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   OVG Niedersachsen, 07.08.2008 - 8 LC 18/08   

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https://dejure.org/2008,14055
OVG Niedersachsen, 07.08.2008 - 8 LC 18/08 (https://dejure.org/2008,14055)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.08.2008 - 8 LC 18/08 (https://dejure.org/2008,14055)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. August 2008 - 8 LC 18/08 (https://dejure.org/2008,14055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Pflichtmitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 HKG; § 8 HKG; § 9 HKG
    Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Beitragspflicht in einer Psychotherapeutenkammer; Ausüben des Berufs als Psychotherapeut als Leiter einer (kirchlichen) Beratungsstelle

  • Judicialis

    HKG § 2; ; HKG § 8; ; HKG § 9; ; HKG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKG § 2; HKG § 8; HKG § 9; HKG § 32
    Pflichtmitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer: Approbation; Heilkunde; Kammerbeitrag; Kammermitglieder; Pflichtmitgliedschaft; Pflichtveranlagung; Psychologischer Psychotherapeut; Psychotherapeut; Psychotherapeutenkammer; Psychotherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Beitragspflicht in einer Psychotherapeutenkammer; Ausüben des Berufs als Psychotherapeut als Leiter einer (kirchlichen) Beratungsstelle

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2008 - 8 LC 18/08
    Dies ist in der Rechtsprechung im Hinblick auf approbierte, aber nicht heilkundlich tätige Mitglieder sowohl allgemein von Kammern für Heilberufe (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814 ff.; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschl. v. 3.9.1998 - 1 BvR 956/96 - nicht zur Entscheidung angenommen) als auch speziell von Psychotherapeutenkammern (vgl. neben dem o. a. Senatsurteil vom 26.4.2007 den Beschl. d. OVG Münster v. 24.4.2008 - 5 A 4699/05 -, jeweils m. w. N.) anerkannt.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LC 13/05

    Beitragspflichtigkeit einer vollzeitigen Angestelltentätigkeit oder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2008 - 8 LC 18/08
    Sie hat unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 26. April 2007 (8 LC 13/05) geltend gemacht, dass sich eine Berufsausübung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 HKG nicht auf die Ausübung der approbationspflichtigen Tätigkeit beschränke, sondern darüber hinausgehend auch Tätigkeiten umfasse, bei der die der Approbation zu Grunde liegenden Kenntnisse und Erfahrungen lediglich mit verwendet werden, wie dies bei der vom Kläger wahrgenommenen Tätigkeit in der Beratungsstelle der Fall sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2008 - 5 A 4699/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kammerbeitrag i.H.v. 250,-- Euro;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2008 - 8 LC 18/08
    Dies ist in der Rechtsprechung im Hinblick auf approbierte, aber nicht heilkundlich tätige Mitglieder sowohl allgemein von Kammern für Heilberufe (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814 ff.; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschl. v. 3.9.1998 - 1 BvR 956/96 - nicht zur Entscheidung angenommen) als auch speziell von Psychotherapeutenkammern (vgl. neben dem o. a. Senatsurteil vom 26.4.2007 den Beschl. d. OVG Münster v. 24.4.2008 - 5 A 4699/05 -, jeweils m. w. N.) anerkannt.
  • OVG Niedersachsen, 06.09.1996 - 8 L 728/95

    Ärztekammer; Höhe der Beiträge; Gleichheitssatz; Äquivalenzprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2008 - 8 LC 18/08
    Pflichtmitglieder in der Ärztekammer waren demnach u. a. auch ein Professor für Biochemie (vgl. Senatsurt. v. 29.11.1993 - 8 L 11/90 -, OVGE 44, 394 ff. = Nds. VBl. 1995, 20 f.) sowie ein ausschließlich administrativ tätiger Arzt im Luftfahrtbundesamt (vgl. Senaturt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 -, NdsRpfl 1999, 34).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.1993 - 8 L 11/90

    Ärztliche Tätigkeit; Kammerbeitragsrecht; Klinisches Fach; Theoretisches Fach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2008 - 8 LC 18/08
    Pflichtmitglieder in der Ärztekammer waren demnach u. a. auch ein Professor für Biochemie (vgl. Senatsurt. v. 29.11.1993 - 8 L 11/90 -, OVGE 44, 394 ff. = Nds. VBl. 1995, 20 f.) sowie ein ausschließlich administrativ tätiger Arzt im Luftfahrtbundesamt (vgl. Senaturt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 -, NdsRpfl 1999, 34).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2019 - 8 LC 117/18

    Beruf; Berufsausübung; Gesundheits- und Krankenpflegerin; Kammer;

    Der Gesetzgeber hat beabsichtigt, "die einschlägige und ständige Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - OVG - (vgl. Beschluss vom 7. August 2008, 8 LC 18/08) zur Berufsausübung und zur Kammermitgliedschaft" bei den berufsständischen Kammern akademischer Heilberufe gemäß § 2 Abs. 1 des Kammergesetzes für Heilberufe - HKG - vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 2019 (Nds. GVBl. S. 70), auf die Zugehörigkeit zur Pflegekammer zu übertragen (vgl. LT-Drs. 17/5110, S. 30).

    Der vom Gesetzgeber übernommene (vgl. Plenarprotokoll 17/115 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags vom 12. Dezember 2016, 11568 f.) Änderungsvorschlag des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration zum Wortlaut von § 2 Abs. 1 Satz 2 PflegeKG hat bezweckt, diesen sprachlich "präziser an die bisherige Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.08.2008 - 8 LC 18/08 -, Rn. 18 bei juris) zu der Frage anzupassen, wann eine die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer begründende "Berufsausübung" vorliegt, [...] und dabei die von der Rechtsprechung entwickelte Definition zu übernehmen" (vgl. LT-Drs. 17/7110, S. 3).

    Nach der vom Gesetzgeber in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats liegt eine Berufsausübung, die eine Pflichtmitgliedschaft in den mit dem Kammergesetz für Heilberufe geregelten berufsständischen Kammern akademischer Heilberufe begründet, bereits dann vor, wenn Personen mit einer Approbation oder Berufszulassung für einen der in § 1 Abs. 1 HKG genannten akademischen Heilberufe einer Tätigkeit nachgehen, bei der sie die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Voraussetzung für die Approbation oder Berufserlaubnis waren, einsetzen oder auch nur einsetzen oder mit verwenden können; die Grenze ist erst eine gänzlich berufsfremde Tätigkeit (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2007 - 8 LC 13/05 -, juris Rn. 37; v. 23.11.2009 - 8 LA 200/09 -, NVwZ-RR 2010, 314, juris Rn. 8 f.; Senatsbeschl. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 18).

    In der Rechtsprechung des Senats haben unter anderem die ausschließlich administrative und organisatorische ärztliche Tätigkeit eines approbierten Arztes als Professor und Leiter eines universitären Instituts für Biochemie (vgl. Senatsurt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 -, NdsRpfl. 1999, 34, juris Rn. 3), die ausschließlich administrative Tätigkeit eines approbierten Arztes als Angestellter in einer staatlichen Stelle für Luftüberwachung (vgl. Senatsurt. v. 6.9.1996 - L 728/95 -, NdsRPfl. 1999, 34, juris Rn. 3), die Tätigkeit eines approbierten Psychotherapeuten als Leiter einer kirchlichen Beratungsstelle (vgl. Senatsurt. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 18 f.) und die ausschließlich administrative und organisatorische Tätigkeit einer approbierten Ärztin als Verwaltungsleiterin und Prokuristin eines Krankenhauses (vgl. Senatsurt. v. 23.11.2009 - 8 LA 200/09 -, NVwZ-RR 2010, 314, juris Rn. 8) die Mitgliedschaft in berufsständischen Kammern akademischer Heilberufe begründet.

    Demnach begründen auch Tätigkeiten in Grenzbereichen zu anderen Wissenschaften (vgl. Senatsurt. v. 6.9.1996 - 8 L 728/95 -, NdsRPfl. 1999, 34, juris Rn. 3; v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 19; v. 23.11.2009 - 8 LA 200/09 -, NVwZ-RR 2010, 314, juris Rn. 8) und solche Tätigkeiten, die die Approbation oder Berufszulassung nicht zwingend voraussetzen, sondern auch von Personen mit abweichender Berufsqualifikation wahrgenommen werden dürfen und können (vgl. Senatsurt. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 19; v. 23.11.2009 - 8 LA 200/09 -, NVwZ-RR 2010, 314, juris Rn. 9), die Pflichtmitgliedschaft.

    Abgesehen davon, dass der niedersächsische Gesetzgeber die Voraussetzungen, unter denen eine Berufsausübung die Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer begründet, eigenständig bestimmen kann (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9.93 -, NJW 1997, 814, juris Rn. 17; Senatsurt. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 18), knüpft § 1 Abs. 2 Satz 1 HeilBG die Mitgliedschaft in der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz an engere Voraussetzungen als § 2 Abs. 1 Satz 2 PflegeKG in Bezug auf die Beklagte.

    In die Beurteilung einfließen können auch die Art und das Ausmaß, mit dem die Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 PflegeKG bei der ausgeübten Tätigkeit Verwendung finden können beziehungsweise mit dem sie diese Tätigkeit prägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9.93 -, NJW 1997, 814, juris Rn. 24; Senatsbeschl. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 23).

    Beachtlich kann sein, ob es sich um ein klassisches (vgl. Senatsurt. v. 23.11.2009 - 8 LA 200/09 -, NVwZ-RR 2010, 314, juris Rn. 9) oder weit verbreitetes (vgl. Senatsbeschl. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 19) Arbeitsfeld für Angehörige mit einer Berufsqualifikation im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PflegeKG handelt.

    Die der Beklagten nach § 9 Abs. 1 PflegeKG zur Selbstverwaltung zugewiesenen Aufgaben, allen voran die Standesvertretung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 PflegeKG, wonach die Beklagte die gemeinsamen beruflichen Belange der Kammermitglieder im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit wahrzunehmen hat, rechtfertigen es aber, sämtliche Ausprägungen der Berufsausübung von Pflegefachkräften im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PflegeKG - auch im Randbereich zu anderen Berufen - in die Pflichtmitgliedschaft einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9.93 -, NJW 1997, 814, juris Rn. 21; Senatsbeschl. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 19).

    Die Pflichtmitgliedschaft in der Beklagten, die als solche nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. Senatsurt. v. 22.08.2019 - 8 LC 116/18 -), bleibt hiervon unberührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9.93 -, NJW 1997, 814, juris Rn. 25; Senatsbeschl. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2019 - 8 LC 116/18

    Öffentliche Aufgabe; Entscheidungsspielraum; Gesetzgebungskompetenz; Kammer;

    Eine rechtswidrig zu hoch festgelegte Beitragshöhe bewirkt hingegen nicht die Rechtswidrigkeit der Pflichtmitgliedschaft als solcher, sondern steht nur der Geltendmachung des überhöhten Beitrags entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814, juris Rn. 25; Senatsurt. v. 19.10.1998 - 8 L 1817/98 -, juris Rn. 17; Senatsbeschl. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 22).
  • VG Koblenz, 09.03.2018 - 5 K 1084/17

    In der EKG-Funktionsabteilung eines Krankenhauses arbeitende Krankenpflegerin ist

    In Übereinstimmung mit einer Reihe anderer Oberverwaltungsgerichte zu vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften (OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LC 13/05 -, juris; Beschluss vom 7. August 2008 - 8 LC 18/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. April 2008 - 5 A 4699/05 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 6 A 11306/11

    Pflichtmitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer bei Tätigkeit in der

    In Übereinstimmung mit einer Reihe anderer Oberverwaltungsgerichte zu vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften (OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LC 13/05 -, juris; Beschluss vom 7. August 2008 - 8 LC 18/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. April 2008 - 5 A 4699/05 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 -, AS 33, 293, juris) vertritt der Senat die Ansicht, dass eine Berufsausübung "als ... Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- oder Jugendlichenpsychotherapeut" (im Folgenden werden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus Gründen der Vereinfachung nicht gesondert erwähnt) im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HeilBG nicht auf die Ausübung heilkundlicher Psychotherapie im Sinne von § 1 Abs. 3 PsychThG beschränkt ist, sondern auch solche berufliche Betätigungen - insbesondere Beratungs- oder Aufsichtstätigkeiten - umfasst, bei denen psychotherapeutische Kenntnisse und Fähigkeiten eine gewisse Rolle spielen können und die eine gewisse Nähe zur heilkundlichen Psychotherapie aufweisen.

    Das Ansehen dieses Berufsstandes kann die Landespsychotherapeutenkammer daher nur dann effektiv wahren, wenn ihr grundsätzlich alle unter der Berufsbezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut" tätigen Personen angehören (ähnlich OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. August 2008, a.a.O.).

    Das gilt insbesondere angesichts des Umstands, dass ein erheblicher Teil der Psychologischen Psychotherapeuten in Beratungsstellen tätig und dort - jedenfalls nicht im engeren Sinne - heilkundlich tätig ist (vgl. Merz, Psychotherapeutenjournal 2007, 139; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. August 2008, a.a.O.).

    Dazu würde nicht nur die Frage gehören, ob der Betreffende heilkundlich tätig ist, sondern auch, ob er sich wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren bedient, denn nur für eine solche Betätigung ist eine Approbation erforderlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. August 2008, a.a.O.).

  • VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18

    Berufsausübung; Fallmanagerin; Niedersachsen; Pflegekammer; Verfassungsrecht;

    Dieses weite Verständnis entspricht dem Willen des niedersächsischen Gesetzgebers, "die einschlägige und ständige Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - OVG - (vgl. Beschluss vom 7. August 2008, 8 LC 18/08) zur Berufsausübung und zur Kammermitgliedschaft in die gesetzliche Regelung des Kammergesetzes für die Heilberufe [§ 2 Abs. 1 Satz 1 HKG, Anm. d. Gerichts] aufzunehmen und so für die betroffenen Kammermitglieder klar erkennbar werden zu lassen." (LT-Drs. 17/5110, S. 30).

    Dahinter steht die - zutreffende - Erwägung, dass andernfalls die in § 9 Abs. 1 Nr. 1 PflegeKG umschriebene Aufgabe der Kammer, die gemeinsamen beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen, verfehlt würde (Nds. OVG, Beschl. v. 07.08.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 19; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 23.08.2006 - 1 R 19/06 -, juris Rn. 53-57).

    Die Mitgliedschaft bei der Beklagten, deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit die erkennende Kammer nicht in Zweifel zieht (vgl. VG Hannover, Urt. v. 07.11.2018 - 7 A 5658/17 -) bleibt davon unberührt (BVerwG, Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschl. v. 07.08.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2009 - 8 LA 200/09

    Ausübung einer "ärztlichen" Tätigkeit durch den Verwaltungsleiter eines

    Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist der Begriff der "ärztlichen" Tätigkeit i. S. d. der Beitragsordnung nicht mit einer "approbationspflichtigen" Tätigkeit gleichzusetzen, sondern, wie in der gesetzlichen Regelung über die Begründung der Mitgliedschaft in § 2 Abs. 1 HKG, weiter zu verstehen (vgl. hierzu und zum Folgenden: Senatsbeschl. v. 7.8.2008 - 8 LC 18/08 - juris, m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 6 A 11831/19

    Anknüpfung der Kammermitgliedschaft an die Ausübung eines Heilberufs

    Andernfalls würde die in § 3 Abs. 2 HeilBG umschrieben Aufgabe, die gemeinsamen, gleichartigen beruflichen Belange und Interessen des Berufsstandes zu wahren, verfehlt (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 7. August 2008 - 8 LC 18/08 -, juris, Rn. 19; OVG des Saarlandes, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 -, juris, Rn. 53 f.).
  • VG Köln, 13.11.2012 - 7 K 3578/11

    Rechtliche Ausgestaltung der Beitragspflicht eines approbierten Psychologischen

    vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des kammerrechtlichen Berufsbegriffes OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.08.2008 - 8 LC 18/08 -, Rn. 22, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.2007 - 8 LC 13/05 -, Rn. 40 ff., juris; OVG Saarland, Urteil vom 23.08.2006 - 1 R 19/06 -, Rn. 75 ff., juris; VG Weimar, Beschluss vom 20.07.2007 - 8 E 858/07 We -, Rn. 25 f., juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2011 - 7 K 109/10 - VG Köln, Urteil vom 13.04.2010 - 7 K 593/08 -.
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