Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2004 - 8 L 311/03 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.07.2004 - 8 L 311/03 (https://dejure.org/2004,17551)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 8 L 311/03 (https://dejure.org/2004,17551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme eines Auszubildenden in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis; Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber; Nachweis darüber, dass eine Planstelle zum Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses vorhanden war
- Judicialis
BPersVG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BPersVG § 9
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 06.11.2003 - 7 A 1471/03
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2004 - 8 L 311/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93
Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2004 - 8 L 311/03
Dies ist dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung keinen auf Dauer angelegten und der Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz bereitstellen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 17.05.2000 - 6 P 9.99 - und vom 12.11.1994 - 6 P 39.93 -, E 97, 68). - BVerwG, 17.05.2000 - 6 P 9.99
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Leistungsgrundsatz; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2004 - 8 L 311/03
Dies ist dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung keinen auf Dauer angelegten und der Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz bereitstellen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 17.05.2000 - 6 P 9.99 - und vom 12.11.1994 - 6 P 39.93 -, E 97, 68). - BVerwG, 15.12.2000 - 6 PB 5.00
Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der Divergenz - Aufhebung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2004 - 8 L 311/03
Lässt sich nicht (mehr) feststellen, ob die Weiterbeschäftigung zur maßgeblichen Zeit unzumutbar gewesen ist, geht dies zu Lasten des Arbeitgebers, da er in dieser Frage darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BVerwG, Beschluss v. 15.12.2000 - 6 PB 5.00 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 21).