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   BSG, 20.05.1976 - 8 RU 134/75   

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BSG, 20.05.1976 - 8 RU 134/75 (https://dejure.org/1976,5327)
BSG, Entscheidung vom 20.05.1976 - 8 RU 134/75 (https://dejure.org/1976,5327)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 1976 - 8 RU 134/75 (https://dejure.org/1976,5327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Versicherter Arbeitsweg - Weg zur Arbeit - Hilfeleistung - Öffnen einer Straßenbahntür

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 64/75

    Unfallversicherungsträger - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfall - Feststellung -

    Auszug aus BSG, 20.05.1976 - 8 RU 134/75
    Wahrscheinlichkeit damit mußte, daß es zu einem Unrechnen fall kommen würde, wenn also ein einigermaßen vernünftiger Versicherter die Betätigung unterlassen hätte (Ausschluß eines in hohem Maße vernunftwidrigen und gefährlichen Verhaltens, vgl. die zuletzt genannte Entscheidung und das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 4976, 8 RU 64/75).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Geringfügig ist eine Unterbrechung nach diesen Kriterien, wenn die private Besorgung unmittelbar im Bereich der Straße und ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung, also gleichsam "im Vorbeigehen", erledigt werden kann (vgl etwa BSG SozR Nr. 28 zu § 543 RVO: Besorgen von Zigaretten aus einem Automaten am Straßenrand; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 21: Hilfeleistung beim Öffnen einer Straßenbahntür; Urteil des BSG vom 31. Januar 1974 - 2 RU 165/72 - USK 7405 = Die Leistungen 1975, 123: Hilfe beim Hineinheben eines Kinderwagens in den Autobus).
  • BSG, 08.12.2022 - B 2 U 14/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 12

    Erfasst sind Unglücksfälle jeder Art, auch Katastrophen und eingetretene Personen- oder Sachschäden (vgl BSG Urteil vom 15.6.2010 - B 2 U 12/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 15 RdNr 19; BSG Urteil vom 25.1.1973 - 2 RU 55/71 - BSGE 35, 140, 141 = SozR Nr. 39 zu § 539 RVO S Aa 61 = juris RdNr 17; BSG Urteil vom 20.5.1976 - 8 RU 134/75 - SozR 2200 § 539 Nr. 21 S 52 = juris RdNr 15).
  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 24/76

    Teilbereiche des häuslichen Wirkungskreises - Arbeitstätte - Weg - Erhebliche

    damit rechnen mußte, er werde verunglücken (Urteile vom 27. Januar 1976 - 8 RU 64/75 - und vom 20. Mai 1976 - 8 RU 134/75).

    Damit handelte es sich im wesentlichen um eine Spontanreaktion, deren gesundheitliche Folgen nicht ohne weiteres vorauszusehen waren (vgl. Urteile vom 31. Januar 1970 - 2 RU 194/66 - (S. 7/8) und vom 20. Mai 1976 - 8 RU 134/75 - S. 11).

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 35/90

    Einordnung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Unfall auf dem Weg von der

    Auf dem Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeitsstätte wird nach § 550 RVO grundsätzlich ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit angenommen, weil der Versicherte diesen Weg wegen seiner Tätigkeit im Unternehmen zurücklegen muß (vgl zB BSG Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - in BAGUV RdSchr 94/89), oder mit anderen Worten: der innere Zusammenhang ist gegeben, wenn der Weg, den der Versicherte zurückgelegt hat, wesentlich dazu diente, die versicherte Tätigkeit aufzunehmen (vgl zB BSG SozR 2200 § 539 Nr. 21, Urteil des Senats vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - mwN in HV-Info 1990, 2064).

    Damit dient der Weg bereits wesentlich den Interessen desjenigen Betriebes, für den die versicherte Tätigkeit verrichtet wird (auch iS des früher ebenfalls für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig gewesenen 8. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- in SozR 2200 § 539 Nr. 21 = Breithaupt 1977, 224, wo gerade nicht von wesentlichen Interessen des Betriebes die Rede ist, wie die Beklagte irrtümlich meint).

  • LSG Bayern, 19.12.2006 - L 18 U 12/06

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall (Wegeunfall); Innerer

    Es kommt darauf an, ob die Unterbrechung üblicherweise örtlich und zeitlich noch als Teil des versicherten Weges in seiner Gesamtheit angesehen werden kann (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 U 2563/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Private Handlungen sind nämlich ausnahmsweise nur dann versichert, wenn sie zeitlich nur ganz kurz ohne wesentliche Entfernung von der Stelle der versicherten Tätigkeit eingeschoben oder nebenbei verrichtet werden, wie z. B. Zeitungskauf an einem Kiosk oder Zigarettenziehen aus einem Automaten jeweils im öffentlichen Straßenbereich auf einem versicherten Weg (BSG, Urteil vom 20. Mai 1976 - 8 RU 134/75 - SozR 2200 § 539 Nr. 21).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 26/88

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom Arbeitsgericht

    Versicherungsschutz notwendige Handlungstendenz kommt in dem von der Rechtsprechung gebrauchten Begriff der dem Unternehmen "dienlichen" oder der dem Unternehmen "dienenden Tätigkeit" zum Ausdruck (so ua BSG SozR 2200 § 539 Nr. 21 und Nr. 119; SozR 2200 § 548 Nr. 2; BSGE 41, 141 = SozR 2200 § 548 Nr. 13; SozR 2200 § 548 Nr. 78 und Nr. 90; BSGE 52, 57, 59 = SozR 2200 § 555 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 419/04

    Anerkennung einer Verletzung als Folgen eines Arbeitsunfalls; Gewährung von

    Private Handlungen sind nämlich ausnahmsweise nur dann versichert, wenn sie zeitlich nur ganz kurz ohne wesentliche Entfernung von der Stelle der versicherten Tätigkeit eingeschoben oder nebenbei verrichtet werden, wie z. B. Zeitungskauf an einem Kiosk oder Zigarettenziehen aus einem Automaten jeweils im öffentlichen Straßenbereich auf einem versicherten Weg (BSG, Urteil vom 20. Mai 1976 - 8 RU 134/75 - SozR 2200 § 539 Nr. 21).
  • LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 121/16

    Arbeitsunfall durch eine polizeiliche Maßnahme

    Ist die in die versicherte Tätigkeit eingeschobene private Verrichtung nicht nur betriebsfremd, sondern betriebswidrig, ist der Betroffene auch während einer an sich geringfügigen Unterbrechung nicht versichert (BSG vom 20. Mai 1976 - 8 RU 134/75, SozR 2200 § 539 Nr. 21).
  • SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls im Straßenverkehr als Arbeitsunfall

    Als geringfügig ist eine Unterbrechung nach diesen Kriterien dann zu betrachten, wenn die private Besorgung unmittelbar im Bereich der Straße und ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung, also gleichsam "im Vorbeigehen", erledigt werden kann (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 21: Hilfeleistung beim Öffnen einer Straßenbahntür; BSG SozR Nr. 28 zu § 543 RVO: Besorgen von Zigaretten aus einem Automaten am Straßenrand; BSG, Urteil vom 31.01.1974, Az: 2 RU 165/72: Hilfe beim Hineinheben eines Kinderwagens in den Autobus).
  • LSG Hessen, 24.10.2001 - L 3 U 54/00

    Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung bei einem Unglücksfall/in einer

  • LSG Bayern, 24.04.2007 - L 3 U 447/04

    Anerkennung eines Unfalls bei Ausladearbeiten bzw. Umladearbeiten von

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 21/81

    Versicherungsschutz für Schüler; Vorzeitige Beendigung des Unterrichts; Abholen

  • LSG Bayern, 08.05.2007 - L 18 U 131/06

    Anerkennung eines tätlichen Angriffs auf einen Mitarbeiter als Arbeitsunfall im

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 37/89

    Arbeitspflicht; Arbeitsstätte; Weg

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 3951/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 3 U 252/08
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 2 U 5156/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2011 - L 9 U 7/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 3 U 118/08
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