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   OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02   

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https://dejure.org/2002,13831
OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02 (https://dejure.org/2002,13831)
OVG Berlin, Entscheidung vom 06.09.2002 - 8 N 131.02 (https://dejure.org/2002,13831)
OVG Berlin, Entscheidung vom 06. September 2002 - 8 N 131.02 (https://dejure.org/2002,13831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Widerspruchs gegen eine Ausweisung; Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, "ob bei der Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten EU-Angehörigen ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist"; Widerspruchsverfahren; Verfahrensrechtliche Mindestgarantie; ...

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Richtlinie 64/221/EWG Art. 9; ; AGVwGO § 4 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 895
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 17.06.1997 - C-65/95

    Shingara

    Auszug aus OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02
    Denn in beiden Fällen greift die Regelung des Art. 9 der Richtlinie nur, sofern keine Rechtsmittel gegeben sind oder die Rechtsmittel nur die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung betreffen oder keine aufschiebende Wirkung haben (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - Rs. C-65/95 und C-111/95 -[Shingara/Radiom], EuGHE 1997 I-3343 [3393]).

    Maßstab dieser Gleichstellungsregelung ist, über welchen Rechtsbehelf Angehörige des Mitgliedstaats gegen die Verwaltungsakte im Allgemeinen verfügen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 1997, a.a.O., 3388, Rn. 31).

    Allerdings spricht der EuGH davon, dass das durch Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehene Eingreifen der "zuständigen Stelle" eine erschöpfende Prüfung der Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte, die die beabsichtigte Maßnahme rechtfertigen, ermöglichen soll (vgl. Urteil vom 17. Juni 1997, a.a.O., 3389, Rn. 34).

    Vielmehr sichert er - wie vom EuGH gefordert (Urteil vom 17. Juni 1997, a.a.O., 3390, Rn. 35) - die Feststellung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) und eine erschöpfende Prüfung des gesamten Sachverhalts an den einschlägigen rechtlichen Maßstäben.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02
    Insbesondere bedarf es keiner Vorlage, wenn die betreffende gemeinschaftsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den EuGH war (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81 - [C.I.L.F.L.T.], EuGHE 1982 I-3415 [3431 Rn. 21]; Dauses, Das Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 177 EG-Vertrag, 2. Aufl. 1995, S. 113 ff.; Oppermann, Europarecht, 2. Aufl. 1999, § 8 Rn. 763, 765; Schwarze [Hrsg.], EU-Kommentar, 2000, Art. 234, Rn. 46).
  • EuGH, 05.03.1980 - 98/79

    Pecastaing / Belgischer Staat

    Auszug aus OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02
    Nur das Fehlen jeglichen gerichtlichen Rechtsbehelfs soll durch Art. 9 der Richtlinie ausgeglichen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 5. März 1980 - Rs. C-98/79 - [Pecastaing], EuGHE 1980 I-691 [714], Rn. 15).
  • VG Stuttgart, 20.11.2001 - 6 K 1307/01

    Ausweisung eines Unionsbürgers; Vorverfahren; Zweckmäßigkeitsprüfung

    Auszug aus OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02
    Unter Berufung auf die im angegriffenen Urteil angesprochenen erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 21. März 2001 - M 28 K 00.2115 -) und des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Beschluss vom 20. November 2001 - 6 K 1307/01 -, InfAuslR 2002, 66) wirft der Kläger die Rechtsfrage auf, "ob bei der Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten EU-Angehörigen ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist".
  • EuGH, 30.11.1995 - C-175/94

    The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Gallagher

    Auszug aus OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02
    Allerdings kann Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie es der Verwaltungsbehörde - von den hier nicht gegebenen dringenden Fällen abgesehen - verbieten, eine Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet zu treffen, bevor eine zuständige Stelle ihre Stellungnahme abgegeben hat (EuGH, Urteil vom 30. November 1995 - Rs. C-175/94 - [Gallagher], EuGHE 1995 I-4253 [4279 f.]).
  • OVG Berlin, 03.04.1998 - 8 N 10.98

    Rechtsfrage; Klärungsbedürftigkeit; Kapitalentschädigung; Beschränkte

    Auszug aus OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02
    Dargelegt sind diese Zulassungsvoraussetzungen, wenn der Antrag eine bestimmte Rechtsfrage formuliert, deren Entscheidungserheblichkeit erkennen lässt und zumindest einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 1997 - OVG 8 SN 414.97 - vom 3. April 1998 - OVG 8 N 10.98 - VIZ 1998, 701; vom 13. Juli 1999 - OVG 8 SN 98.99 -).
  • VG München, 21.03.2001 - M 28 K 00.2115

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung und der Abschiebungsandrohung eines griechischen

    Auszug aus OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02
    Unter Berufung auf die im angegriffenen Urteil angesprochenen erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 21. März 2001 - M 28 K 00.2115 -) und des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Beschluss vom 20. November 2001 - 6 K 1307/01 -, InfAuslR 2002, 66) wirft der Kläger die Rechtsfrage auf, "ob bei der Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten EU-Angehörigen ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist".
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