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   FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96   

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https://dejure.org/2001,15553
FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96 (https://dejure.org/2001,15553)
FG Hessen, Entscheidung vom 25.06.2001 - 8 K 772/96 (https://dejure.org/2001,15553)
FG Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 8 K 772/96 (https://dejure.org/2001,15553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen und Dauerschulden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags und des Gewerbekapitals im Zusammenhang mit der Finanzierung von Ersatzteileinkäufen und Zubehöreinkäufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 8 Nr. 1
    Dauerschuld; Darlehen; Mindestkredit; Wareneinkauf; Objektgebundenheit; Lagerbestand - Wareneinkaufskredit als Dauerschuld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wareneinkaufskredit als Dauerschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 420
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.02.1997 - I B 86/96

    Hinzurechnung von abgezogenen Zinsen für Schulden in vollem Umfang bei Ermittlung

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
    Denn ein solcher Kredit kann infolge seiner Objektgebundenheit nicht als Dauerkapital dienen, das der Betrieb seiner Eigenart und seiner besonderen Anlage und Gestaltung nach ständig zur Verfügung haben muss (ebenfalls ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 18. April 1991 IV R 6/90, BFH/E 164, 381, BStBl II 1991, 584 ; BFH, Urteil vom 3. August 1993 VIII R 40/92, BFH/E 174, 174, BStBl II 1994, 664 ; BFH, Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96, BFH/NV 1997, 612).

    Eindeutig mit dem laufenden Geschäftsverkehr zusammenhängende Verbindlichkeiten sind nicht bereits deshalb Dauerschulden, weil ihre Laufzeit mehr als 12 Monate beträgt (BFH, Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96, a.a.O., m.w.N.).

    Letzteres ist der Fall, wenn die Erlöse aus den kreditfinanzierten Geschäften zur Abdeckung des Kredits zu verwenden sind (BFH, Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung).

    Der BFH hat aber die zum Kfz-Handel entwickelten Grundsätze im Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96 (BFH/NV 1997, 612-613) - ohne Einschränkung - auf einen Gebrauchtwagen- und Ersatzteilhandel - und damit auf einen mit dem Streitfall gleichgelagerten Sachverhalt - übertragen.

  • BFH, 03.08.1993 - VIII R 40/92

    Kontokorrentkredit mit nachweisbarer Beziehung zu laufenden Geschäften ist keine

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
    Denn ein solcher Kredit kann infolge seiner Objektgebundenheit nicht als Dauerkapital dienen, das der Betrieb seiner Eigenart und seiner besonderen Anlage und Gestaltung nach ständig zur Verfügung haben muss (ebenfalls ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 18. April 1991 IV R 6/90, BFH/E 164, 381, BStBl II 1991, 584 ; BFH, Urteil vom 3. August 1993 VIII R 40/92, BFH/E 174, 174, BStBl II 1994, 664 ; BFH, Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96, BFH/NV 1997, 612).

    Der Klägerin ist zwar zuzugeben, dass sich der Streitfall von dem im BStBl 1994 Teil II, Seite 664 veröffentlichten Urteilsfall unterscheidet, weil sich dieser Urteilsfall ausschließlich auf einen Kfz-Handel bezieht.

  • BFH, 18.04.1991 - IV R 6/90

    Kredit, der aus den Verkaufserlösen des damit angeschafften Grundbesitzes zu

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
    Denn ein solcher Kredit kann infolge seiner Objektgebundenheit nicht als Dauerkapital dienen, das der Betrieb seiner Eigenart und seiner besonderen Anlage und Gestaltung nach ständig zur Verfügung haben muss (ebenfalls ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 18. April 1991 IV R 6/90, BFH/E 164, 381, BStBl II 1991, 584 ; BFH, Urteil vom 3. August 1993 VIII R 40/92, BFH/E 174, 174, BStBl II 1994, 664 ; BFH, Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96, BFH/NV 1997, 612).
  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 30/89

    1. Zu den Voraussetzungen für die Auflösung eines einheitlich gewährten Kredits

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
    Unter Hinweis auf Abschn. 47 Abs. 7 Nr. 1 der Gewerbesteuerrichtlinien 1990 und unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.08.1990 VIII R 30/89, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1990, 1081 vertrat der Prüfer die Ansicht, dass Kredite nur dann zum laufenden Geschäftsverkehr gehörten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den einzelnen Krediten und bestimmten Warengeschäften von Kreditaufnahme bis zum Ende der Abwicklung jedes einzelnen Warengeschäfts eindeutig nachgewiesen werde.
  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 423/83

    Objektgebundener Kredit zur Anschaffung von Umlaufvermögen wird auch dann nicht

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
    Demzufolge sind vorübergehende Verbindlichkeiten, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr des Unternehmens regelmäßig eingegangen und aus den laufenden Geschäftseinnahmen abgedeckt zu werden pflegen, keine Dauerschulden, sondern laufende Schulden, die nicht dem Gewerbekapital und deren Zinsen/Entgelte nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind (ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 7. August 1990 VIII R 423/83 BFH/E 162, 117, BStBl 1991, 23; BFH, Urteil vom 31. Januar 1991 IV R 84/89, BFH/NV 1991, 821).
  • BFH, 31.01.1991 - IV R 84/89

    Anforderungen an die Hinzurechnung streitiger Zinsen zu dem Gewerbeertrag durch

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
    Demzufolge sind vorübergehende Verbindlichkeiten, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr des Unternehmens regelmäßig eingegangen und aus den laufenden Geschäftseinnahmen abgedeckt zu werden pflegen, keine Dauerschulden, sondern laufende Schulden, die nicht dem Gewerbekapital und deren Zinsen/Entgelte nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind (ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 7. August 1990 VIII R 423/83 BFH/E 162, 117, BStBl 1991, 23; BFH, Urteil vom 31. Januar 1991 IV R 84/89, BFH/NV 1991, 821).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 2 S 2441/04

    Zuschlag für Mischgebiete bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes

    Der "grundstücksbezogene" Artzuschlag ist demgegenüber bei der das Erschließungsbeitragsrecht kennzeichnenden typisierenden Betrachtungsweise eine nicht zwingend gebotene Erweiterung der Verteilungsregelung (so zutreffend VG Freiburg, Urteil vom 18.11.1997 - 8 K 772/96 - und ihm folgend Reif, Erschließungsbeitrag nach dem BauGB, 1999, Erl. 5.5.3.5.2 a.E., 5.5.3.5.4, je m.w.N.).

    Dem Ortsgesetzgeber ist es daher auch regelmäßig freigestellt, die tatsächliche gewerbliche Nutzung in Mischgebieten zu vernachlässigen (so auch Reif a.a.O. unter Hinweis auf VG Freiburg, U. v. 18.11.1997 - 8 K 772/96 -).

  • VG Sigmaringen, 22.09.2004 - 8 K 611/04

    Artzuschlag bei Erschließungsbeiträgen für Mischgebiet

    Sie ist vielmehr mit dem VG Freiburg (U.v. 18.11.1997 - 8 K 772/96 - S. 7 - 12 zu einer gleichlautenden Satzungsbestimmung) der Meinung, dass der genannte Artzuschlag zwar zulässig, jedoch nicht zwingend geboten ist.
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