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VG Stuttgart, 03.06.2002 - 8 K 4165/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Wohngeldanspruches durch einen erstattungsberechtigten überörtlichen Sozialhilfeträger im eigenen Namen; Sicherung von Wohngeldansprüchen in einem streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum durch Erhebung einer kombinierten ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 03.06.2002 - 8 K 4165/01
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02
- BVerwG, 13.06.2003 - 5 B 274.02
- BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 13.96
Schwerbehinderte - Unterbringung in einem Heim für Behinderte - …
Auszug aus VG Stuttgart, 03.06.2002 - 8 K 4165/01
[...] Wohngeldberechnung maßgebende Jahreseinkommen des Hilfebedürftigen auch tatsächlich nicht, da sie nicht diesem tatsächlich zugute kommen, sondern allein der Refinanzierung der Aufwendungen des Sozialhilfeträgers dienen (BVerwG, Urt. v. 29.8.1997 a.a.O. [=-8 C 13.96-J). - VGH Baden-Württemberg, 25.05.1988 - 11 S 1035/88
Streitwert bei Klagen auf Gewährung von Wohngeld
Auszug aus VG Stuttgart, 03.06.2002 - 8 K 4165/01
(= EUR 193,- * 12) festgesetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.05.1988, 11 S 1035/88).
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02
Wohngeld: Einkommen - Erwerbsunfähigkeitsrente - Erstattungspflicht
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. Juni 2002 - 8 K 4165/01 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. Juni 2002 - 8 K 4165/01 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.