Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 13.01.2010 - 8 S 6446/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zum Anspruch auf Ausgleich der fiktiven Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt
- verkehrslexikon.de
Besitzer eines scheckheftgepflegten Fahrzeugs kann Stundensätze einer Fachwerkstatt verlangen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kfz-expert.de (Leitsatz und Auszüge)
Keine fiktive Abrechnung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei älteren Fahrzeugen
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 29.06.2009 - 22 C 1728/09
- LG Nürnberg-Fürth, 13.01.2010 - 8 S 6446/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.01.2010 - 8 S 6446/09
6 1. Zwischenzeitlich liegt jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09 vor, wonach zwar der Geschädigte seiner (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Bestätigung des Senatsurteils, BGH VI ZR 398/02; BGHZ 155, 1 ff.). - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.01.2010 - 8 S 6446/09
6 1. Zwischenzeitlich liegt jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09 vor, wonach zwar der Geschädigte seiner (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Bestätigung des Senatsurteils, BGH VI ZR 398/02; BGHZ 155, 1 ff.). - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.01.2010 - 8 S 6446/09
Dies kann etwa auch dann der Fall sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt (zur sekundären Darlegungslast vgl. etwa BGHZ 163, 19, 26), dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - im Fall der konkreten Schadensberechnung - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt.