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   VGH Baden-Württemberg, 29.07.1983 - 8 S 2713/82   

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VGH Baden-Württemberg, 29.07.1983 - 8 S 2713/82 (https://dejure.org/1983,2641)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.1983 - 8 S 2713/82 (https://dejure.org/1983,2641)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 1983 - 8 S 2713/82 (https://dejure.org/1983,2641)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 803 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 361/06

    Bauverbot und Nutzungsänderung; Befreiungen; Grundzüge der Planung;

    Insoweit würde sich die Rechtsfrage stellen, ob bei einem Bauverbot, das - wie hier - auch nutzungsbezogene Zwecke verfolgt, jede Nutzungsänderung die Befreiungsfrage erneut aufwirft (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.10.1983 - 5 S 933/83 -, BRS 40 Nr. 182) oder nur dann, wenn sich dadurch die städtebauliche Situation hinsichtlich der Schutzzwecke des Bauverbots verschlechtert (vgl. Urteil des Senats vom 10.03.1993 - 8 S 3004/92 -, VGHBW-Ls 1993, Beil. 5; vgl. auch Urteil des Senats vom 29.07.1983 - 8 S 2713/82 -, BRS 40 Nr. 181 zur fehlenden Anwendbarkeit einer nur auf das Maß der baulichen Nutzung bezogenen planerischen Beschränkung bei "reinen" Nutzungsänderungen).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1993 - 8 S 3004/92

    Nutzungsänderung und Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung

    Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung stehen in der Regel einer reinen Nutzungsänderung nicht entgegen (Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl Senatsurt v 29.7.1983 - 8 S 2713/82 - und Urt v 4.10.1983 - 5 S 933/83 -).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten kann die genannte Vorschrift bei der hier streitigen Nutzungsänderung schon nach ihrem Wortlaut nicht angewendet werden, der nur die Errichtung und nicht auch die Nutzungsänderung nennt (vgl. Senatsurteil v. 29.7.1983 -- 8 S 2713/82 --).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29.7.1983 -- a.a.O. -- ausgeführt hat, ergibt auch eine Auslegung der Vorschrift nach deren Sinn und Zweck nichts anderes.

    Im übrigen wird in der genannten Entscheidung des 5. Senats aber unter ausdrücklichem Hinweis auf das Senatsurteil vom 29.7.1983 -- a.a.O. -- bekräftigt, daß die Vorschriften über die Flächenausnutzung einer reinen Nutzungsänderung regelmäßig nicht entgegenstehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1998 - 8 S 1661/98

    Stellplatzbedarf nach Änderung der zuletzt legal ausgeübten Nutzung

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, erfordert diese Vorschrift einen Vergleich des Stellplatzbedarfs vor und nach der Änderung oder Nutzungsänderung (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.2.1986 - 3 S 2235/85 -, BWGZ 1986, 376 und Urt. v. 29.7.1983 - 8 S 2713/82 -, BRS 40, 403).
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