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   LG Bielefeld, 07.09.2016 - 08 Qs 379/16 VIII   

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LG Bielefeld, 07.09.2016 - 08 Qs 379/16 VIII (https://dejure.org/2016,32022)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 07.09.2016 - 08 Qs 379/16 VIII (https://dejure.org/2016,32022)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 07. September 2016 - 08 Qs 379/16 VIII (https://dejure.org/2016,32022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht des sprachunkundigen Ausländers auf Unterstützung durch einen Dolmetscher für das gesamte Verfahren; Benennung eines Rechtsanwalts des Vertrauens vor der Bestimmung des Pflichtverteidigers; Erstattung der durch den Pflichtverteidigerwechsel entstehenden Mehrkosten

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Mehrkosten eines neuen Pflichtverteidigers durch den Pflichtverteidigerwechsel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus LG Bielefeld, 07.09.2016 - 8 Qs 379/16
    Die in § 187 Abs. 2 S.1 GVG genannten regelmäßig zu übersetzenden Anordnungen und Entscheidungen, sind beispielhaft genannt und stellen keine abschließende Aufzählung dar; alle Unterlagen, die mit Blick auf die Wahrnehmung der Verteidigung und die Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren notwendig sind, müssen grundsätzlich schriftlich übersetzt werden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., zu § 187 GVG Rz.3 m.w.N.).Das sich aus Art. 6 Abs. 3 lit.e) der Menschenrechtskonvention ergebende Recht des sprachunkundigen Ausländers auf Unterstützung durch einen Dolmetscher gilt nicht nur für die Hauptverhandlung, sondern soll für das gesamte Verfahren sicherstellen, dass ihm sämtliche Schriftstücke und Erklärungen in dem gegen ihn geführten Verfahren übersetzt werden, auf deren Verständnis er angewiesen ist, um ein faires Verfahren zu haben (vgl. BGH, 3 StR 6/00; Beschluss vom 26.10.2000, OLG Dresden, 2 Ws 96/11, Beschluss vom 19.04.2011, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LG Bielefeld, 07.09.2016 - 8 Qs 379/16
    Die mangelhafte Kenntnis der deutschen Sprache bei einem Ausländer darf nicht zu einer Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl. BVerfGE 40, 95, Beschluss vom 10.06.1975, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 19.04.2011 - 2 Ws 96/11

    Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen für Dolmetscherleistungen

    Auszug aus LG Bielefeld, 07.09.2016 - 8 Qs 379/16
    Die in § 187 Abs. 2 S.1 GVG genannten regelmäßig zu übersetzenden Anordnungen und Entscheidungen, sind beispielhaft genannt und stellen keine abschließende Aufzählung dar; alle Unterlagen, die mit Blick auf die Wahrnehmung der Verteidigung und die Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren notwendig sind, müssen grundsätzlich schriftlich übersetzt werden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., zu § 187 GVG Rz.3 m.w.N.).Das sich aus Art. 6 Abs. 3 lit.e) der Menschenrechtskonvention ergebende Recht des sprachunkundigen Ausländers auf Unterstützung durch einen Dolmetscher gilt nicht nur für die Hauptverhandlung, sondern soll für das gesamte Verfahren sicherstellen, dass ihm sämtliche Schriftstücke und Erklärungen in dem gegen ihn geführten Verfahren übersetzt werden, auf deren Verständnis er angewiesen ist, um ein faires Verfahren zu haben (vgl. BGH, 3 StR 6/00; Beschluss vom 26.10.2000, OLG Dresden, 2 Ws 96/11, Beschluss vom 19.04.2011, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 27.04.2010 - 1 Ws 144/10

    Verfahren der Vollstreckung einer Maßregel: Voraussetzungen für die Auswechslung

    Auszug aus LG Bielefeld, 07.09.2016 - 8 Qs 379/16
    Für die angefochtene Einschränkung hinsichtlich der Gebühren des neuen Pflichtverteidigers besteht kein Raum; ein entsprechender Verzicht (der grundsätzlich zulässig ist - vgl. Beschluss des OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.4.2010, Az.1 Ws 144/10, Beschluss des OLG Braunschweig vom 28.07.2008, Az. Ws 262/08, zitiert nach juris) ist von dem neuen Pflichtverteidiger auf der Basis der angenommenen Verletzung des Anhörungsrechts des Angeklagten aus § 142 StPO nicht erklärt worden.
  • OLG Braunschweig, 28.07.2008 - Ws 262/08
    Auszug aus LG Bielefeld, 07.09.2016 - 8 Qs 379/16
    Für die angefochtene Einschränkung hinsichtlich der Gebühren des neuen Pflichtverteidigers besteht kein Raum; ein entsprechender Verzicht (der grundsätzlich zulässig ist - vgl. Beschluss des OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.4.2010, Az.1 Ws 144/10, Beschluss des OLG Braunschweig vom 28.07.2008, Az. Ws 262/08, zitiert nach juris) ist von dem neuen Pflichtverteidiger auf der Basis der angenommenen Verletzung des Anhörungsrechts des Angeklagten aus § 142 StPO nicht erklärt worden.
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