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LG Bielefeld, 21.11.1991 - 8 O 129/90 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 153/07
Schmerzensgeld: Bemessung bei unfallbedingten Verletzungen mit Verlust der Milz
Als Vergleichsfälle dienen dem Senat die Entscheidungen des LG Bielefeld (Urt. v. 21.11.1990 - 8 O 129/90 -, zitiert nach Slizyk, Schmerzensgeldtabelle, 5. Aufl., Nr. 1111), das bei einem Milzverlust, einem Schädelhirntrauma I. Grades sowie Gesichtsverletzungen ein Schmerzensgeld von umgerechnet 6.391,15 EUR zuerkannt hat, die Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem Jahre 1990, das bei einem Milzverlust nach Milzruptur, Brustquetschungen mit Rippenfraktur sowie einer Kniegelenksprellung ein Schmerzensgeld von 20.000,00 DM zuerkannt hat (…zitiert nach Slizyk a.a.O., Nr. 1249) sowie die Entscheidung des LG Oldenburg, das bereits im Jahre 1989 bei einem Milzverlust nach Milzruptur sowie Schürfwunden ein Schmerzensgeld von 15.000,00 DM zuerkannt hat (…vgl. Slizyk a.a.O., Rn. 691).