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   OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 OA 89/10   

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https://dejure.org/2010,20752
OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 OA 89/10 (https://dejure.org/2010,20752)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.09.2010 - 8 OA 89/10 (https://dejure.org/2010,20752)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 2010 - 8 OA 89/10 (https://dejure.org/2010,20752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wertfestsetzung bei dem Streit um die Höhe der von einem berufsständischen Versorgungswerk zu erbringenden Rentenleistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 2 S. 1 GKG; § 52 Abs. 1 GKG; § 15 Abs. 2 ABH
    Wertfestsetzung bei einem Streit um die Höhe der von einem berufsständischen Versorgungswerk zu erbringenden Rentenleistung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertfestsetzung bei einem Streit um die Höhe der von einem berufsständischen Versorgungswerk zu erbringenden Rentenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wertfestsetzung bei einem Streit um die Höhe der von einem berufsständischen Versorgungswerk zu erbringenden Rentenleistung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 8 LC 2/09
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 OA 89/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats richtet sich die Wertfestsetzung bei dem Streit um die Höhe der von einem berufsständischen Versorgungswerk zu erbringenden Rentenleistung nach § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG in entsprechender Anwendung (vgl. Senatsbeschl. v. 11.3.2009 - 8 LC 2/09 - Nr. 14.3 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327); Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: Februar 2010, Kommentar zum Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stichwort "Berufsständisches Versorgungswerk").

    In einem solchen Fall ist der Wertfestsetzung nur der Jahresbetrag der streitigen Leistung zu Grunde zu legen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.3.2009 - 8 LC 2/09 - m.w.N.).

  • BFH, 11.01.2006 - II E 3/05

    Streitwert bei Streitigkeiten über Grundstückswerte für Zwecke der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 OA 89/10
    Angesichts des von § 52 Abs. 1 GKG eingeräumten Ermessens bei der Streitwertfestsetzung, das nicht nur die Befugnis des Gerichts zu Schätzungen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2010 - 14 C 09.2297 -, juris Rn. 8; Sächsisches OVG, Beschl. v. 25.11.2009 - 4 E 111/09 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.10.2009 - 11 OA 391/09 -, juris Rn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., GKG § 52 Rn. 14), sondern auch zu Schematisierungen und Pauschalisierungen umfasst (vgl. BFH, Beschl. v. 11.1.2006 - II E 3/05 -, juris Rn. 5), und des bei einer individuellen versicherungsmathematischen Berechnung im Vergleich zur Bearbeitung der Hauptsache übermäßigen Aufwandes bei der Bestimmung des bloßen Streitwertes ist es hier ermessensgerecht, auf eine individuelle versicherungsmathematische Berechnung zu verzichten und stattdessen den vom Beklagten benannten Umrechnungsfaktor anzuwenden.
  • OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 OA 391/09

    Streitwertbestimmung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung von sog.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 OA 89/10
    Angesichts des von § 52 Abs. 1 GKG eingeräumten Ermessens bei der Streitwertfestsetzung, das nicht nur die Befugnis des Gerichts zu Schätzungen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2010 - 14 C 09.2297 -, juris Rn. 8; Sächsisches OVG, Beschl. v. 25.11.2009 - 4 E 111/09 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.10.2009 - 11 OA 391/09 -, juris Rn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., GKG § 52 Rn. 14), sondern auch zu Schematisierungen und Pauschalisierungen umfasst (vgl. BFH, Beschl. v. 11.1.2006 - II E 3/05 -, juris Rn. 5), und des bei einer individuellen versicherungsmathematischen Berechnung im Vergleich zur Bearbeitung der Hauptsache übermäßigen Aufwandes bei der Bestimmung des bloßen Streitwertes ist es hier ermessensgerecht, auf eine individuelle versicherungsmathematische Berechnung zu verzichten und stattdessen den vom Beklagten benannten Umrechnungsfaktor anzuwenden.
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2009 - 8 LC 13/09

    Wirksamkeit der für die Berechnung der Rentenanwartschaft in Bezug genommenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 OA 89/10
    Der danach der Streitwertbemessung stets zugrunde zu legende Jahresbetrag ergibt sich vorliegend aus der Differenz zwischen dem Betrag, den die Klägerin als lediges Mitglied des Beklagten aus ihren bis zum Jahresende 2006 geleisteten Beiträgen nach den bis dahin von dem Beklagten angewandten Rechnungsgrundlagen als Altersrente zu erwarten hatte (1.), und dem insoweit abgesenkten Betrag, der sich durch die "fiktive Eheschließung" gemäß § 15 Abs. 2 Abs. 2 der rückwirkend seit dem 1. Januar 2007 in Kraft gesetzten Satzung für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung (ABH) ab dem Jahresbeginn 2007 ergibt (2.) (vgl. Senatsbeschl. v. 11.3.2009 - 8 LC 13/09 -).
  • OVG Sachsen, 25.11.2009 - 4 E 111/09

    Altlastenfreistellung; Streitwert; Auffangsstreitwert; Bescheidungsklage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 OA 89/10
    Angesichts des von § 52 Abs. 1 GKG eingeräumten Ermessens bei der Streitwertfestsetzung, das nicht nur die Befugnis des Gerichts zu Schätzungen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2010 - 14 C 09.2297 -, juris Rn. 8; Sächsisches OVG, Beschl. v. 25.11.2009 - 4 E 111/09 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.10.2009 - 11 OA 391/09 -, juris Rn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., GKG § 52 Rn. 14), sondern auch zu Schematisierungen und Pauschalisierungen umfasst (vgl. BFH, Beschl. v. 11.1.2006 - II E 3/05 -, juris Rn. 5), und des bei einer individuellen versicherungsmathematischen Berechnung im Vergleich zur Bearbeitung der Hauptsache übermäßigen Aufwandes bei der Bestimmung des bloßen Streitwertes ist es hier ermessensgerecht, auf eine individuelle versicherungsmathematische Berechnung zu verzichten und stattdessen den vom Beklagten benannten Umrechnungsfaktor anzuwenden.
  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 14 C 09.2297

    Streitwertbeschwerde; Streitwert bei Baugenehmigung für eine bereits erfolgte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 OA 89/10
    Angesichts des von § 52 Abs. 1 GKG eingeräumten Ermessens bei der Streitwertfestsetzung, das nicht nur die Befugnis des Gerichts zu Schätzungen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2010 - 14 C 09.2297 -, juris Rn. 8; Sächsisches OVG, Beschl. v. 25.11.2009 - 4 E 111/09 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.10.2009 - 11 OA 391/09 -, juris Rn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., GKG § 52 Rn. 14), sondern auch zu Schematisierungen und Pauschalisierungen umfasst (vgl. BFH, Beschl. v. 11.1.2006 - II E 3/05 -, juris Rn. 5), und des bei einer individuellen versicherungsmathematischen Berechnung im Vergleich zur Bearbeitung der Hauptsache übermäßigen Aufwandes bei der Bestimmung des bloßen Streitwertes ist es hier ermessensgerecht, auf eine individuelle versicherungsmathematische Berechnung zu verzichten und stattdessen den vom Beklagten benannten Umrechnungsfaktor anzuwenden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 - 6 E 10435/16

    Höhe der von einem berufsständischen Versorgungswerk festzusetzenden Rente;

    Nach § 52 Abs. 1 GKG ist in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 42 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GKG sowie nach Nr. 14.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Wertfestsetzung in einem Streit um die Höhe der von einem berufsständischen Versorgungswerk zu erbringenden Rentenleistung von dem dreifachen Jahresbetrag der Rente auszugehen (vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 20. September 2010 - 8 OA 89/10 -, juris).
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