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   VG Gießen, 16.10.2020 - 8 L 3558/20.GI   

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https://dejure.org/2020,31199
VG Gießen, 16.10.2020 - 8 L 3558/20.GI (https://dejure.org/2020,31199)
VG Gießen, Entscheidung vom 16.10.2020 - 8 L 3558/20.GI (https://dejure.org/2020,31199)
VG Gießen, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - 8 L 3558/20.GI (https://dejure.org/2020,31199)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Sperrzeitverlängerung für Gaststätten im Landkreis Gießen erfolglos ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag gegen Sperrzeitverlängerung für Gaststätten im Landkreis Gießen abgelehnt - Sperrzeitverlängerung für Gaststätten im Land Gießen weiterhin Bestand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 23.10.2020 - 6 B 2551/20

    Sperrzeitverlängerung im Landkreis Gießen vorläufig gestoppt

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 16. Oktober 2020 - 8 L 3558/20.GI - aufgehoben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 16. Oktober 2020 gegen die Allgemeinverfügung der Kreisordnungsbehörde (Landrätin) vom 15. Oktober 2020 wiederhergestellt.
  • VG Karlsruhe, 23.10.2020 - 1 K 4274/20

    Sperrzeit für Gaststätten ab 23.00 Uhr während der Corona-Pandemie

    Denn entsprechend der obigen Ausführungen ist der zu beachtende Schutz der Gesundheit höher zu bewerten als das andererseits zu berücksichtigende gewerbliche Interesse der Antragstellerin (VG Gießen, Beschluss vom 16.10.2020 - 8 L 3558/20.GI -, Pressemitteilung vom 16.10.2020; dahingehend auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.10.2020 - 6 B 2515/20 -, juris Rn. 21).
  • VG Sigmaringen, 15.04.2021 - 3 K 1060/21

    Ausgangsbeschränkungen; nächtliche Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung;

    Denn entsprechend der obigen Ausführungen ist der zu beachtende Schutz der Gesundheit höher zu bewerten als das andererseits zu berücksichtigende Interesse des Antragstellers (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 8 L 3558/20.GI. -, juris; dahingehend auch Hessischer VGH, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 6 B 2515/20 -, juris; zum Ganzen siehe auch VG Stuttgart, Beschluss vom 30. März 2021 - 3 K 1541/21 -, juris).
  • VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20

    Corona-Krise; Anordnung der Maskenpflicht in Wahllokalen durch Allgemeinverfügung

    Denn entsprechend der obigen Ausführungen ist der zu beachtende Schutz der Gesundheit höher zu bewerten als das andererseits zu berücksichtigende Interesse der Antragsteller (VG Gießen, Beschluss vom 16.10.2020 - 8 L 3558/20.GI -, Pressemitteilung vom 16.10.2020; dahingehend auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.10.2020 - 6 B 2515/20 -, juris Rn. 21).
  • VG Karlsruhe, 23.10.2020 - 1 K 4324/20

    Schließung von Spielhallen ab 23 Uhr durch infektionsschutzrechtliche

    Denn entsprechend der obigen Ausführungen ist der zu beachtende Schutz der Gesundheit höher zu bewerten als das andererseits zu berücksichtigende gewerbliche Interesse der Antragstellerin (VG Gießen, Beschluss vom 16.10.2020 - 8 L 3558/20.GI -, Pressemitteilung vom 16.10.2020; dahingehend auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.10.2020 - 6 B 2515/20 -, juris Rn. 21).
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