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LAG Hessen, 07.07.1999 - 8 Sa 1132/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung einer Invalidenrente; Änderungen von Versorgungsordnungen; Eingriff in die erdiente Anwartschaft; Eingriff in die erdiente Dynamik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 07.07.1999 - 8 Sa 1132/98
- BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84
Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Düsseldorf, 08.01.2004 - 5 Sa 1353/03
Invaliditätsrente, Versorgungsordnung, Begrenzung des Berechnungseinkommens, …
Auf die Berufung der damaligen Beklagten hat das Hessische Landesarbeitsgericht die arbeitsgerichtliche Entscheidung mit Urteil vom 07.07.1999 - 8 Sa 1132/98 - abgeändert und die Klage abgewiesen.Das Arbeitsgericht hat in seiner erstinstanzlichen Entscheidung unter Berufung auf entsprechende Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 07.07.1999 (Aktenzeichen 8 Sa 1132/98) dargelegt, dass selbst bei Zugrundelegung des bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Bruttomonatsgehalts von 10.840,-- DM und einem Unverfallbarkeitsfaktor von 0, 6183 eine Invaliditätsrente in Höhe von nur 1.641,59 bzw. 1.645,30 bestand bzw. unverfallbar war.
- BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 589/99
Feststellungsklage - Berechnung der Betriebsrente
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Juli 1999 - 8 Sa 1132/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird.