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   VGH Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 8 S 127/99   

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VGH Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 8 S 127/99 (https://dejure.org/1999,13117)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.11.1999 - 8 S 127/99 (https://dejure.org/1999,13117)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. November 1999 - 8 S 127/99 (https://dejure.org/1999,13117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarschutz gegen Anpassung einer Genehmigung für einen Flugplatz an geänderte Verhältnisse ohne erneutes Genehmigungsverfahren - wesentliche Änderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 157
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 8 S 127/99
    Aus der Norm ergibt sich vielmehr eine Schutzfunktion zugunsten der anerkannten Naturschutzverbände in der Weise, daß diese - vorbehaltlich einer Regelung in dem jeweiligen Fachplanungsgesetz nach dem Vorbild des § 17 Abs. 6c S. 2 FStrG - allein unter Berufung auf den sie betreffenden Verfahrensmangel einer unterbliebenen oder unzureichenden Beteiligung, d. h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung der behördlichen Entscheidung gerichtlich durchsetzen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62).

    Bei einer auf die Verletzung einer solchen Verfahrensvorschrift gestützten Klage müsse sich deshalb für die Klagebefugnis aus dem Vorbringen des Klägers ergeben, daß sich der von ihm gerügte Verfahrensfehler auf seine materiell-rechtliche Position ausgewirkt haben könnte (BVerwG, Urt. v. 31.10.1990, a.a.O. unter Bezugnahme auf Urt. vom 17.12.1986 - 7 C 29.85 -, BVerwGE 75, 285, 291 und Urt. vom 22.12.1980 - 7 C 84.78 -, BVerwGE 61, 256, 275).

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 8 S 127/99
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 22.6.1979 - IV C 40.75 -, DÖV 1980, 135, 136) ist die Genehmigungsbehörde gehalten, auf die nach § 45 Abs. 2 Satz 1 LuftVZO erstattete Anzeige des Flughafenunternehmers verbindlich darüber zu entscheiden, ob für die beabsichtigte Erweiterung oder Änderung des Betriebs ein Genehmigungsverfahren durchzuführen oder ob ein solches Verfahren nicht erforderlich ist.

    Es genügt daher, daß durch die Änderung die im Rahmen des luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigenden Belange berührt werden können (BVerwG, Urt. v. 22.6.1979 - IV C 40.75 -, DÖV 1980, 135; Giemulla/Schmid, Kommentar zum LuftVG, § 6 Rdnr. 9; Schwenk, Handbuch des Luftverkehrsrechts, 2. Aufl., S. 379).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1996 - 8 S 1961/95

    Kein Suspensiveffekt des - offensichtlich - unzulässigen Widerspruchs wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 8 S 127/99
    Die Vorschrift greift daher auch dann ein, wenn bei einer aus der Sicht der Luftverkehrsbehörde unwesentlichen Änderung eine Planfeststellung oder Genehmigung unterbleibt (Senatsurt. v. 1.2.1996 - 8 S 1961/95 -, NVwZ 1997, 594; Bier in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 48 Rn 28: Eyermann/J. Schmidt, VwGO 10. Aufl., § 48 Rn 10).

    Zwar hat der Senat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 1.2.1996 (a.a.O.) die Befugnis eines anerkannten Naturschutzverbands, gegen eine Entscheidung, von der Durchführung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens abzusehen, Klage zu erheben, mit der Begründung bejaht, daß das einem solchen Verband gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BNatSchG zustehende Beteiligungsrecht durch den Verzicht auf ein tatsächlich notwendiges Planfeststellungsverfahren verletzt werde.

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 8 S 127/99
    Bei einer auf die Verletzung einer solchen Verfahrensvorschrift gestützten Klage müsse sich deshalb für die Klagebefugnis aus dem Vorbringen des Klägers ergeben, daß sich der von ihm gerügte Verfahrensfehler auf seine materiell-rechtliche Position ausgewirkt haben könnte (BVerwG, Urt. v. 31.10.1990, a.a.O. unter Bezugnahme auf Urt. vom 17.12.1986 - 7 C 29.85 -, BVerwGE 75, 285, 291 und Urt. vom 22.12.1980 - 7 C 84.78 -, BVerwGE 61, 256, 275).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 8 S 127/99
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG gehört das Interesse von Anwohnern an der Vermeidung einer Verkehrszunahme regelmäßig bereits dann zu dem bei der Aufstellung eines Bebauungsplans notwendigen Abwägungsmaterial, wenn sich infolge der Planung der Zu- und Abgangsverkehr auf der Straße, an der die Grundstücke der Nachbarn liegen, deutlich erhöht, und zwar auch dann, wenn die mit der Steigerung des Verkehrs verbundene Lärmzunahme bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (BVerwG, Beschl. v. 18.3.1994 - 4 NB 24.93 -, NVwZ 1994, 683 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 25).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 8 S 127/99
    Die "Wesentlichkeit" der Änderung oder Erweiterung eines Flugplatzes ist dementsprechend auch danach zu bemessen, ob und wieweit das Vorhaben verstärkt rechtlich geschützte nachbarliche Interessen beeinträchtigen kann (BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, BVerwGE 81, 95).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 8 S 127/99
    Zwar ist davon auszugehen, daß das luftverkehrsrechtliche Genehmigungsverfahren auch dazu dient, den Schutz der Nachbarschaft zu gewährleisten, wie dies das BVerwG z.B. für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bejaht hat (BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - 7 C 55.89 -, BVerwGE 85, 369).
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 8 S 127/99
    Bei einer auf die Verletzung einer solchen Verfahrensvorschrift gestützten Klage müsse sich deshalb für die Klagebefugnis aus dem Vorbringen des Klägers ergeben, daß sich der von ihm gerügte Verfahrensfehler auf seine materiell-rechtliche Position ausgewirkt haben könnte (BVerwG, Urt. v. 31.10.1990, a.a.O. unter Bezugnahme auf Urt. vom 17.12.1986 - 7 C 29.85 -, BVerwGE 75, 285, 291 und Urt. vom 22.12.1980 - 7 C 84.78 -, BVerwGE 61, 256, 275).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2001 - 8 S 2225/00

    Wesentliche Erweiterung oder Änderung des Betriebs eines Flugplatzes - erhebliche

    Auf die von den Klägern erhobene Klage hob der Senat mit Urteil vom 18.11.1999 - 8 S 127/99 - den Bescheid vom 30.7.1998 insoweit auf, als er die Änderung der für den Flugplatz geltenden Betriebszeiten betrifft.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18.11.1999 - 8 S 127/99 -entschieden hat, handelt es sich bei der von der Beigeladenen geplanten Ausdehnung der abendlichen Betriebszeiten um eine wesentliche Änderung im Sinn dieser Vorschrift.

    Die gleichen Einwendungen haben sie in dem vorangegangenen Klageverfahren (8 S 127/99) gegen das auf einem gleichen methodischen Vorgehen beruhende Gutachten der Firma Kurz und Fischer GmbH vom 5.2.1997 erhoben, auf das das Regierungspräsidium seine Entscheidung vom 30.7.1998 gestützt hatte.

  • VG Stade, 15.09.2014 - 1 A 2114/12

    Anspruch auf Aufhebung eines luftverkehrsrechtlichen Negativattestes bei einem

    Für potentiell Drittbetroffene wird mit der Entscheidung der Genehmigungsbehörde zugleich über die Möglichkeit befunden, die ihnen in einem Genehmigungsverfahren etwa zustehenden Mitwirkungsrechte wahrzunehmen und - soweit sie durch die Genehmigungsentscheidung im Rechtssinne beschwert sein können - gegen sie mit Rechtsbehelfen vorzugehen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.1999 - 8 S 127/99 -, juris).

    Eine solche Schutzvorschrift stellt hier § 6 Abs. 2 Satz 1 LuftVG dar, wonach vor Erteilung der Genehmigung zu prüfen ist, ob die geplante Maßnahme den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und ob die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaus und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.1999 - 8 S 127/99 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14

    Fluglärm; Flugplatz; UVP-Vorprüfung; Verkehrsprognose

    Für potentiell betroffene Dritte wird damit zugleich über die mögliche Wahrnehmung von Mitwirkungs- und Klagerechten, soweit sie durch die Entscheidung beschwert sein können, befunden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 1999 - 8 S 127/99 -, juris, Rn. 32).
  • VG Karlsruhe, 14.03.2007 - 2 K 503/06

    Erteilung der Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für Hubschrauber auf einem

    Das luftverkehrsrechtliche Genehmigungsverfahren dient auch dem Schutz der Nachbarschaft, weshalb die Klägerin klagebefugt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.1999 - 8 S 127/99 - § 6 Abs. 2 S. 1 LuftVG "Schutz vor Fluglärm").

    Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreite weist die Kammer in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Klägerin bei der von dem Beklagten beabsichtigten Anpassung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung an die Baugenehmigung vom 04.12.2006 wohl nicht klagebefugt sein dürfte, da die vorgesehene Anpassung keine Auswirkungen auf ihre materiell-rechtliche Rechtsposition haben dürfte (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ. Urt. v. 19.11.1999 - 8 S 127/99 -).

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