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   LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10   

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https://dejure.org/2012,26941
LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10 (https://dejure.org/2012,26941)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26.07.2012 - 8 O 9839/10 (https://dejure.org/2012,26941)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 8 O 9839/10 (https://dejure.org/2012,26941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohngebäudeversicherung: Wann liegt eine Überschwemmung vor?

  • rabüro.de

    Dringt Regen- und Schmelzwasser in Keller ein, kann dies versicherungsrechtlich eine Überschwemmung darstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gerichtsurteile zum Thema Fenster und Türen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
    Demnach ist die - in den Bedingungen nicht näher definierte - "Überflutung von Grund und Boden" dann anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (BGH VersR 2005, 828).

    Wollte man sich aber in eine solche begeben, bliebe vernünftigerweise zur Bestimmung der "Erheblichkeit" in der Definition des BGH (VersR 2005, 828 unter II. 1.), nur der Vergleich mit dem hierdurch verursachten Schaden.

    Im Sinne der Auslegung des BGH (VersR 2005, 828) ist etwa § 3 Buchst. a) BWE 2008 (Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden - BWE 2008 - Weitere Elementarschäden-BesBed. BWE 2008; Version 01.01.2008, GDV 0703) formuliert.

    Diese Erkenntnis verkennt schon die entsprechenden Ausführungen des BGH in VersR 2005, 828, da dort davon die Rede ist, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln, nicht aber, dass sich Wassermengen auf einer erheblichen Geländeoberfläche ansammeln müssten.

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 92/11

    Wohngebäudeversicherungsvertrag: Niederschlagswasser in einem Lichtschacht als

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
    Versicherungsschutz besteht also nicht, wenn sich Wasser auf Gebäudeteilen - wie etwa einem Flachdach (OLG Karlsruhe VersR 2012, 231) - ansammelt, in das Gebäude eindringt und dort Schäden an versicherten Sachen verursacht (zutreffend LG Köln BeckRS 2009, 05101: Wasseransammlung nur in einem Lichtschacht aus Kunststoff; ebenso für einen Lichtschacht OLG Karlsruhe VersR 2012, 231).

    Gleiches muss für einen abgesenkten Teil des Grundstücks gelten, der als - wenngleich nicht begehbarer - "Lichthof" einem Raum im Untergeschoss Licht und Luft verschaffen soll (a.A. OLG Karlsruhe VersR 2012, 231).

    Gleiches gilt für einen gepflasterten Garagenvorplatz und muss dann jedenfalls auch für eine solche gepflasterte Terrasse gelten, die nicht in das Gebäude hineinragt, sondern lediglich an die äußerste Gebäudeaußenwand anschließt (für Terrasse zweifelnd - "in der Regel nicht": OLG Karlsruhe VersR 2012, 231 die Terrasse als Teil des versicherten Gebäudes betrachtend auch Wussow VersR 2008, 1292, 1294).

    Folglich stellt das OLG Karlsruhe (VersR 2012, 231) zutreffend klar, dass eine Überschwemmung nicht voraussetzt, dass das gesamte versicherte Grundstück überflutet ist.

  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
    Das ist beispielsweise anzunehmen nach verbindlichem Abschluss eines entsprechenden Werkvertrages (BGH VersR 2004, 512; BGH VersR 2011, 1180).

    Im Übrigen ist bei der hier vertretenen Auslegung auch dem von der einschlägigen BGH-Rechtsprechung geforderten Kriterium, dass Manipulationen durch den Versicherungsnehmer möglichst auszuschließen sein sollen (BGH VersR 2004, 512) jedenfalls in gleichem Umfang Rechnung getragen, wie es bei einem (mündlichen) unbedingten Reparaturvertrag der Fall ist.

  • LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
    Damit verlangen die hier relevanten Klauseln für eine Überschwemmung nicht - jedenfalls nicht erkennbar -, dass sich erhebliche Wassermengen auf der nicht versiegelten Geländeoberfläche ansammeln (so aber z.B. LG Kempten BeckRS 2008, 01988; ähnlich tendierend wohl AG Heinsberg r+s 2009, 25).

    bb) Ebenso hat für einen ähnlichen Fall das LG Kempten (BeckRS 2008, 01988) entschieden.

  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
    Der Versicherungsnehmer wird dabei in erster Linie vom Wortlaut einer Klausel ausgehen (BGH VersR 2009, 623).

    Eine solche Gefährdung des Vertragszwecks ist anzunehmen, wenn mit der Einschränkung der Leistung der Vertrag ausgehöhlt werden kann und damit in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (st. Rspr. BGH VersR 2009, 623).

  • LG Köln, 05.04.2006 - 24 T 5/06
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
    Versicherungsschutz besteht also nicht, wenn sich Wasser auf Gebäudeteilen - wie etwa einem Flachdach (OLG Karlsruhe VersR 2012, 231) - ansammelt, in das Gebäude eindringt und dort Schäden an versicherten Sachen verursacht (zutreffend LG Köln BeckRS 2009, 05101: Wasseransammlung nur in einem Lichtschacht aus Kunststoff; ebenso für einen Lichtschacht OLG Karlsruhe VersR 2012, 231).

    Beim fernliegenden Verständnis des OLG Oldenburg vom Überflutungsbegriff könnte außerdem ein Hanggrundstück nie bedingungsgemäß überschwemmt werden/sein (so wohl auch LG Köln BeckRS 2009, 05101).

  • LG Hannover, 27.10.2006 - 8 O 150/06
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
    Soweit das LG Hannover (r+s 2011, 395) Wassermengen dann nicht als erheblich anerkennen will, wenn das Eindringen des Wassers nicht auf die Wassermengen selbst, sondern auf eine bauliche Gestaltung des Grundstücksbereichs (dort: abfallendes Grundstück zum Kellerabgang hin und Versiegelung des Bereichs vor dem Kellereingang durch Pflastersteine) zurückzuführen ist, erschließt sich Herkunft und Sinn der damit hergestellten Verbindung nicht.

    Beim Bereich vor der Kellereingangstür handelt es sich mangels Erkennbarkeit solcher nahezu haarspalterischer Differenzierungen nach dem natürlichen Sprachgebrauch nicht um einen Teil des versicherten Gebäudes (a.A. LG Hannover r+s 2011, 395).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
    Im Bereich der allerdings hier gegebenen vertraglichen (Sekundär-)Haftung wegen Verzugs ist eine solche Pauschale ohne nähere Darlegung der getätigten Aufwendungen in der Rechtsprechung - anders als bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden - nicht generell anerkannt (BGH VersR 2012, 917).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
    Damit verbleibt es bei dem Grundsatz, dass diejenige Kosten auslösende anwaltliche Tätigkeit, die vor Verzugseintritt erfolgt, selbst noch kein Verzugsschaden sein kann (vgl. BGH NJW 2008, 1888).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
    Das ist beispielsweise anzunehmen nach verbindlichem Abschluss eines entsprechenden Werkvertrages (BGH VersR 2004, 512; BGH VersR 2011, 1180).
  • OLG Oldenburg, 20.10.2011 - 5 U 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Versicherungsfalls wegen Überschwemmung

  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

  • BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77

    Verstoß des Versicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf

  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 51/82

    Begriff des Sturmschadens; Entschädigungspflicht für einen Lawinenschaden

  • AG Heinsberg, 22.01.2007 - 16 C 242/06
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09

    Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

  • BGH, 15.12.2010 - IV ZR 24/10

    Private Unfallversicherung: Ermittlung des Invaliditätsgrads bei Vereinbarung

  • OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 103/05

    Begriff der Überschwemmung L

  • LG Berlin, 11.11.2003 - 7 O 137/03

    Wassereintritt in Keller wegen Grundwasseranstiegs ist keine Überschwemmung

  • OLG Nürnberg, 15.08.2016 - 8 U 2630/15

    Kein Nachweis eines Überschwemmungs- und Rückstauschadens in der

    Die nicht rechtskräftig gewordene Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 26.7.2012 - 8 O 9839/10 ist nicht frei von Zweifeln, da der Kellereingang eher einem Gebäude als dem Grund und Boden des versicherten Grundstücks zuzurechnen ist.
  • OLG Hamm, 11.06.2014 - 20 U 102/14

    Begriff der Überschwemmung i.S. der Wohngebäudeversicherungsbedingungen

    Der vom Kläger zitierten Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (r + s 2012, 442 ff.) folgt der Senat nicht.
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