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   VGH Baden-Württemberg, 10.06.1994 - 8 S 2376/93   

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https://dejure.org/1994,7197
VGH Baden-Württemberg, 10.06.1994 - 8 S 2376/93 (https://dejure.org/1994,7197)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.06.1994 - 8 S 2376/93 (https://dejure.org/1994,7197)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juni 1994 - 8 S 2376/93 (https://dejure.org/1994,7197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Formmangel und Teilnichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages; Formverstoß bei Verpflichtung zu späterer Flächenabtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Flächenabtretung: Vertrag beurkundungsbedürftig? (IBR 1996, 128)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 721
  • ZfBR 1995, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Koppelungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1994 - 8 S 2376/93
    Der Zweck der Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages, wie er sich eindeutig aus Ziffer II 1 des Vertrages ergibt - nämlich die "Vorwegnahme der Umlegung" bzw. die Sicherstellung einer materiellen Gleichbehandlung der Eltern der Klägerin mit den Teilnehmern an einer späteren Umlegung -, begegnet als solcher keinen grundsätzlichen Bedenken (BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - BVerwG 4 C 27.92 -, NVwZ 1994, 485).

    Von der Forderung nach einer unangemessenen Gegenleistung kann deshalb keine Rede sein (vgl. auch hierzu das erwähnte Urteil des BVerwG vom 16.12.1993, a.a.O.).

  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1994 - 8 S 2376/93
    Demnach steht es dem Formerfordernis nicht entgegen, daß eine das Eigentum an einem Grundstück betreffende Vereinbarung erst zum Tragen kommt, wenn weitere Voraussetzungen hinzutreten; auch eine bedingte Verpflichtung zur Grundstücksübertragung, wie sie in der streitbefangenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vereinbart wurde, bedarf der notariellen Beurkundung (Palandt/Heinrichs, a.a.O., RdNr. 11; BGHZ 82, 398).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03

    Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher

    In § 2 der Vereinbarung vom 5.10.1953 hat sich die Gemeinde jedenfalls teilweise einen Vorteil versprechen lassen, den sie beim normalen Gang des Verfahrens zur Aufstellung einer Abrundungssatzung nicht erlangt hätte (vgl. zur Frage eines Koppelungsverbots: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.1991 - 1 A 10312/89 -, NVwZ 1992, 796; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.6.1994 - 8 S 2376/93 -, NJW-RR 1995, 721).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 100 U 3/16

    Vorwegnahme der Entscheidung

    Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 10.06.1994 - 8 S 2376/93 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.12.1994 - 4 B 216/94 -juris) greifen nicht, da sie sich mit der Teilnichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, nicht jedoch mit einer Regelung durch Verwaltungsakt gemäß § 76 BauGB befasst haben.
  • OLG Zweibrücken, 15.01.1998 - 6 U 3/97

    Streit über einen Baulandumlegungsverfahren der Ortsgemeinde ; Auslegung der

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