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   OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 8 LC 2/09   

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OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 8 LC 2/09 (https://dejure.org/2009,79737)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.10.2009 - 8 LC 2/09 (https://dejure.org/2009,79737)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 (https://dejure.org/2009,79737)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 3.21

    Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines

    Bekanntgegebene und angefochtene Bescheide wurden wegen der Fehlerhaftigkeit der bis Ende 2006 angewendeten Rechnungsgrundlagen durch das AVW oder - wie im Fall des Antragstellers - gerichtlich aufgehoben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Oktober - 8 LC 2/09 -).

    Das Oberverwaltungsgericht wies auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).

    Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

    Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

  • BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 1.21

    Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung

    Das Oberverwaltungsgericht wies jeweils auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).

    Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

    Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

  • BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 2.21

    Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung;

    Das Oberverwaltungsgericht wies jeweils auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).

    Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

    Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

  • BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 4.21

    Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines

    Das Oberverwaltungsgericht wies auf die unionsrechtliche Verpflichtung hin, die Höhe der Anwartschaften geschlechtsneutral zu regeln (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - jeweils in juris).

    Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

    Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 47/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

    Diese Bescheide sah der Senat in Beschlüssen vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris) als rechtswidrig an, weil es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehle.
  • VG Hannover, 16.05.2012 - 5 A 5322/11

    Rentenanwartschaft

    Nach der rückwirkenden Inkraftsetzung von § 15 Abs. 2 Satz 3 ABH zum 01.01.2007 und der amtlichen Veröffentlichung der Rechnungsgrundlagen des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen für die Jahre 2000 bis 2006 existiert eine wirksame Rechtsgrundlage für Einweisungsbescheide in den Ruhestand (zu Nds. OVG, Beschluss vom 21.10.2009 - 8 LC 13/09 -, rechtsprechung.niedersachsen.de; ferner Beschlüsse vom 23.10.2009 - 8 LC 12/09 - und - 8 LC 02/09 -) .

    An diesen Ausführungen hält die erkennende Kammer nach nochmaliger Überprüfung seiner Rechtsauffassung auch unter Berücksichtigung des obiter dictums des Nds. OVG im Beschluss vom 23.10.2009 - 8 LC 12/09 - und in den gleichlautenden Beschlüssen vom 21.10.2009 in den Verfahren - 8 LC 2/09 - und - 8 LC 13/09 - sowie der zwischenzeitlich ergangenen verfassungsgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung fest.

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 8 LC 130/12

    Absenken einer bestehenden Rentenanwartschaft eines ledigen Mitglieds auf das

    Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssen vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 12/09, 8 LC 2/09 - die Unwirksamkeit des § 15 Abs. 2 ABH in der Fassung der Satzung vom 24. Juli 2007 wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 1 HKG in Verbindung mit § 12 Abs. 6 Nr. 3 HKG im Einzelnen dargelegt.
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 OA 89/10

    Wertfestsetzung bei einem Streit um die Höhe der von einem berufsständischen

    Nach der Rechtsprechung des Senats richtet sich die Wertfestsetzung bei dem Streit um die Höhe der von einem berufsständischen Versorgungswerk zu erbringenden Rentenleistung nach § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG in entsprechender Anwendung (vgl. Senatsbeschl. v. 11.3.2009 - 8 LC 2/09 - Nr. 14.3 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327); Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: Februar 2010, Kommentar zum Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stichwort "Berufsständisches Versorgungswerk").

    In einem solchen Fall ist der Wertfestsetzung nur der Jahresbetrag der streitigen Leistung zu Grunde zu legen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.3.2009 - 8 LC 2/09 - m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 49/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

    Diese Bescheide sah der Senat in Beschlüssen vom 21. und 23. Oktober 2009 (- 8 LC 2/09, 8 LC 12/09 und 8 LC 13/09 -, juris) als rechtswidrig an, weil es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehle.
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