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   OVG Berlin, 18.09.1998 - 8 N 45.98   

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OVG Berlin, 18.09.1998 - 8 N 45.98 (https://dejure.org/1998,8436)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.09.1998 - 8 N 45.98 (https://dejure.org/1998,8436)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. September 1998 - 8 N 45.98 (https://dejure.org/1998,8436)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 308 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 1318
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Berufungszulassung gegen die

    Wer gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung beantragt, muss damit, dass das Oberverwaltungsgericht auf eine vom Verwaltungsgericht nicht herangezogene Begründung abstellt und daher die Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Frage verneint, jedenfalls dann nicht rechnen, wenn die alternative Begründung nicht auf der Hand liegt und selbst auf einen Zulassungsgrund führt, indem sie etwa ihrerseits grundsätzlich klärungsbedürftige Fragen aufwirft (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 18. September 1998 - 8 N 45/98 -, NVwZ 1998, S. 1318 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 124 Rn. 15 b).
  • OVG Thüringen, 01.03.2000 - 2 KO 9/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

    Weder das Verfahrensrecht (wie etwa im Bereich des Asylrechts § 78 AsylVfG) noch das materielle Recht (wie etwa im Bereich des Baurechts im Hinblick auf den aus Art. 14 GG folgenden Bestandsschutz) gebieten ein Abstellen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. auch OVG Berlin, Beschluß vom 18. September 1998 - 8 N 45.98 -, zitiert nach Juris; ferner: Kuntze, in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, Heidelberg 1999, § 113 Rdnrn. 36-40).

    Allerdings hat die Behörde bei ihrer Rücknahmeentscheidung neben dem Restitutionsinteresse des Berechtigten auch das Veräußerungsinteresse des Verfügungsberechtigten und das Erwerbsinteresse seiner Vertragspartner sowie den öffentlichen Belang eines funktionsfähigen Grundstücksmarkts mitabzuwägen (vgl. SächsOVG, Urteil vom 1. Dezember 1994 - 1 S 671/93 -, in VIZ 1995, 245 [246]; OVG Berlin, Urteil vom 18. September 1998 - 8 N 45.98 - zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 3. März 1999 - III ZR 29/98 - a. a. O.; Thomas, in Kimme [Hrsg.], Offene Vermögensfragen, Band II, Köln 1999 [Bearbeitung 4/1994], § 5 GVO Rdnr. 6; Fritsche, NJW 2000, 390 [393, 394]; Faßbender, VIZ 1993, 527 [532]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - 3 N 95.07

    Verhältnis des Rehabilitierungsverfahrens und der Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Ihr ausschließlicher Zweck (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfes für ein Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz, BT-Drs. 12/5553, S. 156) besteht also darin, substanzielle Restitutionsansprüche zu sichern und speziell die vermögensrechtliche Verfügungssperre grundstücksverkehrsrechtlich zu effektiveren (OVG Berlin, Beschluss vom 18. September 1998, VIZ 1998, 699, 700, m.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 10.09.2001 - 4 B 42/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine sofort

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  • VG Berlin, 17.02.2000 - 29 A 200.99

    Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für die Veräußerung von

    Nach alledem kann hier dahinstehen, ob nicht ohnehin, wie die Kammer in ihrer Rechtsprechung bisher angenommen hat, auch in den Fällen im Ausland gestellter Rehabilitierungsanträge die Sperrwirkung des § 3 Abs. 3 VermG erst mit Vorlage einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG eintritt (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 4 VwRehaG und dazu OVG Berlin, Beschluss vom 18. September 1998, VIZ 1998, 699, m.w.N.), ob es überhaupt in Fällen erfolgter Rehabilitierungen durch ausländische Stellen noch eines (weiteren) Antragsverfahrens nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz bedarf, wovon aber das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 25. Februar 1999 (a.a.O.) offenbar ausgeht, und ob nicht, soll die Klage Erfolg haben, ein solcher Antrag im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. auch dazu OVG Berlin, a.a.O., m.w.N.) bereits gestellt sein muss, was hier nicht der Fall war.
  • OVG Berlin, 12.07.1999 - 4 N 16.99

    Anspruch von Adoptivmüttern auf "Mutterschaftsurlaub" im Beamtenrecht

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