Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 16.05.1986 - 8 S 2033/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 8 S 1712/90
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - fehlender Nachteil mangels Betroffenseins …
Erfaßt ein Bebauungsplan ein Grundstück eines Gemeinderatsmitglieds, so ist dies geeignet, Befangenheit zu begründen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.8.1964 - II 146/62 - BWVBl 1965, 104; Urt. v. 16.5.1986 - 8 S 2033/85 --). - VG Sigmaringen, 19.09.1991 - 3 K 253/91
Öffentlich-rechtliche Nutzungsberechtigung an einer Grabstelle
Nach der Rechtsprechung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.5.1986 - 8 S 2033/85 - BwGZ 1987, 27) ist ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil i.S. von § 18 Abs. 1 GemO dann gegeben, wenn ein Gemeinderat aufgrund besonderer Beziehung zu dem Gegenstand der Beschlußfassung ein individuelles Sonderinteresse an der Entscheidung hat, das zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis rechtfertigt, daß der Betroffene nicht mehr uneigennützig (§ 17 Abs. 1 GemO) und nur zum Wohl der Gemeinde (§ 32 Abs. 1, Abs. 3 GemO) handelt.