2009,10225
FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07 (https://dejure.org/2009,10225)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.03.2009 - 8 K 2247/07 (https://dejure.org/2009,10225)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. März 2009 - 8 K 2247/07 (https://dejure.org/2009,10225)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 GewStG
    Ist eine technisch selbständige, nahezu automatisch ablaufende Windkraftanlage nur eine Betriebsvorrichtung oder Teilbetrieb eines Unternehmens?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Einordnung des Gewinns aus der Veräußerung eines Teilbetriebs zum Gewerbeertrag; Begriff des Gewerbeertrags nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG); Notwendigkeit der Aufgabe einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit durch den Gewerbetreibenden für das ...

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; GewStG § 7

  • hessen.de

    Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung einer Windkraftanlage

  • hessen.de

    Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung einer Windkraftanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 7
    Windkraftanlage als gewerbesteuerpflichtiger Teilbetrieb - Teilbetrieb; Veräußerung; Gewerbesteuerpflicht; Windrad; Windkraftanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Windkraftanlage als gewerbesteuerpflichtiger Teilbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Windrad und die Teilbetriebsveräußerung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Windkraftanlage als Teilbetrieb

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerung einer Windkraftanlage

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveräußerung
    Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes
    Definition des Teilbetriebs
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
    Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebs im Sinne des EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BStBl II 1996, 409, m.w.N).

    Das Merkmal der selbständigen Lebensfähigkeit ist zwar nach den Verhältnissen des Veräußerers, hier des Klägers, im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs des veräußerten Unternehmensteils zu prüfen (BFH-Urteile vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BStBl II 1976, 415; vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BStBl II 1985, 245; in BStBl II 1996, 409).

  • BFH, 04.07.2007 - X R 44/03

    Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung

    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
    Diese Merkmale kennzeichnen bereits den eigenständigen Gesamtbetrieb im Gegensatz zum bloßen Teilbetrieb (BFH-Urteile vom 04.07.2007 X R 44/03 BFH/NV 2007, 2093; vom 24. April 1969 IV R 202/68, BStBl II 1969, 397).

    Eine völlig selbständige Organisation mit eigener Buchführung ist für die Annahme eines Teilbetriebs nicht erforderlich (BFHUrteile in BFH/NV 2007, 2093; in BStBl II 1969, 397).

  • BFH, 03.10.1984 - I R 119/81

    Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung im ganzen und einer

    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
    Das Merkmal der selbständigen Lebensfähigkeit ist zwar nach den Verhältnissen des Veräußerers, hier des Klägers, im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs des veräußerten Unternehmensteils zu prüfen (BFH-Urteile vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BStBl II 1976, 415; vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BStBl II 1985, 245; in BStBl II 1996, 409).

    Nach der BFH-Rechtsprechung ist weitere Voraussetzung einer Teilbetriebsveräußerung, dass der Gewerbetreibende eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit aufgibt (BFH-Urteil in BStBl II 1985, 245).

  • BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68

    Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs -

    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
    Diese Merkmale kennzeichnen bereits den eigenständigen Gesamtbetrieb im Gegensatz zum bloßen Teilbetrieb (BFH-Urteile vom 04.07.2007 X R 44/03 BFH/NV 2007, 2093; vom 24. April 1969 IV R 202/68, BStBl II 1969, 397).

    Eine völlig selbständige Organisation mit eigener Buchführung ist für die Annahme eines Teilbetriebs nicht erforderlich (BFHUrteile in BFH/NV 2007, 2093; in BStBl II 1969, 397).

  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden

    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
    Der Kläger hat nicht nur einen selbständig lebensfähigen Teilbetrieb übertragen; er hat auch die mit diesem Teilbetrieb verbundene Tätigkeit aufgegeben (BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527) und nur noch den Betrieb der anderen beiden WKA fortgeführt.
  • BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91

    Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten

    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
    Die Ungleichartigkeit der Geschäftstätigkeit ist aber bei Handelsunternehmen, die im Wesentlichen vom Kapitaleinsatz bestimmt werden, ein Abgrenzungsmerkmal von untergeordneter Bedeutung (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BStBl II 1993, 182); sein Gewicht liegt bei der Abgrenzung verschiedener Betriebsteile bei freiberuflicher Tätigkeit (BFHUrteil vom 10. März 1998 VIII R 31/95, BFH/NV 1998, 1209).
  • BFH, 17.02.1994 - VIII R 13/94

    Die Zahlung eines Spitzenausgleichs bei der Realteilung einer

    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
    Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teilbetriebs gehört nicht zum Gewerbeertrag (BFH-Urteil vom 17. Februar 1994 VIII R 13/94, BStBl II 1994, 809, 810 unter 2.a); Glanegger/Güroff, GewStG, § 7 Tz. 14; vgl. auch Abschn. 39 Abs. 1 Nr. 1 GewStR).
  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb -

    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
    Der Begriff des Teilbetriebs ist in diesem Zusammenhang ebenso zu verstehen wie im Rahmen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG (BFH-Urteil vom 23. November 1988 X R 1/86, BStBl II 1989, 376).
  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
    Die Ungleichartigkeit der Geschäftstätigkeit ist aber bei Handelsunternehmen, die im Wesentlichen vom Kapitaleinsatz bestimmt werden, ein Abgrenzungsmerkmal von untergeordneter Bedeutung (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BStBl II 1993, 182); sein Gewicht liegt bei der Abgrenzung verschiedener Betriebsteile bei freiberuflicher Tätigkeit (BFHUrteil vom 10. März 1998 VIII R 31/95, BFH/NV 1998, 1209).
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 120/88

    Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb

    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2009 - 8 K 2247/07
    Den Abgrenzungsmerkmalen - z.B. räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm - kommt je nachdem, ob es sich um einen Fertigungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb handelt, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 120/88, BStBl II 1990, 55).
  • BFH, 15.03.1984 - IV R 189/81

    Teilbetriebsveräußerung - Verlag - Verlegerische Betreuung - Veräußerung eines

  • BFH, 19.02.1976 - IV R 179/72

    Lebendes Inventar - Totes Inventar - Landwirtscahftlicher Betrieb -

  • BFH, 21.02.1973 - IV R 168/69

    Miteigentümer - Schleppkähne - Einzeln ermittelte Erträge - Einheitlicher Gewinn

  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 26/76

    Maßgebend für die Annahme einer Teilbetriebsveräußerung oder - aufgabe ist die

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