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   LG Leipzig, 02.06.2022 - 8 S 355/20   

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https://dejure.org/2022,17397
LG Leipzig, 02.06.2022 - 8 S 355/20 (https://dejure.org/2022,17397)
LG Leipzig, Entscheidung vom 02.06.2022 - 8 S 355/20 (https://dejure.org/2022,17397)
LG Leipzig, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 8 S 355/20 (https://dejure.org/2022,17397)
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  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus LG Leipzig, 02.06.2022 - 8 S 355/20
    Maßgeblich ist der Aufwand, der vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheint; dabei ist auf die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 475/14 - ; BGH, Urteil vom 29.10,1974 - VI ZR 42/73 - BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90 -, Juris).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Leipzig, 02.06.2022 - 8 S 355/20
    Maßgeblich ist der Aufwand, der vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheint; dabei ist auf die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 475/14 - ; BGH, Urteil vom 29.10,1974 - VI ZR 42/73 - BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90 -, Juris).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die

    Auszug aus LG Leipzig, 02.06.2022 - 8 S 355/20
    Maßgeblich ist der Aufwand, der vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheint; dabei ist auf die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 475/14 - ; BGH, Urteil vom 29.10,1974 - VI ZR 42/73 - BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90 -, Juris).
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